Mit 12 Jahren geklaut?

5 Antworten

Strafrechtlich passiert da nichts da du mit 12 noch nicht strafmündig bist. Insofern die ist Anzeige praktisch gegenstandslos.

Es könnte sein, dass Rossmann zivilrechtlich eine Vertragstrafe verlangt. Die dürfte aber da du nicht voll geschäftsfähig bist ebenfalls unwirksame sein. Da müsste man ggf mit den Unternehmen drüber diskutieren.

was möglich wäre, ist das du aufgrund des Delikts Schadenersatz leisten musst. Dafür muss aber ein konkreter Schaden nachgewiesen werden. Da dies schwierig ist arbeiten viele Unternehmen stattdessen mit der oben erwähnten Vertragsstrafe.

Deine Eltern müssen das nicht bezahlen. Der bekannte Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“ ist Unsinn. Jeder haftet immer nur für eigenes Verschulden. Nur wenn den Eltern ein eigenes Verschulden trifft kann es sein das diese haften. Das könnte durch die Verletzung einer Aufsichtspflicht sein. Aber einen 12 Jährigen darf man schon alleine raus lassen. Das du da was klaust war ja nicht zu erwarten.

was sicherlich kommt, ist das du ein Hausverbot bei Rossmann bekommst. Da musst du dich auf jeden Fall dran halten. Sonst wäre das Hausfriedensbruch und die würden wieder die Polizei holen. Du bist zwar wie gesagt noch nicht strafmündig aber spätestens wenn du wiederholt Straftaten begehst würde das Jugendamt sich einschalten um mal schauen ob deine Eltern mit der Erziehung überfordert sind und ob weitere erzieherischen Maßnahmen getroffen werden müssen

Puh, hier wird eine solche Menge Unfug geschrieben ...

Der Reihe nach:
Du bist 12, also nicht strafmündig, aus dieser Richtung passiert also nichts. Allerdings wird üblicherweise das Jugendamt in Kenntnis gesetzt, es ist also durchaus möglich, dass man sich von dort aus mit Deinen Eltern und Dir in Verbindung setzen wird. Rossmann kann also Anzeige erstatten, sich das aber auch sparen.

Ob Rossmann die "Vertragsstrafe" von 50 oder 100 € (keine Ahnung, wie deren Satz aktuell ist) geltend machen kann, ist mehr als zweifelhaft, da ein solcher Vertrag eben wirksam geschlossen werden müsste, genau dies hier aber nicht vorliegen dürfte. Ein weiterer Schaden ist nicht entstanden, da ja keine Ware entwendet wurde. Auch hier dürfte nicht gar zu viel passieren.

Was aber bleiben wird: Vermutlich hat/wird Rossmann ein Hausverbot aussprechen, das ist allerdings zulässig und auch zu beachten.

Deine Eltern haben nichts gemacht und müssen auch nichts bezahlen.

Der viel verbreitete Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" entbehrt jeder Rechtsgrundlage.

Du selbst bist noch nicht strafmündig, deshalb verläuft eine Anzeige gegen dich erstmal im Sande.

Du bist lediglich deliktfähig, das bedeutet, den angerichteten schaden musst Du ersetzen. Darauf muss der Geschädigte aber warten, bis Du eigenes Geld verdienst.

Das hättest du dir vorher überlegen sollen bevor du versuchst hast jemanden zu bestehlen.

Du kannst die Zivilrechtliche Strafe von wahrscheinlich 50-100 Euro schön selber zahlen und wenn du es erst tust wenn du 18 bist. Deine Eltern müßen nicht für dich zahlen.

Ansonsten wirst du da du erst 12 bist keine weitere Strafe bekommen.

VirageXO  03.05.2022, 07:33

Zivilrechtliche Strafe gibt’s hier auch nicht, weil 107, 108 BGB

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Christiangt  03.05.2022, 07:44
@VirageXO

Ich rede von der "Fangprämie" und die muss auch von einem 12 Jährigen gezahlt werden.

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