ist es diebstahl?
hey, wenn man zum beispiel im rossmann shampoo in seine tasche tut und auch zu macht aber noch nicht damit rausgegangen ist, zählt das als diebstahl?
eine freundin von mir wurde ‚erwischt‘ und musste dann die artikel bezahlen und die frau meinte: ich hätte auch die polizei rufen können, aber gut
5 Antworten
Nein, solange du das Geschäft nicht mit dieser Tasche verlässt (oder versuchst es zu verlassen), ist es kein Diebstahl.
Ich tu meinen Wocheneinkauf auch immer in einen Rucksack (und die andere Hälfte in eine Tüte). Und wenn ich Angst habe, dass etwas rausfallen könnte, weil er bis oben voll ist, dann mache ich ihn auch mal zu. Nur an der Kasse pack ich's dann halt wieder aus ..
oder versuchst es zu verlassen
Deswegen habe ich extra noch das hier in Klammern hingeschrieben. Das wäre dann versuchter Diebstahl.
Wer in einem Geschäft etwas nimmt und den Laden verlässt, ohne es zu bezahlen, begeht einen Ladendiebstahl.
Wer versucht, den Laden mit den unbezahlten Waren zu verlassen, aber schon davor aufgehalten wird, der begeht versuchten Diebstahl.
Aber wenn ich einfach nur etwas in meine Tasche stecke, dann ist nicht gleich garantiert, dass ich das Zeug stehlen möchte.
Hier muss man dann aber auch dem vermeintlichem Dieb die Absicht nachweisen. Man geht von der Unschuldvermutung aus und der bevorteiligte ist in der Beweispflicht
Eher nein. Lies mal hier: https://strafrecht-online.org/problemfelder/bt/242/obj-tb/vollendung/
ja aber les mal genauer, hier ist auch eine Intention dieses fortzuschaffen, aus dem Laden raus, nicht nur aus dem Regal benötigt. Hier geht es darum dass du nicht weißt wie du die sachen halten sollst und nimmst es als Ablage, hier liebt keine Intention vor, Kann dir ja sobst mal was in den rucksack stecken du rennst raus ohne dass du weißt was da drin ist -.-
Keine Lust mich zu streiten. Aber wenn Du etwas an Dich nimmst, so dass der Eigentümer darauf nicht mehr zugreifen kann, ist der Diebstahl damit vollendet. Ständige Rechtsprechung. Aber trotzdem eine gute Nacht wünschend, N,
Von daher kannst du durch einfache Begründung das klären, ansonsten tu mal die 10 sachen bitte aufm kopf balancieren oder lauf mehrmals...
Hier wird von verstecken geredet, nicht von transportieren, bspw steck ich ne packung Kinder Riegel in ne jackentasche und habe beide hände frei
Versuchter Diebstahl ist ebenso Diebstahl. Klar hätte die Polizei gerufen werden können. Nicht bezahlte Waren haben in eigenen Taschen nichts verloren. Da kann jeder noch vor dem Ausgang erzählen, dass man ja bezahlen wollte
was meinst du? könntest du es genauer erklären?
Es ist bei Vorsatz ein vollendeter Diebstahl, kein Versuch
was wäre dann aber ein versuchter diebstahl?
Ein versuchter Diebstahl wäre es gewesen, wenn die Verkäuferin sie aufgehalten hätte, als sie sich das Shampoo gerade in die Tasche stecken wollte.
Bereits das...In die Privattasche stecken ist nicht korrekt- wird aber oft stillschweigend toleriert.
Und so lange sie den Kassenbereich nicht verlassen hat- kann man ihr schwerlich eine Diebstahl- Absicht nachweisen- allerdings unterstellen- und natürlich auch die Polizei rufen.
Yep. Das wird von der "herrschenden Meinung" als vollendeter Diebstahl angesehen.
Die Ware wird durch das Verstauen in der verschlossenen Tasche dem Verfügungsbereich des Geschäfts entzogen und somit in Besitz genommen. Es ist unerheblich, ob die wegnehmende Person sich noch im Geschäft befindet.
Laut dt. Rechtsauffassung könnte das als versuchter Diebstahl zählen.
Würde aber wohl kein deutsches Gericht so urteilen, ehrlich gesagt.
Ich hatte dir doch bei einer anderen Frage ein entsprechendes Gerichtsurteil rausgesucht. Und jetzt behauptest du weiterhin, dass kein Gericht jemanden dafür verurteilen würde.
Schick mir mal bitte das Urteil. Hab es gerade nicht mehr im Kopf.
AG Lübeck, Urt. v. 27.06.2012 - 61 Ds 750 Js 13529/12 (70/12)
Ich kenne die Norm. Es liegt eine sog. Gewahrsamsenklave vor, die den Tatbestand des 242 StGB erfüllt.
Hmm. Das wäre ein vollendeter Diebstahl.