Dann müsste meinet ymeinumg nach die Vollstreckung der Todesstrafe aufgeschoben werden, damit das unschuldige Kind noch geboren werden kann.

Es darf meiner Meinung nicht sein,

Dass das unschuldige Kind mit dem Tode unbestraft wird, nur weil die Mutter ein Verbrechen begangen hat.

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Körperstrafen sind verfassungswidrig, nämlich gegen Art 1 GG.

Ein delinquent darf nicht als Strafe eine Ohrfeige, Peitschenhiebe ,... bekommen und auch nicht ein Auge ausgeschlagen bekommen.

Deswegen folgt erst Recht, dass die Todesstrafe gegen die Menschenwürde des Täters ist.

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Ja, so könnte man ganz sicher die Kriminalität senken.

Deine Überlegungen sind völlig logisch.

Allerdings ist dies in einem Rechtsstaat nicht möglich.

Betroffene Angehörige könnten vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

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Die Deliktemit dem stärksten Tatmotiv sind die Bereicherungsdelikte.

Grund: Vermögensvorteile sind objektive Vorteile.

Beispiele:

Drogenhandel

Diebstahl

Raub

Zuhälterei

Hehlerei

Bestechlichkeit.

Das Tatmotiv der Bereicherung ist völlig rational.

Die Zahl der potentielolen Täter, die durch die Strafe abgeschreckt werden müssen, ist sehr hoch.

Viel schwieriger ist nachzuvollziehen, worum irgendwelche Assos grundlos fremde auf der Straßer zusammenschlagen und manche Leute Herumrandalieren oder Kinder f*cken.

Zu solchen Delikten gibts kein vernünftiges Tatmotiv.

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Ein Flugzeug darf NIEMALS bei Gewitter fliegen und muss bei jeder Gewitterwarnung ausweichen.

Falls ein Flugzeug trotzdem ins Gewitter gerät, muss es notlanden.

Falls kein Flughafen in der Nähe ist, zur Not auf Land, Meer oder Fluss.

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Find ich schlecht weil … 😳

Todesstrafe für Kinderschänder ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Die Strafen in Deutschland gegen Kinderschänder sind völlig ausreichend zur erfplgreichen Kriminalitätsbekämpfung.

Nur einfach gestrickte Menschen, meißt Neonazis oder BILD-Leser wollen noch weitere Straferhöhungen für Kinderschänder in Deutschland.

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In Deutschland gilt:

Totschlag = vorsätzliche Tötung

Mord = vorsätzliche Tötung + (mindestens 1 Mordmerkmal muss erfüllt sein).

In der Schweiz ist sehr ähnlich.

In Österreich ist der Mord völlig anders definiert,

nämlich etwa so wie in Deutschland bis 1941.

Weiterhing gilt folgender Ziffentausch:

In Deutschland gilt: Mord = §211,

in Österreich gilt Mord = §112

In der DDR galt auch MORD = §112

Allerdings war der Mord in der DDR anders als in Deutschland, Schweiz oder Österreich definiert.

Deine Hausaufgabe lautet nun,

dass was ich hier nicht genau ausgeführt habe,

nachzurecherchieren.

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Ein Kumpel von mir hat früher mal drei Wochen im Wald gelebt.

Da muss man allerdings robust und resilient sein.

Also ein Manager, der es gewohnt ist, einen Chauffeuer zu haben und in Hotels zu leben, würde das nicht schaffen.

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Ja

"Und auch unsere Justiz ist nicht mehr so unabhängig. Mir ist in letzter Zeit schon paar mal aufgefallen das Gerichte in Deutschland Leute aufgrund von Nationalität, Geschlecht oder Psychischen Störungen bevorzugen oder benachteiligen."

Dies betrifft die Frage, ob Deutschland ein Rechtsstaat ist.

Dies hat nichts mit der Eingangsfrage zu tun, ob Deutschland demokratisch ist.

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Wenn die Polizei einem Beschuldigten einen Brief schick,

wo steht

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung,

...

und dass man sich dazu schriftlich äußern darf,...

Dann kann es trotzdem sein, dass mann nur wegen Körperverletzung angeklagt wird.

