Was mache ich wen ich eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis und gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstosse?

3 Antworten

Es gibt zwei Möglichkeiten.

Du kannst alles zugeben, dich somit geständig und einsichtig zeigen. Dann läuft das bei jugendlichen Ersttätern in der Regel als Diversionsverfahren ab. Heißt, der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen Auflagen ein, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Als Auflage wirst du ein paar Sozialstunden ableisten müssen. Beim eingestellten Verfahren übernimmt der Staat die Verfahrenskosten.

Die andere Variante wäre, alles abzustreiten. Fährst du diese Schiene, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, es werden Zeugen geladen usw. Die Erfolgsaussichten sind gering, den Polizisten wird als Zeugen eher geglaubt. Am Ende fällt die Strafe höher aus, da du keine Einsicht zeigst.

Da kannst du im Moment nicht viel machen.

Irgendwann wirst du Post bekommen, da steht dann drin, wie es weitergeht.

Ach so, du solltest dich natürlich nicht dabei erwischen lassen, wie du das Experiment wiederholst. Bei Wiederholungstätern verstehen selbst Jugendrichter irgendwann keinen Spaß mehr.

Du bist also mit einem Pedelec durch die Gegend geflitzt und dabei haben die Cops mal freundlich zum Gespräch gebeten.....Jetzt mit noch 14 Jahren wird nichts passieren da du vom Gesetz her (noch) Schuldunfähig bist. Was aber auch nicht heißt das gar nichts passiert kann. Aber ich Denke in deinem Fall werden deine Eltern und das Jugendamt darüber Informiert und das wird's gewesen sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
Drizzt1977  16.09.2020, 21:55

Äh, nein. Du bist schuldfähig mit 14 Jahren. Also das ganze Programm mit Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz usw. Viel Spaß mit späteren Bewerbungen auf Stellen, in denen man nicht vorbestraft sein darf.

Bitte vorher das Gehirn benutzen, als später rumzuheulen. Ist immer ein guter Ratschlag.

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AlterHaudegen75  16.09.2020, 22:03
@Drizzt1977

Stimmt. Du hast vollkommen Recht und ich nehme die Antwort hiermit zurück. Ich Esel stolpere immer wieder über die Begrifflichkeit "... vollendetes Lebensjahr...". Also Entschuldig, dass war keine Absicht...

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Paddelfan  16.09.2020, 22:48

Nee Pedelec ist das nicht mehr, wenn man nicht treten muss. Mit 50 kmh ist das ja praktisch schon ein E-Moped.

Und ab 14 ist man sehr wohl strafmündig.

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