2 mal fahren ohne Führerschein. Welche Strafe?

8 Antworten

Nun stelle ich mir dir Frage was ich jetzt als Strafe bekommen könnte?

Nichts. Das Verfahren wird folgenlos eingestellt.

§ 12 StGB

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

Auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis steht Geldstrafe oder höchstens ein Jahr Haft, somit handelt es sich um ein Vergehen.

§ 23 StGB

(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

§21 StVG stellt nur die vollendete Tat unter Strafe, nicht aber den Versuch. Die Tat wurde nicht vollendet, da für das Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlich ist, dass es in Bewegung gesetzt wird. Somit ist der Fall erledigt.

gri1su  11.02.2021, 19:10

Das ist aber recht dünnes Eis, auf dem du dich bewegst: § 23 STVG steht hier nicht zur Debatte, behandelt ein anderes Thema.

§21 STVG gilt im juristischen Sinn bereits dann erfüllt, wenn der Motor läuft. Ich kenne mehrere Gerichtsverhandlungen, in denen es ganz eindeutig so ausgelegt und gehändelt wurde.

Anderes vergleichbares Beispiel: Du sitzt betrunken im Auto, hast den Motor wegen der Heizung an (fährst aber nicht). Trotzdem bist du dran wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Im Übrigen steht da auch:
In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

2.als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

3.in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

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migebuff  12.02.2021, 07:28
@gri1su
§21 STVG gilt im juristischen Sinn bereits dann erfüllt, wenn der Motor läuft.

Nein.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder...

Ein KFZ wird nicht geführt, nur weil der Motor läuft. Ein Führen liegt erst vor, wenn es in Bewegung gesetzt wird. Das ist die seit Jahrzehnten geltende höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Welche Gerichtsverhandlungen sollen das gewesen sein, bei denen sich ein Amtsgerichtchen oder ähnliches angemaßt hat, ein BGH-Urteil in Frage zu stellen? Link zum Urteil?

BGH-Beschl. v. 27.10.1988, Az.: 4 StR 239/88 :

Es muß also jemand, um Führer eines Fahrzeugs sein zu können, das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenken (a.a.O. S. 8/9). Auch zum Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis (§ 24 StVG aF = § 21 StVG) hat der Senat entschieden, daß es auf den "Bewegungsvorgang" ankomme (BGHSt 13, 226) oder das "Abrollenlassen" eines Kraftfahrzeugs (BGHSt 14, 185), wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt.

Gleiches gilt für dein falsches Beispiel mit der Trunkenheit im Verkehr, ebenfalls aus dem BGH-Beschluss:

Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird nicht bereits dadurch verwirklicht, daß der Fahruntüchtige in der Absicht, alsbald wegzufahren, den Motor seines Fahrzeugs anläßt und das Abblendlicht einschaltet, sondern erst dadurch, daß er das Fahrzeug in Bewegung setzt.

Diese Urteile, bei denen sich ein irgendein dahergelaufener Richter anmaßt, dass er mehr zu sagen hätte als der BGH, würde ich schon gerne mal sehen.

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gri1su  12.02.2021, 10:39
@migebuff

ah ja - und warum wurde dann ein Bekannter entsprechend zu Fahrverbot und Geldstrafe verurteilt, dem genau das (vor einigen Jahren) passiert ist?

Diese Urteile, bei denen sich ein irgendein dahergelaufener Richter anmaßt........

Überdenke doch bitte deine Wortwahl - so eine Formulierung ist unpassend (um es mal vorsichtig auszudrücken)

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migebuff  12.02.2021, 12:19
@gri1su
ah ja - und warum wurde dann ein Bekannter entsprechend zu Fahrverbot und Geldstrafe verurteilt, dem genau das (vor einigen Jahren) passiert ist?

Link zum Urteil, Aktenzeichen? Ein so sensationelles Urteil, welches die seit Jahrzehnten bestehende einheitliche Rechtsauffassung und die höchstrichterliche Rechtsprechung komplett über den Haufen wirft, findet man doch sicher im Netz.

Natürlich ist ein Richter frei in seiner Entscheidungsfindung. Er kann sich jederzeit anmaßen, seine ganz eigene Sicht der Dinge als Grundlage für das Urteil heranzuziehen. In der Regel würde ein Richter aber Interesse daran haben, dass das Urteil nicht sofort in der nächsten Instanz wegen einem Widerspruch zur BGH-Rechtsprechung gekippt wird.

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Neben der eigentlichen Strafe wird es vermutlich auf eine Führerscheinsperre und ggf. auf die Aufforderung zur MPU kommen, wenn Du dann den Führerschein machen darfst / willst.

Es kann sein, dass du die Autoprüfung erst spät so mit 20-25 Jahren machen kannst oder du musst wieder Sozialstunden machen.

Mit sehr viel Glück nichts aber das glaube ich kaum.

migebuff  11.02.2021, 18:06

Nein, das kann nicht sein, da er minderjährig ist, d.h. unter 18. Die Höchstdauer einer isolierten Sperrfrist beträgt 5 Jahre. Er bekommt also mit Sicherheit keine Sperre bis 25. Zudem wird das Verfahren eingestellt, da seine Handlung straffrei war.

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ItzNo3l  11.02.2021, 19:16
@migebuff

ja dann eben nicht 25 aber später als 18 geht bestimmt

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migebuff  12.02.2021, 07:29
@ItzNo3l

Das würde gehen, wenn hier eine Straftat vorläge, aber da der Versuch des Fahrens ohne FE nicht strafbar ist, wird das Verfahren folgenlos eingestellt.

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Das wird dir der zuständige Richter mitteilen.

Also für alle die es interessiert was jetzt raus kam:

Verfahren wurde eingestellt.👍🏻

Also nochmal Glück gehabt.

Kitsune02  01.05.2021, 12:42

Glaubst du selber nicht...

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