Vorladung bei Polizei wegen sonstigen Betrugsarten?

10 Antworten

Prinzipiell musst du nicht bei der Polizei erscheinen. Und wenn du wirklich was angestellt hast, ist die beste Aussage: ich mache keine Angaben zur Sache und den Rest lässt du über einen Anwalt laufen. Am besten gehst du direkt zum Anwalt. Und rufst bei der Polizei an und sagst den Termin ab, wenn du wirklich was angestellt hast.

Wenn die H&M eine Anzeige erstattet hätte, hätte die Polizei dich darüber informiert. Es muss etwas anderes sein.

superseegers  28.11.2023, 22:46

Die Polizei schreibt nicht in die Vorladung, wer die Anzeige erstattet hat.

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eine Anzeige wird bei Diebstahl grundsätzlich durch den Geschädigten erstattet.

Bei meinem Sohn, damals 13, war es so, dass er bei der Polizei noch mal eine Aussage machen musste, warum er das getan hat, wie es dazu kam, ob er angestiftet wurde - dann wurde er über die Folgen belehrt (Hausverbot und eventuelle spätere Geldstrafe, die vom Laden erhoben werden kann) - danach war das Ding durch, da er noch minderjährig und nicht strafmündig war. Er musste noch einen Entschuldigungsbrief an den Laden schreiben (damals MediaMarkt)

Nachtrag: Ich würde der Einladung ;) auf jeden Fall Folge leisten. Im Brief muss aber auch drinstehen, warum GENAU. Irgendwo müssen sie Dich ja mal erwischt haben.

SevSnape  22.11.2023, 19:20
eine Anzeige wird bei Diebstahl grundsätzlich durch den Geschädigten erstattet.

Nein, der Geschädigte wäre hier eine juristische Person (die Firma H&M). Eine juristische Person, kann aber keinen Strafantrag stellen. Das kann nur die Geschäftsleitung bzw. der Filialleiter. Der ist aber nicht der Geschädigte, da die Ware ja nicht sein Eigentum sondern das der Firma war

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Vierjahreszeit  13.01.2024, 23:04
@SevSnape

Die Geschäftsleitung vertritt aber die Firma. Insofern müsste sie doch den Strafantrag stellen können.

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SevSnape  24.01.2024, 15:48
@Vierjahreszeit

Ja genau, das habe ich versucht zu erklären. Die Geschäftsleiter/ Fillialleiter stellt den Strafantrag. Er ist als Person aber ja nicht geschädigt worden und deshalb auch kein Geschädigter. Das wäre dann eben nur die Firma, die aber als juristische Person keinen Strafantrag stellen kann.

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Vierjahreszeit  24.01.2024, 17:43
@SevSnape

Der Geschäftsleiter vertritt die geschädigte Firma. Somit kann er für diese den Strafantrag stellen.

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SevSnape  25.01.2024, 17:36
@Vierjahreszeit

Das sage ich doch!!!

Die Geschäftsleiter/ Fillialleiter stellt den Strafantrag.
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Vierjahreszeit  25.01.2024, 20:18
@SevSnape

Du solltest meinen Text besser lesen. Dann würdest du ihn auch verstehen. Ende der Kommentierung.

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SevSnape  30.01.2024, 11:47
@Vierjahreszeit

Ich verstehe deinen Text. Ich frage mich nur, warum du meinen dauernd wiederholst...

Ich denke hier wird einfach deutlich, dass es für manche Personen einfach wichtig ist, das letzte Wort zu haben...

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wie soll H&M denn Anzeige gegen dich gestellt haben, wenn sie dich nicht erwischt haben?

Workman  22.11.2023, 11:38

Es gibt Kameras und manchmal strengen die sich schon an oder es zufällig jemand gesehen, der einen kennt.

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Wolpertinger  22.11.2023, 11:39
@Workman

wenn die sich auf der Kamera gesehen hätten, wärst du nicht aus dem Laden raus gekommen.

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Workman  22.11.2023, 11:47
@Wolpertinger

Die Sachen werden mindestens 24 Stunden lang gespeichert. Ist natürlich unwahrscheinlich, dass man dann erkannt wird. Aber es gibt ja auch so Fahnungsfotos: wer hat diesen Menschen gesehen oder man wurde schon bereits erfasst bei der Rennleitung. Irgendwer muss es ja mitbekommen haben, sonst hätte sie keine böse post bekommen.

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Vielleicht wollen sie mal mit dir sprechen und dir aufzeigen, zu was es führt, wenn du so weitermachst.