Vorladung. Polizei ohne Täter?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja natürlich. Gerade DESHALB ja. Damit du eine Zeugenaussage machen kannst, und Einzelheiten dazu sagen kannst, mit denen der Täter dann bekannt werden könnte...

Wenn der Täter bekannt wäre, wäre eine Vorladung weniger sinnvoll...

Dawid357 
Fragesteller
 02.09.2021, 21:28

Hey, ich war bei der Vorladung und ich wie ich es mir gedacht habe er wurde nicht gefunden. Daher kann man das Strafverfahren weiterleiten bis hin zum Gericht oder es stehen lassen. SO wurde es mir erklärt .

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In der Anzeige sind vermutlich nur die groben Tatsachen aufgenommen worden, nun geht es evtl. um Details oder Nachfragen zur Sache. Das ist ziemlich normal.

Dawid357 
Fragesteller
 02.09.2021, 21:29

wie ich es mir gedacht habe, wurde der Täter nicht gefunden und genau dass musste ich machen

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Dawid357 
Fragesteller
 12.09.2021, 23:48
@superseegers

Ich musste ihn beschreiben, und noch einmal alles aufzählen (Ort,…) sollte ich ihn noch einmal sehen muss ich die 110 wählen

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Ja, denn das dient nur zur weiteren Befragung deinerseits, also das muss noch nichts heißen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, denn du hattest eine Anzeige erstattet und der Sachverhalt muss geklärt werden.

Dawid357 
Fragesteller
 02.09.2021, 21:29

wie ich es mir gedacht habe wurde der Täter nicht gefunden und ich musste den Täter nur beschreiben

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Du sollst wahrscheinlich noch zu wichtigen Einzelheiten befragt werden.