Vorladung bei der Polizei?
Hallo allerseits, ich hab eine Frage bezüglich einer Vorladung:
hab vor einigen Tagen ein Fahrrad geklaut, das nicht abgesperrt war und auf einem öffentlichen Parkplatz stand. Wurde dabei aufgezeichnet und unglücklicherweise gestern wiede erkannt. Long Story short: Ich und der Besitzer des Fahrrads sind zu mir nach Hause, er hat das Rad wieder mit, hatte aber bei der Polizei schon Anzeige erstattet gehabt. Er wollte dann die Anzeige zurückziehen und der Polizist meinte dass ich trotzdem eine Vorladung bekomme.
Wert des Fahrrads: 4000 €, bin 18 Jahre alt und nicht vorbestraft.
Kann ich möglicherweise mit einer Verwarnung o. ä. davonkommen? Vor allem für meine Berugslaufbahn wäre es wichtig kein Eintrag ins Vorstrafenregister zu bekommen.
Danke im Vorraus.
8 Antworten

Anzeigen können Sie nicht zurückziehen, höchstens den Strafantrag. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft weiter vorgehen auch ohne diesen, sofern berechtigtes Interesse vorliegt.
Ich mag nicht schätzen aber an Ihrer Stelle würde ich mich dem Gedanken anfreunden, dass es Konsequenzen hat :)

zu geringfügig
Bei einem Fahrrad im Wert von 4000 € kann man unter keinen Umständen von einer "Wegnahme einer Sache von geringem Wert" sprechen.
Und wenn der Täter bereits bekannt ist, müssen auch keine aufwendigen Ermittlungen mehr angestellt werden, was sonst evtl ein Grund für eine Nichtbefassung sein könnte.

Dan nochmal für Sie:
Sie schreiben "Was bei einem einfachen Fahrraddiebstahl ganz wahrscheinlich nicht der Fall ist."
Ich antworte "davon ist nicht auszugehen"
-> Das bedeutet, ich stimme Ihrer Aussage zu.
Nun fragen Sie mich "wieso nicht ?"
Verstehen Sie nun meine Verwirrung ?

Da das Fahrrad wieder an den Eigentümer zurück gegangen ist, hast du die Sache etwas entschärft.
Tatsächlich kann bei einem Diebstahl, dessen Sachwert 4000,- Euro beträgt, der Antrag nicht zurückgezogen werden.
Dies geht nur beim geringwertigen Diebstahl, dessen Wert nicht uber 50 Euro übersteigt.
Verurteilt wirst du auf jeden Fall, da es einen hohen Sachwert hat.
Ich gehe hier von einer Geldstrafe in Verbindung mit Sozialstunden aus, hängt halt vom Richter ab.
Ob ein Eintrag erfolgt ins Führungszeugnis hängt ab, welche Strafe man bekommt und wie hoch die Tagessätze sind.
Im Bundeszentralregister (bei dir noch Erziehungsregister) ist jede Verurteilung vermerkt, im Führungszeugnis sind kleine Delikte nicht vermerkt.
Man hätte sich vorher Gedanken machen sollen über seine Zukunft.

Geldstrafe aber nur, wenn kein Jugendstrafrecht angewandt wird, was bei einem 18-jährigen durchaus in Betracht kommt.

Die Anzeige wurde zurückgezogen. Viel passieren kann da nicht mehr, nichts Relevantes jedenfalls.
Zum Vorladungstermin musst und solltest du nicht erscheinen.

Nein. Und es geschiet dir auch gscheit recht. Warum klaust du ein fahrrad? Bist du vlt aus einer sehr armen Familie? Dann kann der Strafantrag auch zurückgezogwn werden. Ansonsten geht es da von Schadenersatz, Sozialstunden und co bis zu Gefängnis

Hey, Sachlage ist folgende, hab selber schon 2 Fahrräder geklaut bekommen und brauch eins um zur Arbeit zu kommen. Hab aber nicht sonderlich viel Geld um mir eins zu kaufen

Und da hätte es nicht auch eins für 100€ sein können? Argumentation hinkt.


Und ? Das klingt als ob Diebstahl zu rechtfertigen sei solange man nur arm genug ist :) Funktioniert so nicht.

Versicherung für das Rad wäre nützlich, ansonst auf ÖPNV umsteigen (ohnehin bequemer).

Haben sich die beiden Anderen wahrscheinlich auch gedacht . .

hab selber schon 2 Fahrräder geklaut bekommen
"Auge um Auge, Zahn um Zahn" ist Bibel, nicht Strafrecht. Erzähl das besser nicht dem Gericht.
und brauch eins um zur Arbeit zu kommen.
Na dann ist es natürlich vollkommen in Ordnung, sich eins zu nehmen. <ironie off>

Das kann Dir hier niemand sagen. Da hilft nur abwarten und Daumen drücken.
Wenn es zur Anklage kommt, ist entscheidend, ob der Prozess nach Jugendstrafrecht geführt wird.
Was bei einem einfachen Fahrraddiebstahl ganz wahrscheinlich nicht der Fall ist.