Denn

a) kann die Staatsanwaltschaft das so sehen

und

b) Das Gericht einscheidet im Zwischenverfahren esrstmal,

ob überhaupt Angkage erhoben witd und wegen was.

In Deutschlan kann die Staatswanwaltschaft NIEMALS erzwingen, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Undabhängige Richter im Zwischenverfahren entscheiden darüber.

WICHTIG:

https://de.wikipedia.org/wiki/Angeschuldigter

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Notruf

Ich hatte mal morgens um 5 Uhr jemanden beim Fahrraddiebstahl beobachtet, wie er 4 oder 5 Fahrräder in sein Auto einlud und wegfuhr und mir das Kennzeichen aufgeschrieben.

Nachmittags ging ich zur Polizei.

Der Polizist sagte mir, in einem solchen Fall hätte ich sofort den Notruf wählen sollen.

Ich sagte, ich dachte, dass dürfe man nur, wenn ein Mensch verletz wird oder in Gefahr ist.

Der Polizist verneinte dies und sagte, dass der Dieb, dessen Wohnung usw. jetzt durchsucht wird, vielleicht schon die Fahrräder beiseite geschaft hat.

Und er sagte mir,

auch wegen viel weniger schweren Delikten darf und soll der Notruf gewählt werden.

Und im Zweifel lieber einmal zu oft als einmal zu wenig.

Niemand brauch Angst zu haben, deswegen bestraft zu werden.

Es sei denn, man erfindet irgendetwas.

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Das gehährlichste Land mit der höchsten Kriminalität ist DEUTSCHLAND.

Beweis:

In der BILD-Zeitung stehen jeden Tag schlimme Straftaten,

oft mit großer fetter Überschrift, oft auf der Titelseite.

90 % der Täter sind Ausländer.

Etwa 50 % aller Straftaten in Deutschland sind Gruppenvergewaltigung Vergewaltigung und Kindesmissbrauch.

Von allen 200 Staaten der Erde sind die Strafen in Deutschland am geringsten.

Ein Vergewaltiger oder brutaler Schläger bekommt lächerliche10 € Geldstrafe.

Ein Mörder bekommt etwa 3 Jahre Haft.

Für Steuerhinterziehung gibts 20 Jahre Haft.

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Es gilt die Unschuldvermutung.

Ein Angeklagter ist nicht zwangsläufig ein Täter.

Und selbst wenn, und auch dann wenn der Täter die Tat zugibt:

Die Strafverteidiger müssen natürlich mithelfen, dafür zu sorgen,

dass die Strafe nicht zu hoch wird.

Wenn z.B. die Staatsanwaltschaft für jemanden, der eine Tafel Schokolade gestohlen hat, Wert 1 €, für 3 Jahre is den Knast kommt,

dann muss dagegen der Verteidiger doch argumentieren können.

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Mord

Die Folgen von Mord, Totschlag oder Fahrlässiger Tötung sind sehr viel höher als die Folgen einer Vergewaltigung.

Das menschliche Leben ist das höchste Rechtsgut /Schutzgut,

und somit insb. ein höheres Rechtsgut/Schutzgut als die Sexuelle Selbstbestimmung.

Bei der Vergewaltigung ist allerdings der Handlungsunwert des Täters höhers als bei der Fahrlässigen Tötung.

Deswegen wird des Verbrechen Vergewaltigung meistens höher als das Vergehen Fahrlässige Tötung bestraft.

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Mord

Mord ist viel "schlimmer" als Vergewaltigung.

Totschlag ist viel "schlimmer" als Vergewaltigung.

Fahrlässige Tötung ist viel "schlimmer" als Vergewaltigung.

Mord ist genauso "schlimm" wie Totschlag oder fahrlässige Tötung.

Wenn jemand mit dem Auto 60 anstatt erlaubten 50 jemanden totfährt ist das genauso schlimm, wie wenn er mit 200 anstatt erlaubten 50 im Dorf jemanden totfährt und jemanden erschießt.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du mit dem unruristischen Begriff "schlimm die Folgen der Rechtsgutsverletzung meinst.

Also die Opfersicht.

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