Sachbeschädigung?

3 Antworten

Hallo,

hier die Lektüre zudem Fall:

§303 StGB, §142 Abs.1 StGB (Abs 2 gilt hier nicht da er gegenüber der Polizei keine Angaben genacht hat) sowie §315b/c (es kommt drauf an wo das Fahrzeug stand, falls Privatgrundstück dann könnte noch §123 StGB gelten).

Am besten holt er sich einen Anwalt und er zeigt Reue. Die Polizei hat ihn wahrscheinlich von Amts wegen angeklagt. Dazu wird der Eigentümer des Fahrzeugs ihn noch auf dem Privatrechtlichem Weg anklagen um Schadensansprüche gelten zumachen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

raufgeklettert?!

Motorhaube neu, Dach ausbeulen lackieren, Spiegel, eventuell die Tür lackieren wo der Spiegel drann war plus die vielen Schrammen und Beulen, die vorher waren, aber vom Besitzen zusätzlich mit angegeben werden,

ca 8000 - 10.000,-€

Erstmal muss er für den Schaden aufkommen .... da kann noch viel mehr passiert sein wie der Spiegel.

Aber ansonsten bekommt er maximal ein Eintrag in die Akte denk ich mal