Mein Nachbar hat auf meinem Privatparkplatz geparkt, wollte ihn abschleppen lassen, er ist aber über die Grünanlage entkommen, sollte ich Polizei verständigen?

20 Antworten

wäre es nicht schlauer ihn einfach darauf kurz hinzuweisen? ich meine es ist dein neuer Nachbar der sich in seinem neuen Zuhause wohlfühlen möchte. Du machst dich doch nur bei jedem deiner Nachbarn unbeliebt, willst du das wirklich dass dich jeder Mensch in deiner Nachbarschaft einfach nur hasst? Wäre es nicht besser sich mit den Nachbarn anzufreunden? Wenn es dann mal zu schwierigen Situationen kommt könntet ihr euch einander helfen. Wann hat dir dass letzte mal ein Nachbar geholfen? Glaub mir so macht es viel mehr Spaß als jeden wegen einer Kleinigkeit anzuzeigen

Naja. Du kannst ihn schon anzeigen, musst dann aber selbst mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen. Warum, das wurde ja von mehreren Antwortgebern schon ausführlich dargelegt, auch wenn du das nicht einsehen oder verstehen willst.

Vielleicht solltest du dich auch mal selbst anzeigen? Immerhin hast du mindestens einmal gegen die Corona-Vorschriften verstoßen Wurde vor paar Tagen Corona positiv getestet mit PCR , hab aber heute mit eigenen Schnelltest getestet, der negativ war, darf ich dennoch ins Restaurant? und warst nach eigenen Angaben im Restaurant essen, obwohl du eigentlich in Quarantäne sein solltest (was übrigens mal so richtig assig ist von dir).

Dass du den Abschleppdienst nicht zahlen musst, ist übrigens nur Glück.

Warum eskalierst du immer gleich so krass? Bist du nicht in der Lage, auch mal normal mit Menschen zu reden?

Die elegantere Lösung wäre, mit ihm zu reden oder ihm einen Zettel an die Windschutzscheibe zu machen, wenn du ohne großen Aufwand was anderes machen kannst. Wenn du den Abschleppdienst rufst, ist das zwar bei nem Privatparkplatz dein gutes Recht, du musst es aber vorschießen, und zivilrechtlich vom Falschparker einklagen (das geht in dem Fall auch dann, wenn er selbst wegfährt, der Abschleppdienst aber schon Kosten in Rechnung stellt, weil er auf Anfahrt war, also bereits tätig geworden ist), das ist ein ziemlicher Aufwand, deshalb sollte man das als Privatperson auch wirklich nur machen, wenn es wirklich zwingend nötig ist (er z.B. Deine Ausfahrt blockiert)

Wegen der Sachbeschädigung kannst du ihn theoretisch anzeigen, er dich aber ebenfalls wegen Nötigung

Dann solltest du auch direkt erwähnen, dass das Nötigung war, ihn zu blockieren und absolut unangemessen.

AbbyDi 
Fragesteller
 27.02.2022, 20:34

Das ist keine Nötigung! Er hatte dort nichts zu suchen. Privatparkplatz!!!

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AbbyDi 
Fragesteller
 27.02.2022, 20:39
@MrSlowhand129

Doch, viele Gründe! Privatgrundstück/Parkplatz heißt eben , dass er dort nichts zu suchen hat.

!Er war ja nicht da, und der Abschleppdienst wurde bereits verständigt! Nachdem er das aus dem Fenster seiner Wohnung mitbekommen hat, ist er ja erst dann in sein Auto eingestiegen.

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AbbyDi 
Fragesteller
 27.02.2022, 21:35
@WECoyote

Kannst du bitte Lesen lernen.

Privatparkplatz oder Einfahrt
Auf öffentlichen Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung. Für private Grundstücke gilt das aber nicht. Werden Sie auf dem  Privatparkplatz zugeparkt und lassen den Zuparker abschleppen, handelt man auf  eigenes Risiko. Wird ein privater Stellplatz zugeparkt, liegt also keine  Ordnungswidrigkeit  nach der StVO vor.

