Anzeige „auflösen“ oder zurückziehen?
Hallo, ich habe vor ungefähr 3 Wochen eine online Anzeige gemacht gehabt. Es handelt sich um Sachbeschädigung aber nichts all zu großes , und ich möchte aber die Anzeige irgendwie auflösen wenn das geht , weil ich die Anzeige an dem Tag aus etwas Wut gemacht habe , aber ich habe keine Lust weiter viel mit Polizei und Brief und blablabla zutun zuhaben . Ich habe vor 2 Wochen einen Brief mit einem Termin bekommen zur Vorladung .ich habe noch 1 Woche Zeit bis zum Termin.
danke im Voraus
4 Antworten
Selbstverständlich kann eine Anzeige innerhalb der ersten 3 Monate nach Anzeigeerstellung zurückgezogen werden, je früher umso besser.
Da Sachbeschädigung kein Offizialdelikt sondern ein Antragsdelikt ist, ist sowas möglich.
Anders sieht es bei Offizialdelikten (Körperverletzung, Raub,, etc. ) aus, die werden dennoch weiter verfolgt.
Unter der Service Nummer bei der Polizeistelle anruffen (keine 110) und die Vorgangsnummer angeben und sagen, dass man die Strafanzeige zurück zieht.
Es muss kein Grund angegeben werden, auch wenn die fragen... Es reicht wenn man sagt, man möchte die Anzeige zurückziehen.
Ruf da bei der Polizeistelle (nicht 110, es gibt dort eine Service-Nummer) an und beantrage das Zurückziehen der Anzeige. Beim nächsten Mal versuchst du bitte nicht so impulsiv zu reagieren. ;) Spart den Beamten Arbeit. Anderes wäre es, wenn es um körperliche Gewalt ging.
Keine Lust Dich mit deinem Fehler auseinanderzusetzen ist vermutlich mit Scham und ein wenig Feigheit verbunden. Das echte Leben findet nicht hinter dem Bildschirm statt und statt den Vorladetermin abzuwarten könntest Du direkt bei der Polizei vorbeigehen, denen den Sachverhalt schildern, Dich erklären und entschuldigen uns später stolz darauf sein, erwachsen mit Deinem Fehler umgegangen zu sein.
Hinter dem Polizeischalter sitzen genauso wie davor, auch nur Menschen.
Eine Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden. Wer eine Anzeige erstattet, tritt nicht als Kläger oder Klägerin auf, sondern als Zeuge oder Zeugin.
Das ist definitiv nicht richtig, bei Offizialdelikten geht das nicht, aber sicherlich bei Antragsdelikten.