Selbstgebautes Fahrrad mit Motor - Strafe?
Hallo,
ich habe mir einen Motor an ein Fahrrad gebaut.
Der Motor ist ein 2takter mit 80ccm und läuft maximal so um die 45 km/h
Ich besitze den Führerschein der Klasse "AM" und darf deshalb zweirädrige Mopeds o. Roller bis 45 km/h fahren. Die "Fahrerlaubnis" für das Fahrrad hätte ich also.
Es hat aber natürlich keine Betriebserlaubnis, keine Zulassung und auch sonst nix.
Wenn ich damit fahren würde und erwischt werde..was für eine Strafe würde mir drohen?
5 Antworten
Wird richtig teuer. Ist nicht zugelassen, nicht versichert und Steuern zahlst Du auch nicht. Zudem ist ein Fahrrad gar nicht darauf angelegt mit einem angebauten betrieben zu werden. Der Rahmen ist viel zu schwach und die Bremsen sind dafür auch nicht ausgelegt.
Fahren ohne Zulassung und Betriebserlaubnis...
Und warscheinlich auch ohne Versicherungsschutz, oder hast du das Gefährt vielleicht versichern lassen...
Ich habe sowas früher auch gemacht, aber das ist ca 35 Jahre her - damals war vieles noch lockerer... Und ich bin nicht auf den Straßen gefahren, sondern eher auf Feldwegen...
also
- fahren ohne versicherungsschutz
- fahren eines nicht zulassungsfähigen fahrzeuges im strassenverkehr
- steuerhinterziehung
das zählt unter Straftat. das wird ein Richter entscheiden . Aber der Führerschein ist in gefahr
Ja. Du hinterziehst KFZ-Steuern. Dir zahlt man auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Ja da gibt es Ausnahmen mit grünem Kennzeichen zum Beispiel. Darum geht es hier aber nicht.
Für meine 125er zahle ich in Jahr 57€ KFZ-Steuern. Steuerfrei sind die nicht.
"Motorräder und Roller mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum und einer Leistung bis elf kW/15 PS sind – ebenso wie 50er – laut Paragraf drei des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zulassungsfrei. Das bedeutet, dass für sie keinerlei Steuernbezahlt werden müssen.24.12.2021
https://www.autobild.de › News
Leichtkraftrad bis 15 PS: So günstig sind 125er im Unterhalt - AUTO BILD"5 Sekunden mit Google.
Sprich mal mit deiner Zulassungsstelle.
Na, den Führerschein wärst du jedenfalls erst mal los, da deine charakterliche Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen, in Zweifel stünde...
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kommt dazu. 80ccm sind mit dem Führerschein Klasse AM nicht zulässig. Alle 2-Räder über 50ccm Hubraum benötigen den Führerschein Klasse A1.
Den Rest kennst du ja schon.
- Steuerhinterziehung
- Fahren ohne Betriebserlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz
Steuerhinterziehung?!