Danke für die Quelle, jetzt kann jeder sehen, dass ich wie immer Recht habe .

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WECoyote  27.02.2022, 21:40
@AbbyDi

Autsch 🤦🏻
Jetzt wird auch dem Letzten klar, dass du keinerlei Leseverständnis hast 😂

Werden Sie auf dem  Privatparkplatz zugeparkt und lassen den Zuparker abschleppen, handelt man auf  eigenes Risiko.

Das heißt, wenn du den Abschlepper bestellst, zahlst du die Kosten dafür. Du kannst sie jedoch später einklagen.

 Wird ein privater Stellplatz zugeparkt, liegt also keine  Ordnungswidrigkeit  nach der StVO vor.

Die Ordnungswidrigkeit bezieht sich auf den Tatbestand des falsch parkens, betrifft also denjenigen, der auf deinem Parkplatz steht. Dieser begeht, da es sich um Privatgelände handelt, eben keine Ordnungswidrigkeit. Aus diesem Grund kümmert sich auch nicht die Polizei oder das Ordnungsamt darum.

Mein Zitat im obrigen Kommentar belegt klar, dass du jedoch eine Straftat begangen hast. Bei einer Nötigung ist es egal, ob diese im öffentlichen Straßenverkehr oder auf Privatgelände stattfindet.

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AbbyDi 
Fragesteller
 27.02.2022, 21:44
@WECoyote

Um etwas als Nötigung klassifizieren zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. In meiner Fallkonstellation, sind diese aber nicht gegeben, wie ich bereits davor schon mehrmals erwähnt habe.

Aus diesem Grund mache ich mich weder der Nötigung laut StGB noch der StVO bezüglich des Abschleppens strafbar.

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WECoyote  27.02.2022, 21:45
@AbbyDi

Die Voraussetzungen sind klar erfüllt. Der Geschädigte hatte, da du ihn zugeparkt hast, keine Möglichkeit, sein Fahrzeug weg zu bewegen.

Warum erwähnst du denn deine achso tolle Quelle nicht mehr, die deine Aussagen angeblich bestätigen soll?

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AbbyDi 
Fragesteller
 27.02.2022, 21:49
@WECoyote

Nein das stimmt nicht. Voraussetzung muss sein, dass keine Möglichkeit besteht, den Falschparker darauf hinzuweisen, dass er bitte verschwinden soll und das Rufen des Abschleppdienstes als letztes Mittel zu verwenden sei.

Da er aber die meiste Zeit sich in seiner Wohnung befand und ich den Fremdparker nicht kannte und nicht einmal wusste, wo er sich befand, musste ich den Abschleppdienst rufen. Daraufhin habe ich hinter ihm geparkt , da ich ja irgendwo mein Auto abstellen muss ?! und den Abschleppdienst verständigt.

Nachdem er dies aber erfahren hat und nachdem ich bereits den Abschleppdienst gerufen hab, kam er aus seiner Wohnung heraus und bewegte das Fahrzeug. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht vor Ort sondern in meiner Wohnung und er ist leider entkommen.

Wegen Nötigung kann er mich keineswegs anzeigen.

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RefaUlm  27.02.2022, 21:52
@AbbyDi

Er war in seiner Wohnung, du hättest ihn jederzeit sagen können das er umparken soll, von daher fällt deine Argumentation schon gleich zu Beginn zusammen.

Das was du getan hast war Nötigung.

Punkt.

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WECoyote  27.02.2022, 21:53
@AbbyDi

Doch, kann er und ich würde ihm raten, dass auch zu tun.
Was ist denn nun mit den Belegen deiner Aussagen?

