Sozialstunden trotz zurückgezogener Anzeige?
Hallo und zwar habe ich mit ein paar Freunden Scheiße gebaut (Sachbeschädigung im Trunkenheitszustand).
Es wurde Anzeige gestellt, wir meldeten uns darauf bei dem Geschädigten, bezahlten den entstandenen Schaden und halfen noch bei diversen Tätigkeiten aus und unterstützten Ihn. Die Anzeige hat der zurückgezogen, somit war der Fall meiner Ansicht nach geklärt.
Nun kam trotz dessen noch eine Vorladung und die Jugendgerichtshilfe mischt sich da ein und will jedem 30 Sozialstunden geben.
Deshalb frage ich mich, mit welcher Begründung kommen die Sozialstunden, der Fall ist mit dem Geschädigten geklärt, und die Anzeige wurde zurückgezogen. Es ist doch im Prinzip (rein sachlich gesehen) nichts anderes, als hätten wir das direkt mit dem Geschädigten geklärt, ohne Polizei.
Hat da jemand logische Antworten drauf, denn verstehen tu ich das nicht ganz, was das ganze Theater mit der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe soll.
Danke
Edit: Es ist ein Strafantrag, den kann man ja zurückziehen.
6 Antworten
Das würde ja bedeuten, dass Menschen mit Geld sich mehr erlauben können.
Oder mit mehr Drohpotential. Das ist der Grund, warum Anzeigen nicht zurück gezogen werden können.
Was? Warum das denn? Eben nicht, weil trotz Wiedergutmachung eine Reaktion der Justiz erfolgt.
der Fall ist mit dem Geschädigten geklärt, und die Anzeige wurde zurückgezogen.
Anzeigen kann man nicht zurückziehen.
können schon, bei Antragsdelikten, ob es auch so kommt, entscheidet der Staatsanwalt.
Es besteht ein ganz gewaltiger Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag:
- Die Strafanzeige ist die Wissenserklärung darüber, dass möglicherweise ein strafrechtlich relevantes Geschehen vorliegt und kann durch jedermann erfolgen.
- Der Strafantrag ist bei absoluten Antragsdelikten Strafverfolgungsvoraussetzung; bei relativen Antragsdelikten besteht bei Nichtvorliegen kein Strafverfolgungshindernis, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird.
Durch das Zurückziehen eines Strafantrages !! ( eine Anzeige kann der Geschädigte nämlich nicht zurückziehen ) wird der "Vorgang nicht einfach beendet".
Wenn die Statsanwaltschaft öffentliches Interesse bekundet, kommt es jetzt halt wie in Deinem Fall trotzdem zu einer ( geringfügigen ) Strafe.
Sei Dir sicher ohne Deine bisherige "Schadenswidergutmachung" hättest Du deutlich mehr Sozialstunden auferlegt bekommen.
selbst wenn eine Anzeige zurück gezogen wird, kann die Staatsanwaltschaft agieren. Bei öffentlichem Interesse wird das weiter verfolgt. Da können Sozialstunden rausspringen. Der Geschädigte hat darauf keinen Einfluss mehr.
selbst wenn eine Anzeige zurück gezogen wird
Was nicht geht.
Bei öffentlichem Interesse wird das weiter verfolgt.
Das bezieht sich in erster Linie auf das Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten.
selbst wenn eine Anzeige zurück gezogen wird,
Das kann nicht. Was du meinst, ist der Strafantrag, hier kann der StA trotzdem ermitteln, auch wenn der Strafantrag zur Anzeige nicht gestellt oder zurück gezogen wurde.
Das geht bei relativen Antragsdelikten.
Die Anzeige hat der zurückgezogen,
Das ist unmöglich.
mit welcher Begründung kommen die Sozialstunden
Die Begründung ist, dass eine Straftat angezeigt wurde, und du die Straftat begangen hast.
und die Anzeige wurde zurückgezogen.
Nochmal: Anzeigen kann man nicht zurückziehen.
Hat da jemand logische Antworten drauf,
Ja, habe ich. Ihr habt Straftaten begangen und kassiert jetzt logischerweise die Strafe dafür.
Deine ganze Argumentation basiert auf der falschen Annahme, eine Anzeige könne zurückgezogen werden.
können schon, bei Antragsdelikten, ob es auch so kommt, entscheidet der Staatsanwalt.