Betrunken Auto gefahren?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Man wird sofort danach einfach freigelassen. 73%
Man muss in die Gewahrsamszelle. 20%
Es passiert etwas anderes mit einem. 7%
Man wird nachhause gefahren. 0%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Man wird sofort danach einfach freigelassen.
wird man nachhause gefahren?

Selbstverständlich fährt dich die Polizei nach einer Straftat nicht von der Wache nach Hause.

In die Zelle kommt man ebenso nur, wenn man weiterhin eine Gefahr darstellt. Das wird bei Autofahrern, die bereits besoffen von der Polizei erwischt wurden, eher seltener der Fall sein. In die Zellen kommen die, die Nachts besoffen in der Stadt am randalieren sind. Aber klar: Wenn die Polizei davon ausgehen muss, dass derjenige sich gleich wieder hinters Steuer setzt, kann er auch in die Zelle kommen.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr
ZuumZuum  10.04.2022, 11:24

Selbstverständlich fährt dich die Polizei nach einer Straftat nicht von der Wache nach Hause.

Das muss ja erst mal eine Straftat werden (ab 1,1 Promille).

Alleine aus Fürsorgepflicht und zur Gefahrenabwehr werden die Beamte dafür sorgen, das der Delinquent sicher nach Hause kommt, und wenn sie ihn nur in ein Taxi setzen.

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TechnikSpezi  10.04.2022, 11:28
@ZuumZuum

Ja, so streng hab ich es hier jetzt nicht gesehen. Ob es eine Straftat ist, stellt sich vor Ort sowieso nicht (immer) heraus, weil das Blut nicht so schnell untersucht wird.^^

Und dennoch werden sie in der Regel nichts damit zu tun haben, wie du nach Hause kommst.

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HfPol110  13.04.2022, 21:16
@ZuumZuum

Nö. Auch mit 0,5 Promille wird es zur Straftat wenn man Ausfallerscheinungen hat.

Dafür muss man keine 1,1 promille haben. Hierfür reichen 0,3 Promille aus.

Auch wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut (mindestens 0,3 Promille) begeht eine Straftat.

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ZuumZuum  14.04.2022, 09:29
@HfPol110

Du zitierst bereits aus Individualurteilen. Der Straftatbestand der Trunkenheitsfahrt beginnt absolut bei 1,1 Promille für jede Person. Dann ist es völlig egal, ob die person nur Gelegenheitstrinker oder Gewohnheitstrinker ist. Alles was darunter ist, sind Individualentscheidungen.

Ob du mit 0,3 Promille oder mit 0,0 einen Unfall mit fahrlässiger KV begehst, ist für den Straftabestand der fahrlässigen KV erst einmal völlig unerheblich.

Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es im StGB nicht, und daraus wird auch durch eine Fahrt unter Alkoholeinfluss keine vorsätzliche SB. Man setzt sich ja nicht mit der Absicht des Erfolges ans Steuer, anderes Eigentum vorsätzlich zu beschädigen.

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HfPol110  14.04.2022, 10:01
@ZuumZuum

Wir haben 3 verschieden Möglichkeiten.

Führt die Person zwischen 0,5-1,1 Promille ein KFZ liegt ein 24a StVG vor. Eine Ordnungswidrigkeit die 500 Euro kostet.

Führt sie ein KFZ mit über 1,1 Promille liegt eine Straftat gem. §316 StGB vor. Wie du selbst erkannt hast, ein Straftatbestand.

Führt man ein KFZ zwischen 0,3-1,1 Promille und hat dabei Ausfallerscheinungen, zum Beispiel Schlangenlinien fahren, dann wird aus der Owi (24a) eine Straftat §316, wie oben beschrieben.

Baut man einen Unfall und hat 0,3 oder mehr Promille, was hier der Fall ist, dann wird aus dem ganzen eine Straftat nach §315c StGB.

Diese geht mit mindestens 6 Monate Führerscheinentzug und einer Gerichtsverhandlung einher.

Das heißt dein Einwand mit „erst ab 1,1 wird es zur Straftat“ ist falsch.

lg

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ZuumZuum  14.04.2022, 10:09
@HfPol110

Führt man ein KFZ zwischen 0,3-1,1 Promille und hat dabei Ausfallerscheinungen, zum Beispiel Schlangenlinien fahren, dann wird aus der Owi (24a) eine Straftat §316, wie oben beschrieben.

Und wie ich schon geschrieben habe, ist genau das eine Individualentscheidung. Mir geht es aber um die grundsätzliche Gleichbehandlung durch den §316 StGB.

Baut man einen Unfall und hat 0,3 oder mehr Promille, was hier der Fall ist, dann wird aus dem ganzen eine Straftat nach §315c StGB.

Auch das ist nicht ganz richtig, es ist immer noch der Vorsatz nachzuweisen, oder mindestens, das man die Schädigung von Personen billigend in Kauf genommen hat. Wie gesagt, nachzuweisen, nicht nur zu vermuten. Also auch hier wieder Individualentscheidung.

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HfPol110  14.04.2022, 10:12
@ZuumZuum

Unfall = Anzeige 315c. Bis jetzt IMMER durchgekommen. Eine wirklich extreme Invidiualentscheidung wird es wohl nicht sein. Ich weiß aber was du meinst.

lg

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Man wird sofort danach einfach freigelassen.

Du kannst dich von einem Taxi oder Bekannten abholen lassen, den Bus nehmen oder zu Fuß nach Hause gehen. In Gewahrsam zum Ausnüchtern kommt nur, wer sich renitent verhält und von dem weitere Verfehlungen zu erwarten sind.

Man wird sofort danach einfach freigelassen.

Kommt drauf an, in die Gewahrsamszelle kommt man nur wenn man eine strafbare Handlung begangen hat. Normalerweise kann man nach Hause gehn. Den Transport nach Hause muss man allerdings selber organisieren, Taxi, ÖPNV oder man wird abgeholt.

Ich frage mich, warum du die Frage nochmals einstellst. Du kannst doch keine bessere Antwort mehr bekommen, denn die "beste" Antwort hast du doch schon ausgezeichnet. Warum also sollte man sich noch Mühe geben?

Das kommt auf den Promille- Gehalt an.

Die Polizei ist kein Taxi- Unternehmen, also werden sie dich sicher nicht heim fahren und du wirst auch sicher nicht selber fahren können.

Also bleibt entweder Taxi/Verwandten anrufen und abholen lassen oder bei hohem Promille- Gehalt kostenlose Unterbringung auf der hauseigenen Pritsche.