Anzeige Sachbeschädigung?
Hallo ,
ich habe grade ein Brief erhalten das ich vor gericht muss wegen einer Sachbeschädigung ( ich kann mich an sowas garnicht erinnern )
es wurde wohl ein Blitzer beschädigt.
Beweismittel :
Einlassung d. Angeschuldigten
und
1 Zeuge
was bedeutet ,, Einlassung d. angeschuldigten
und kann mit etwas erwarten bei so wenig beweismittel ? Ich mein jeder kann doch einfach irgendjemanden anzeigen
6 Antworten
Die Einlassung ist Deine Stellungnahme zu dem Vorwurf. Deine Aussage dazu als Beschuldigter. Die ist dann kein Beweis, wenn Du kein Getändnis ablegst. 1 Zeuge ist ein Beweis. Wenn der dabei bleibt, musst Du beweisen, dass Du es nicht gewesen sein kannst. Anzeigen kann jeder jeden, aber dann muss auch bewiesen werden, ob die Anschuldigung wahr ist. Und dafür muss auch der Beschuldigte vor Gericht aussagen, um den geht es ja schließlich. Wenn Du Dich nicht erinnern kannst, einen Blitzer beschädigt zu haben oder nicht, solltest Du Dich beim Arzt mal checken lassen.
Aber natürlich besteht die Möglichkeit, dass Du es gar nicht warst. Dann kann man sich aber erinnern. Wenn Du der Polizei sagst, Du warst es nicht, aber gleichzeitig diese Nicht-Erinnerungsgeschichte auftischst, dann werden die aber hellwach. Uns hier ist es völlig egal, ob Du was angestellt hast oder nicht. Du hast hier die Fragen gestellt. Dann kann es passieren, dass man Antworten kriegt, man nicht hören will. Du kannst Dich nicht erinnern, weißt aber, dass Du es nicht warst. Das ist ein Widerspruch in sich. Erzähle es einfach denen, wir sind sicher nur zu doof.
Bei der Frage findet man keinen Hinweis darauf, wann diese Sachbeschädigung überhaupt statt gefunden hat.
Wenn du mich heute fragen würdest, was ich am 10.08.20 gegen 10;00 gemacht hätte, würde ich dir auch antworten, dass ich keine Ahnung habe.
In der heutigen Zeit der Corona-Pandemie habe ich keinen richtigen Zeitplan mehr.
Mit anderen Worten, könnte mir auch ein anderer eine Tat unterstellen und somit wäre ich nach deiner Meinung einfach der Schuldige, da mir nicht bekannt ist was ich an diesem Tag gemacht habe.
Außerdem muss niemand seine Unschuld beweisen!
Oha. Du sprachst in Deinem vorherigen Kommentar mit dem Fragesteller. Ich war gar nicht gemeint. Pardon. Nix für ungut ... Nein, natürlich ist das nicht meine Meinung. Du hast mit allem Recht. Gibt es nur einen Zeugen, steht Aussage gegen Aussage. Meine einzige Meinung ist, das er nicht genau wissen kann, dass er es nicht war + sich gleichzeitig aber nicht erinnern kann. Nicht erinnern heißt, nicht mehr wissen können. Das leuchtet ihm aber schwer ein.
Einlassung des Angeschuldigten bedeutet, dass du eine Aussage gemacht hast.
Eventuell hat man deinen Namen gebraucht oder es liegt eine Verwechslung vor. In beiden Fällen musst du tätig werden
Das bedeutet, dass Du Dich zur Sache irgendwie geäußert hast und sei es, das Du Dich nicht erinnern kannst.
Dann wird das vor Gericht versucht aufzuklären.
wenn sie es dir nachweisen wird es Geldstrafe geben und wenn du noch minderjährig bist vllt Sozialstunden
aber wie können die jemanden sowas nachweisen , wenn es einfach nur irgendein Mensch als Zeige auftritt?
Der Zeuge muss einen Schwur leisten, dass er es sicher gesehen hat. Ich würde mir evtl nen Anwalt holen dann kannst nichts falsch machen.
Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Wenn es keine konkreten Beweise gibt, dass du der Verursacher warst, wird das sowieso fallen gelassen.
Solche Geschichten gibt es.
Bei einem guten Freund von mir tauchte eines Abends die Polizei auf und wollte ihn fest nehmen, da er zwei Tage davor, mit seinem Citroen Fahrerflucht begangen hätte. 2 Zeugen hatten dies gesehen und sogar sein Kennzeichen genannt.
Nur sein Fahrzeug stand wegen einem Unfall seit 8 Tagen in der Kfz-Werkstatt und war nicht fahrbereit. Wovon sich die Polizei dann überzeugte.