Geringwaren Diebstahl Konsequenzen?
Hallo Leute ein Freund von mir ist wegen Diebstahl 6,59€ erwischt worden und die Polizei hat seine Personalien aufgenommen etc die Frage ist jetzt weil der Polizist meinte es kann fallen gelassen werden wie wahrscheinlich das ist und mit welchen Konsequenzen er rechnen muss. Er ist 17 . Vorallem wollte er sich bei der Polizei bewerben und im Internet steht es würde unter einem Ausschuss gehen aber hattet ihr Erfahrungen mit sowas brauchen echt Hilfe
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4 Antworten
"der Polizist meinte es kann fallen gelassen werden wie wahrscheinlich das ist und mit welchen Konsequenzen er rechnen muss"
Extrem wahrscheinlich. 6 Euro ist fast nichts.
Wie kommt man auf die Idee zu klauen, wenn man es auch bezahlen kann?
Konsequenzen denke ich keine. Ein Ermittlungsverfahren wird eröffnet. Und dann eingestellt wegen Geringfügigkeit (Paragraph 153 StPO bzw. gegen Geldauflage Paragraph 153a StPO)
Ob er bei der Polizei trotz eingestelltem Verfahren angenommen wird, ist nicht vorhersehbar. Laut Recherchen scheinen es dennoch viele geschafft zu haben. Bei konkreter Frage, sollte er daher ehrlich antworten.
Allerdings stellt sich die Frage der charakterlichen Eignung.
Guten Abend!
Der Diebstahl von 6,59€ ist ein sogenannter ,,Diebstahl von geringwertigen Sachen" gemäß § 248a StGB, der unter die sogenannten Bagatelldelikte fällt. Eine geringwertige Sache liegt vor, wenn der Wert des gestohlenen unter 50€ liegt (man sagt zwischen 20 und 30€). Dieser Betrag fällt deutlich unter dem Wert, weshalb es im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegt, ob das Verfahren weiter verfolgt oder aufgrund dieser Geringwertigkeit eingestellt wird nach § 153a StPO. Je nach dem ob Ihr Freund Ersttäter ist oder bereits mehrfach bei der Polizei strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann das Ergebnis anders ausfallen.
Die Frage, ob Ihr Freund bei der Polizei arbeiten darf, hängt von den Vorstrafen ab. Ich meine gelesen zu haben, dass bei Verbrechen (= Straftaten die mit einem Mindestmaß an Freiheitsstrafe von 1 Jahr und drüber bestraft werden) die Ausübung des öffentlichen Dienstes verhindern, während es Vergehen (= Straftaten, die mit Freiheitsstrafe unter 1 Jahr bestraft werden) nicht wirklich berücksichtigt wird. Dies ist wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei den Berufen des Juristen (Staatsanwalt, Richter) wird die anwaltliche Zulassung (die Befähigung zum Richteramt) nicht erteilt, wenn der Betroffene bereits wegen eines Verbrechens bestraft wurde. Dies könnte man auf Polizisten, die im öffentlich Dienst stehen und Teil der Rechtspflege sind, nämlich Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft denke ich genauso sehen.
Daher gehe ich mal davon aus, dass dieses Verfahren einer Bewerbung bei der Polizei nicht entgegenstehen wird. Da die Polizei vom Betroffenen das Führungszeugnis verlangen können beziehungsweise müssen, wird es vermutlich im Ermessen der Polizei liegen, ob der Bewerber dennoch in den Polizeidienst eintreten darf, oder nicht.
Da es bei Anwälten, Staatsanwälten sowie Richter eben darauf ankommt, ob ein Verbrechen begangen wurde, wird es bei Polizeibeamten denke ich genauso sein!
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Vorallem wollte er sich bei der Polizei bewerben
Das sind doch die besten 'Voraussetzungen.
Kriminelles Handeln als Bewerbungsempfehlung. 👿😂🤣 toll.
Ich frage mich, welchen Ruf hat die Polizei denn, wenn man mit solchen Vorbedingungen glaubt Anderen gegenüber - mit seinen eigenen Moralvorstellung - Vorschriften machen zu wollen und die Einhaltung von Gesetzen fordert.
Bei der Bewerbung wird er die Frage "Hatten sie schon mal mit der Polizei zu tun, wenn ja was?" beantworten mùssen!
Mit 17 hat er anscheinend keine Lust sich an Gesetze zu halten.
Und lügt er bei der Frage, dann blüht im das:
https://www.gutefrage.net/frage/wie-polizeibewerbung-trotz-meines-problems