Anzeige Fahren ohne Fahrerlaubnis obwohl kein Führerschein?
Hallo ihr lieben ich hoffe jemand kann mir helfen es geht um folgendes,
meine Schwester ist mit einem Auto das über meinen Namen läuft gefahren und wurde geblitzt. (das Auto hab ich schon mal geholt das ich eins hab nach dem Führerschein) und heute wollte ich einen Antrag stellen auf erstmalige Fahrerlaubnis. Jetzt heist es das ich einen Punkt habe und eine anzeigen bekomme wegen fahren ohne Führerschein dabei bin ich nicht gefahren. Meine Schwester könnte das belegen. Ich bin am verzweifeln da ich noch in der Ausbildung bin und nächstes Jahr mache ich mein Examen da brauche ich wieder ein Führungszeugnis. Was soll ich machen??
hat jemand Erfahrung und kann mir da helfen?
l
14 Antworten
meine Schwester ist mit einem Auto das über meinen Namen läuft gefahren und wurde geblitzt.
Hat deine Schwester eine Fahrerlaubnis? Anscheinend nicht.
Jetzt heist es das ich einen Punkt habe und eine anzeigen bekomme wegen fahren ohne Führerschein dabei bin ich nicht gefahren.
Du bist Halter des Fahrzeugs und hast zugelassen, dass deine Schwester fährt.
§ 21 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
sie hat einen Führerschein und hat auch gesagt sie würde aussagen das sie es nicht war
Gut, dann habe ich die Frage anscheinend falsch verstanden.
sie würde aussagen das sie es nicht war
Besser wäre, sie würde aussagen, dass sie es war.^^
Du als Halter wirst zunächst mal angeschrieben, weil das, über das Nummerschild, die einzigen Kontaktdaten sind die man aufwandsarm rausbekommt.
Du bekommst einen Anhörungsbogen in dem du angeben kannst wer gefahren ist, dann wird sich an diejenige gewandt. Den Fehler hat ja nicht das Fahrzeug sondern der Lenker begangen.
Sollten deine Schwester und du nicht absolut identisch aussehen kriegst du natürlich keinen Punkt. Deinem Führerschein steht nix im Wege. Viel Erfolg.
Nicht jeder Blitz führt auch zu einer Benachrichtigung. Wenn die Geschwindigkeit nur geringfügig drüber war, wird oftmals gar nicht geschrieben weil die Portokosten und der Aufwand die Strafe übersteigen würden.
Was das ganze mit deinem Führungszeugnis zu tun hat ist mir komplett schleierhaft. Eine Geschwindigkeitsübertretung ist keine Straftat. Wenn Sie sehr viel zu schnell war kann es sein dass sie mal ne Zeitlang Bus und Bahn fahren muss. Aber solange kein Brief kommt ist auch nix passiert.
Er hat ja angeblich keinen Antrag stellen können, da er ja Punkte hat wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Da dies aber einen Straftatbestand erfüllt, steht das mit Sicherheit im Führungszeugnis. Desweiteren sollte der FS hier ja schon lange was bekommen haben, was aber anscheinend ignoriert wurde
Du hättest Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen müssen. Die Tatsache, dass du einen Punkt hast, bestätigt, dass er nun rechtskräftig ist. Und da kannst du erst einmal gar nichts machen, außer dem Strafverfahren entgegensehen. Da wird die Beweisaufnahme von vorn beginnen, und dann sollte deine Schwester Farbe bekennen.
Zum einen wurde wohl der Anhörungsbogen den du bekommen haben musst ignoriert. Dadurch wurdest dann du als Halter haftbar gemacht. Das nette ist ja, eigentlich müsste dir die Anzeige und auch das Urteil dazu zugegangen sein. Also sollte dir der ganze vorgang nicht unbekannt sein, außer man hat einfach alles ignoriert, dann viel Spaß wenn die Geldstrafe zwangsweise eingetrieben wird.
Zum anderen, hast du ermöglichst das jemand anderes mit deinem Auto fährt. Darüber solltest du eigentlich bescheid wissen
Ich habe keinen Brief bekommen das ist der Witz. Und da das Auto über mich läuft müsste doch auch der Brief zu mir geschickt worden seien. War aber nicht so. Das Auto stand bei meinen Eltern ich habe ihr erlaubt zu fahren aber Ordnungsgemäß was sie nicht tat
Du hast schon lange was bekommen. Ansonsten wäre der Punkt nicht ausgesprochen worden. Zum anderen würdest du ja dann nicht wissen wer gefahren ist oder?
Nur den Bußgeldbescheid hab Ich bekommen und gezahlt weil sie damals nicht konnte
Ja den hast du bezahlt. Damit hast du ein Eingeständnis geliefert das du auch gefahren bist. Das weitere Verfahren wegen fahren ohne Fahrerlaubnis liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft
Okay also die haben gesagt der Brief dafür kommt noch erst raus :,) bekomme ich dan dennoch eine Möglichkeit es zu belegen das ich es war oder sind die da gnadenlos
Wird schwer werden. Du hast ja ein schon ein Schuldeingeständnis abgeliefert.
Aber weil ich das gezahlt hab mach ich mit automatisch direkt schuldig? Aber die werden mir doch nochmal eine Möglichkeit geben weil ich hab mitbekommen das die Anzeige erst rauskommt da kann ich doch wieder Spruch legen oder?
Hat deine Schwester denn den Führerschein? Erkennt man denn eindeutig, dass sie gefahren ist?
Du hast es offensichtlich versäumt, deine Schwester als Fahrzeugführerin gegenüber der Bußgeldstelle anzugeben.
Ja sie hat einen. Gezahlt hab ich es damals weil sie nicht konnte. Aber sie sagt sie würde aussagen würde das so klappen oder ist pappa Staat da gnadenlos? ^^;
Wer bezahlt ist egal. Wichtig ist, dass die als Fahrerin und somit Punkte-Kassiererin festgestellt wird!
Es geht doch darum, dass der Halter oder Halterin keinen Führerschein hat. Die Schwester, die gefahren ist, aber schon.