Äußerung zu einer Straftat als Beschuldigter?
Die Straftat ist fahren ohne Fahrerlaubnis…
mein Vater hatte einen Roller Unfall, er wurde ins Krankenhaus gebracht. ich hab den Roller zurück nach Hause gefahren, wurde dabei erwischt ohne Fahrerlaubnis. Ich habe das gefühlt das Wenn ich mich schriftlich dazu äußere der Richter ein wenig Gnade hat.
Hier meine Äußerung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17.05.2021 hatte mein Vater einen Roller Unfall wobei er sich 3 Rippen gebrochen hat. Meine Mutter und ich kamen zu der Unfallstelle und wir befanden uns in einer Paniksituation. Der Polizeibeamte bat mich, den Roller stehenzulassen, damit meine Mutter ihn später holen kann. Ich wollte meine Mutter den Roller nicht fahren lassen, da sie es nicht gut kann und außerdem stand sie im Moment unter Schock wegen des Unfalles meines Vaters, deshalb bin ich mit dem Roller losgefahren.
Eine Tat, die ich sehr bereue.Ich sehe ein, dass es ein Fehler war, mit dem Roller gefahren zu sein, ich habe mich und andere Fahrer in Gefahr gebracht.
Mit diesen Schreiben möchte ich mich deshalb dafür entschuldigen. Ich verspreche zukünftig nicht mehr, ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Ich bin mir im Klaren darüber, dass mein falsches Verhalten eine Strafe nach sich ziehen wird. Es war das erste und letzte Mal, dass ich gegen das Gesetz verstoße und möchte sie deshalb um ihre Gnade bitten.
mit freundlichen Grüßen
12 Antworten
Wenn ich als zuständiger Beamter diesen Brief lesen würde, würde ich sehr stark vermuten, dass du schon öfters ohne Führerschein Roller gefahren bist. Deine Mutter scheint einen Führerschein zu haben und wohl auch schon mit dem Roller gefahren ist. Du willst aber nicht, dass sie fährt, da sie anscheinend nicht gut fährst. Du scheinst ja aber gut (oder zumindest besser) fahren zu können, obwohl du noch nie gefahren bist. Sehr glaubwürdig.
Das Ding geht nach hinten los. Wenn äußern, dann lass es deinen Anwalt machen.
Laß das mit dem Schreiben, äußere Dich nicht zur Sache und nimm Dir einen Anwalt. Du reitest Dich sonst nur noch tiefer in die Sch....
Für Gnadengesuche ist der Ministerpräsident des jeweiligen Bundeslandes zuständig.
Als Beschuldigter sollte man sich in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - wenn überhaupt - nur durch einen Rechtsanwalt äußern.
Ich würde das lassen. Du gibst eine Straftat zu, mit Vorsatz, entgegen der klaren Anweisung eines Polizisten.
Lass das mit "andere gefährdet" weg! Ferner auch, dass die Polizei dir untersagt hat, den Roller zu führen!