Anzeige „auflösen“ oder zurückziehen?

4 Antworten

Selbstverständlich kann eine Anzeige innerhalb der ersten 3 Monate nach Anzeigeerstellung zurückgezogen werden, je früher umso besser.

Da Sachbeschädigung kein Offizialdelikt sondern ein Antragsdelikt ist, ist sowas möglich.

Anders sieht es bei Offizialdelikten (Körperverletzung, Raub,, etc. ) aus, die werden dennoch weiter verfolgt.

Unter der Service Nummer bei der Polizeistelle anruffen (keine 110) und die Vorgangsnummer angeben und sagen, dass man die Strafanzeige zurück zieht.

Es muss kein Grund angegeben werden, auch wenn die fragen... Es reicht wenn man sagt, man möchte die Anzeige zurückziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aufklärung von Straftatsbeständen, Abwehr von Gefahren

Ruf da bei der Polizeistelle (nicht 110, es gibt dort eine Service-Nummer) an und beantrage das Zurückziehen der Anzeige. Beim nächsten Mal versuchst du bitte nicht so impulsiv zu reagieren. ;) Spart den Beamten Arbeit. Anderes wäre es, wenn es um körperliche Gewalt ging.

Keine Lust Dich mit deinem Fehler auseinanderzusetzen ist vermutlich mit Scham und ein wenig Feigheit verbunden. Das echte Leben findet nicht hinter dem Bildschirm statt und statt den Vorladetermin abzuwarten könntest Du direkt bei der Polizei vorbeigehen, denen den Sachverhalt schildern, Dich erklären und entschuldigen uns später stolz darauf sein, erwachsen mit Deinem Fehler umgegangen zu sein.

Hinter dem Polizeischalter sitzen genauso wie davor, auch nur Menschen.

Eine Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden. Wer eine Anzeige erstattet, tritt nicht als Kläger oder Klägerin auf, sondern als Zeuge oder Zeugin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

xxXScarfaceXxx  26.10.2023, 00:15

Das ist definitiv nicht richtig, bei Offizialdelikten geht das nicht, aber sicherlich bei Antragsdelikten.

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