Fahren ohne fahrerlaubnis ja oder nein?
Hallo erstmal an die community.
Ich bin am 2.12 diesen Monat von der Polizei in eine Verkehrskontrolle gekommen hatte keinen Führerchein dabei gehabt weil ich ihn im April letzten Jahres bei einer Trunkenheits fahrt abgenommen bekommen habe soweit sogut entziehen der fahrerlaubnis Geldstrafe usw. Habe dann aber einen Kurs zur sperrfristverkürzung teilgenommen und im Mai dieses Jahres war mir die fahrerlaubnis wieder erteilt wurden laut strassenverkehrsamt habe aber bisher den Führerschein nicht abgeholt bin also über ein halbes Jahr ohne Führerschein gefahren kann mir die Polizei das auslegen fahren ohne fahrerlaubnis oder ist das einfach nur fahren ohne Führerschein?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Auto und Motorrad, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
im Mai dieses Jahres war mir die fahrerlaubnis wieder erteilt
habe aber bisher den Führerschein nicht abgeholt
Das kann nicht sein.
§22 FeV:
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.