——————————

„Hab ihn direkt hinten mit meinem Auto blockiert, damit er nicht raus kann und den Abschleppdienst gerufen.“

Das sind deine Worte und die belegen eine ganz klare Schädigungsabsicht deinerseits.
Du hättest ihn nicht zuparken müssen.

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WECoyote  28.02.2022, 12:17
@AbbyDi

„Nachdem er dies aber erfahren hat und nachdem ich bereits den Abschleppdienst gerufen hab, kam er aus seiner Wohnung heraus und bewegte das Fahrzeug. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht vor Ort sondern in meiner Wohnung und er ist leider entkommen.“

Deine Geschichte ist nicht plausibel, denn du hast selbst geschrieben:

„Zusätzlich habe ich auch noch alles abfotografiert und aufgenommen, wie er geflohen ist und rechtswidrig auf meinem Parkplatz geparkt hat.“

Wie willst du ihn bei der „Flucht“ aufgenommen haben, wenn du gar nicht vor Ort gewesen sein willst.

Du verstrickst dich immer mehr in Lügen.

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AbbyDi 
Fragesteller
 01.03.2022, 00:35
@WECoyote

Du weißt schon, dass ich in der Stadt Wohne und überall Fenster sind? Logisches Denken ist wohl nicht so deine Stärke. Ich war nicht draußen sondern in meiner Wohnung drinnen.

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WECoyote  01.03.2022, 07:33
@AbbyDi

Also hast du gesehen, dass der Geschädigte zu seinem Auto gegangen ist und hast dein Auto dennoch so stehen lassen, dass er nicht wegfahren konnte.

Das ist dann eine ganz klare Nötigung!

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AbbyDi 
Fragesteller
 01.03.2022, 20:49
@WECoyote

Reine Ansichtssache. Und Nein, habe ich nicht. Ich habe nur gesehen, wie er über die städtische Grünanlage gefahren ist. Hab ihn bereits bei der Polizei angezeigt wegen Sachbeschädigung städtischen Eigentums.

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WECoyote  01.03.2022, 22:28
@AbbyDi

Ich bin echt froh, dass du nur ein Troll bist. Ansonsten wäre es kein Wunder, dass Ordnungsamt, Polizei und Gerichte am Limit sind.

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AbbyDi 
Fragesteller
 01.03.2022, 22:43
@WECoyote

Naja, verstehe nicht, wieso man jemanden als Troll diffamieren muss, nur weil ich nicht wie der "normale Otto Verbraucher " denke und handle. Ich bin halt besonders und individuell. Nur weil ich anders bin, heißt das nicht gleich, dass man mich gleich als "Unreal" ansehen muss. Ich bin so wie ich bin und mich beschreibe. Die meisten Menschen kennen mich nicht und müssen sich erst persönlich von meiner vollkommenen Selbstverwirklichung und meiner Person ein Bild machen. Das führt dann aber wiederum zur Abhängigkeit von meiner Person, da ich die meisten Personen in ihren Erwartungen übertreffe.

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ab ihn direkt hinten mit meinem Auto blockiert,

Du weist schon, daß das Nörtigung ist und Du wegen so etwas Deinen Führerschein verlieren kannst?

Also dann besser keine Polizei.

Wenn Du das mit dem Nachbarn geklärt hast ist ja soweit alles gut.

Schadensersatz nur, wenn Du nachweisen kannst, daß Dir Schaden entstanden ist - Wenn Du jetzt deswegen ein gebuchten Flug verpasst hättest oder so ja, sonst nein.

ZUm Thema Abschleppdienst: Wenn Du anrufts, bist Du der Auftraggeber und stehst im Zweifel finanziell gerade, da interessiert das Unternehmen nicht, ob der Nachbar hat abhauen können, das Geld müsstets Du Dir ggf. vom Nachbarn widerholen.
So gesehen sei froh, daß Du kostenlos aus der Abschlepp-Nummer rausgekommen bist.

Ansonsten kann ich Deinen Ärger ja durchaus nachvollziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung