Diebstahl? Darf man die Ware bezahlen nach dem man bei Diebstahl erwischt worden ist oder nicht?

9 Antworten

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Der Anschein spricht hier für einen vollendeten Diebstahl. Du hast eine Gewahrsamsenklave geschaffen, indem Du die Sachen in die Tasche gepackt hast.

Da Du die Sachen anschließend bezahlt hast bist Du jetzt rechtmäßiger Eigentümer. Das ändert aber nichts am vollendeten Diebstahl zuvor. Da nützt Dir auch der Kaufbeleg nichts.

Wenn das Deine erste Tat ist, wird das Ermittlungsverfahren aber vermutlich sowieso ohne Auflagen und Weisungen eingestellt. Die zivilrechtlichen Folgen (Hausverbot, Fangprämie) bleiben Dir jedoch.


bullymilz 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 21:26

Der Detektiv meinte aber zum zahlen ist es zu spät, weil es sichergestellte ware ist aber ich habe sie trotzdem gekauft wie funktioniert das

mjutu  31.07.2019, 21:31
@bullymilz

Du hast die Waren genauso gekauft, als ob du dir etwas anderes gekauft hättest. Das ändert an dem Diebstahl überhaupt nichts.

RobertLiebling  31.07.2019, 21:32
@bullymilz

Keine Ahnung, was er damit gemeint hat. Du hättest ja im Laden die gleichen Artikel nochmal holen können.

Den Diebstahl machst Du damit halt nicht ungeschehen.

bullymilz 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 21:36
@RobertLiebling

Sicherlich kommt eine Anhörung soll ich die Tat einfach zugeben oder was, ich habe den Protokoll nicht unterschrieben und es auch abgestritten

RobertLiebling  31.07.2019, 21:38
@bullymilz

Solltest Du zur Polizei eingeladen werden, der dringende Rat: am besten gar nicht hingehen, am zweitbesten lediglich Angaben zu den Personalien machen, aber keinerlei Aussage zur Sache!

RobertLiebling  31.07.2019, 22:03
@bullymilz

Dann entscheidet der Staatsanwalt nach Aktenlage und stellt voraussichtlich nach § 153 (1) StPO das Verfahren ein.

Grinzz  31.07.2019, 22:12
@RobertLiebling
(...) der dringende Rat: am besten gar nicht hingehen (...)

Diesen Rat habe ich noch nie verstanden. Eine gute Einlassung kann von vornherein zu einer Einstellung führen.

Ich kenne eine ganze Reihe von Staatsanwälten, die der Meinung sind einen § 153a StPO müsse man sich "verdienen". Ohne Einlassung neigen diese dann eher zu Anklage/Strafbefehl als zu § 153 StPO. Das Verfahren hätte daher bereits früh enden können - es geht aber unschön weiter, wenn man diesem Rat folgt.

Ich verstehe ich jedoch hinsichtlich solch hirnrissiger Vorträge, mit denen man sich noch tiefer in die Sch***e reitet als bisher. Jedoch denke ich: Jeder der nicht meint klüger zu sein als die Strafverfolger, und einfach kleine Brötchen backt, kommt mit einer Einlassung besser weg.

Achja: Der Gang zum Verteidiger kann sich lohnen. Muss aber nicht! Was da einige manchmal verzapfen ist so zum Haare raufen, dass man sich besser hätte selbst verteidigen können. Das gilt freilich nicht für alle Rechtsanwälte.

RobertLiebling  31.07.2019, 22:22
@Grinzz
Eine gute Einlassung kann von vornherein zu einer Einstellung führen.

Das Problem ist dabei nur, dass da ein Mensch in einer gewissen Ausnahmesituation auf geschulte Vernehmungsbeamte trifft. Bevor Ersterem klar wird, dass er gerade dabei ist, sich um Kopf und Kragen zu reden, ist der Schaden schon passiert.

Ich weiß ja nicht, wie dienstbeflissen eure Staatsanwälte so sind. Aber hier sind sie um jeden Fall froh, den sie ohne großen Aufwand vom Tisch bekommen.

Grinzz  31.07.2019, 22:28
@RobertLiebling

Nun, eine Einlassung kann ja auch schriftlich abgegeben werden. Da sind die meisten Polizisten auch dankbar drum: Die Akte liegt nicht bis anno tuc auf Frist, weil sich einfach keiner meldet, man muss keine langatmige Vernehmung vorbereiten und durchführen und wird die Sache schnell wieder los. Nachfragen kann man ebenfalls schriftlich regeln. Und so kommt man erst gar nicht in diese Situation ;-)

Abgesehen davon, dass ich große Stücke auf einen Großteil dieser StAs gebe, ist eine Anklage schneller getippt als eine Einstellung nach § 153a...

RobertLiebling  31.07.2019, 22:34
@Grinzz

Die Anklage mag schneller getippt sein, weniger Arbeit hat StA insgesamt aber definitiv mit der Einstellung. :-)

Grinzz  31.07.2019, 22:41
@RobertLiebling

Nicht mit einer solchen nach § 153a. Denn die Auflagen müssen überwacht werden. Der Beschuldigte muss zustimmen (manchmal auch das Gericht oder eine das Verfahren einleitende Behörde). Dann wird zunächst vorläufig eingestellt, die Auflagen überwacht. Es wird erinnert, weil z.B. nicht gezahlt wird... Und erst danach kann endgültig eingestellt werden. Die Akte kommt 20 mal wieder. Da macht eine Anklage deutlich (!) weniger Arbeit.

Anders ist es nur bei Einstellungen nach § 153 StPO. Aber zu diesen kommt man meist auch schon, wenn man sich nur die Anzeige durchliest und sich denkt: "Dein Ernst jetzt?" :-D Falls für eine Einstellung die Zustimmung des Gerichts erforderlich ist, wäre natürlich auch hier eine Einlassung hilfreich, da man die Absicht einzustellen mit den Worten "Der Beschuldigte ist geständig und bereut sein Verhalten" zusätzlich untermauern kann.

RobertLiebling  31.07.2019, 22:46
@Grinzz

Ich behaupte mal: Bei einfachem Diebstahl in Höhe von 9 €, wo ja sowieso ein Strafantrag erforderlich ist, sieht bei "unserer" StA niemand ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Einstellung ohne Auflagen und Weisungen (schrieb ich ja schon in meiner ersten Antwort) würde ich im vorliegenden Fall erwarten. :)

Grinzz  31.07.2019, 22:50
@RobertLiebling

Volle Zustimmung! Mir ging es auch eher allgemein um den "Sagt bloß nichts"-Rat ;-)

Im Kaufhaus gibt es überall Kameras darauf kann man sehen

wie die Ware in die Tasche gekommen ist.

Jedoch muß das kaufhaus die Videos nicht rausrücken.

Wenn es das erste mal ist dann kommst Du mit einer leichten Strafe davon-

Sollte es jedoch ähnliche Dinge über Dich geben dann wirds schwer

Nö!

Das danach bezahlen ist sowas von EGAL!

Gekauft hast Du erst NACH dem Diebstahl.

Warum Du so einen Affen daraus machst???

Erwischt ist erwischt, sorry!

Im Übrigen, sollte das das erste mal gewesen sein, wird das vermutlich bei einem Geständnis und einem Warenwert von 9 Euro gegen eine kleine Geldstrafe EINGESTELLT.

Also überlege gut, ob Du weiterhin dagegen angehen willst.

Und die "Fangprämie" zahlst Du so oder so.

Wehrst Du dich dagegen, wird es nur teurer!

Alles Gute, viel Glück 🍀🍀🍀🍀

Zu Lügen ist ne unglaublich dumme Idee, glaubst du, da war keine Kamera? Also, dein Diebesgut hatte einen Wert von 9 Euro, wie viel hat denn der Rest deines Einkaufs gekostet? Wenn der wesentlich teurer war, als die 9 Euro Kosmetika, wärst du gut davongekommen, da das eindeutige Indizien dafür sind, dass du sie nicht absichtlich geklaut hast. Da du aber dem Detektiv gesagt hast, du hättest es nicht getan, die es aber sicher beweisen können, sitzt du jetzt ganz schön in der Tinte, da du deine Glaubwürdigkeit nachweislich verspielt hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo @TimoM461,

da Du vom Fach bist, würde ich gerne auch noch eine Frage einwerfen. Ich wurde vor einiger Zeit auch beim Diebstahl erwischt (dumm, ich weiß, niemand ist perfekt) und wurde dann mit dem Tatbestand aufgeklärt vom Ladendetektiv. Ich zeigte mich Einsichtig und gab alles zu, sich dass ich den Tag zuvor schon etwas entwendet hatte (mir ging es finanziell sehr schlecht, das war mein einziger Ausweg). Also sollte ich die 100€ Fangprämie zahlen und er meinte er würde es nun an die Polizei weiter leiten. Auf meine Frage ob wir das bitte ohne Polizei regeln können, zögerte er kurz und meinte wenn ich weitere 300€ als Strafe zahle dann bleibt es intern. Das habe ich getan. Nun habe ich allerdings Angst dass er gelogen hat und/ oder nun doch eine Anzeige auf mich pocht.. bisher habe ich nichts gehört