Anzeige Sachbeschädigung?

6 Antworten

Die Einlassung ist Deine Stellungnahme zu dem Vorwurf. Deine Aussage dazu als Beschuldigter. Die ist dann kein Beweis, wenn Du kein Getändnis ablegst. 1 Zeuge ist ein Beweis. Wenn der dabei bleibt, musst Du beweisen, dass Du es nicht gewesen sein kannst. Anzeigen kann jeder jeden, aber dann muss auch bewiesen werden, ob die Anschuldigung wahr ist. Und dafür muss auch der Beschuldigte vor Gericht aussagen, um den geht es ja schließlich. Wenn Du Dich nicht erinnern kannst, einen Blitzer beschädigt zu haben oder nicht, solltest Du Dich beim Arzt mal checken lassen. 

Kronos26  18.08.2020, 13:36
Wenn Du Dich nicht erinnern kannst, einen Blitzer beschädigt zu haben oder nicht, solltest Du Dich beim Arzt mal checken lassen. 

Solche Geschichten gibt es.

Bei einem guten Freund von mir tauchte eines Abends die Polizei auf und wollte ihn fest nehmen, da er zwei Tage davor, mit seinem Citroen Fahrerflucht begangen hätte. 2 Zeugen hatten dies gesehen und sogar sein Kennzeichen genannt.

Nur sein Fahrzeug stand wegen einem Unfall seit 8 Tagen in der Kfz-Werkstatt und war nicht fahrbereit. Wovon sich die Polizei dann überzeugte.

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Monte3 
Fragesteller
 19.08.2020, 02:55
@Kronos26

wenn ich sag das ich mich an sowas nicht erinnern kann , dann mein ich auch das ich mich nicht drann erinnern kann und sage dir damit das ich es nicht getan habe

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Monte3 
Fragesteller
 19.08.2020, 02:56
@Monte3

Sorry falsch makiert ich meinte den @suedhoern

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suedhoern  19.08.2020, 07:35
@Monte3

Wenn Du es nicht getan hast, kannst Du Dich ja erinnern. Wenn Du Dich nicht erinnern kannst, wüsstest Du es ja nicht mehr.

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Kronos26  19.08.2020, 23:51
@Monte3

Die Möglichkeit besteht doch auch, dass du dies überhaupt nicht warst, wie es auch in meiner Geschichte passiert ist.

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suedhoern  20.08.2020, 07:59
@Kronos26

Aber natürlich besteht die Möglichkeit, dass Du es gar nicht warst. Dann kann man sich aber erinnern. Wenn Du der Polizei sagst, Du warst es nicht, aber gleichzeitig diese Nicht-Erinnerungsgeschichte auftischst, dann werden die aber hellwach. Uns hier ist es völlig egal, ob Du was angestellt hast oder nicht. Du hast hier die Fragen gestellt. Dann kann es passieren, dass man Antworten kriegt, man nicht hören will. Du kannst Dich nicht erinnern, weißt aber, dass Du es nicht warst. Das ist ein Widerspruch in sich. Erzähle es einfach denen, wir sind sicher nur zu doof.

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Kronos26  20.08.2020, 10:13
@suedhoern

Bei der Frage findet man keinen Hinweis darauf, wann diese Sachbeschädigung überhaupt statt gefunden hat.

Wenn du mich heute fragen würdest, was ich am 10.08.20 gegen 10;00 gemacht hätte, würde ich dir auch antworten, dass ich keine Ahnung habe.

In der heutigen Zeit der Corona-Pandemie habe ich keinen richtigen Zeitplan mehr.

Mit anderen Worten, könnte mir auch ein anderer eine Tat unterstellen und somit wäre ich nach deiner Meinung einfach der Schuldige, da mir nicht bekannt ist was ich an diesem Tag gemacht habe.

Außerdem muss niemand seine Unschuld beweisen!

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suedhoern  20.08.2020, 14:08
@Kronos26

Oha. Du sprachst in Deinem vorherigen Kommentar mit dem Fragesteller. Ich war gar nicht gemeint. Pardon. Nix für ungut ... Nein, natürlich ist das nicht meine Meinung. Du hast mit allem Recht. Gibt es nur einen Zeugen, steht Aussage gegen Aussage. Meine einzige Meinung ist, das er nicht genau wissen kann, dass er es nicht war + sich gleichzeitig aber nicht erinnern kann. Nicht erinnern heißt, nicht mehr wissen können. Das leuchtet ihm aber schwer ein.

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Monte3 
Fragesteller
 21.08.2020, 13:51
@Kronos26

die Tat soll am 11. April passiert sein

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Einlassung des Angeschuldigten bedeutet, dass du eine Aussage gemacht hast.

Eventuell hat man deinen Namen gebraucht oder es liegt eine Verwechslung vor. In beiden Fällen musst du tätig werden

Das bedeutet, dass Du Dich zur Sache irgendwie geäußert hast und sei es, das Du Dich nicht erinnern kannst.

Dann wird das vor Gericht versucht aufzuklären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

wenn sie es dir nachweisen wird es Geldstrafe geben und wenn du noch minderjährig bist vllt Sozialstunden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Monte3 
Fragesteller
 18.08.2020, 13:19

aber wie können die jemanden sowas nachweisen , wenn es einfach nur irgendein Mensch als Zeige auftritt?

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QuestionBoy213  18.08.2020, 13:22
@Monte3

Der Zeuge muss einen Schwur leisten, dass er es sicher gesehen hat. Ich würde mir evtl nen Anwalt holen dann kannst nichts falsch machen.

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Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

Wenn es keine konkreten Beweise gibt, dass du der Verursacher warst, wird das sowieso fallen gelassen.

Monte3 
Fragesteller
 18.08.2020, 13:20

Aber warum dann ein Gericht?

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iSc0field  18.08.2020, 13:20
@Monte3

Musst dann wohl in einem Gericht deine Gesichte des ganzen erzählen.

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picopoco  18.08.2020, 13:25
@Monte3

Sachbeschädigung ist eine Straftat und geht immer vor Gericht.

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DerHans  18.08.2020, 13:28
@Monte3

Es gibt ja eine Einlassung von dir und einen Zeugen. Dann wird der Richter entscheiden, wem er mehr glaubt.

Und ein Richter geht nicht davon aus, dass ein zeuge selbst eine Strafe riskiert, nur um jemanden zu schaden

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Paddelfan  18.08.2020, 14:02
@Monte3

Weil es die Aufgabe von Gerichten ist, so was zu entscheiden. Wer sollte das sonst entscheiden?!

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