Auf Fahrersitz sitzen ohne Fahrerlaubnis und mit Motor an strafbar?
Ich bin minderjährig und habe keinen Führerschein und saß mit einer weiteren Person, welche über eine Fahrerlaubnis verfügt, im Auto, jedoch saß ich auf dem Fahrersitzt und der Motor war an. Dann kam das Ordnungsamt und ging natürlich davon aus, dass ich gefahren bin, was wir beide abstritten.
Kann es sein, dass mir nun eine Anzeige wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis droht?
Danke für eure Antworten
7 Antworten
Das kostet bei uns wegen Chinesenpest bis zu 25.000 EUR und der Staatsanwalt kann wegen dem Sitzen mit warmen Motor mehr anordnen lassen.
Gute Besserung, und viel Glück.
Kann es sein, dass mir nun eine Anzeige wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis droht?
Mach dir mal keine Sorgen, es heit nicht umsonst Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der BGH hat einmal in einem ähnlichen Fall ein Urteil gefällt, das zum Fahren nicht nur das Sitzen auf dem Fahrersitz mit laufendem Motor gehört, sondern das Fahrzeug auch in Bewegung gesetzt werden muss.
(BGH 27.10.1988, Az.: 4 StR 239/88)
Eine Einladung zur Einvernehmung werdet ihr beide trotzdem bekommen, weil der §21 StVG ein Offizialdelikt ist, und von Amts wegen ermittelt werden muss. Ob Handlungsbedarf besteht, entscheidet dann der Staatsanwalt.
Doch, das Urteil trifft zu. §21 StVG spricht vom Führen eines Kraftfahrzeugs:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder...
Der BGH hat festgestellt, dass ein Fahrzeug nur dann geführt wird, wenn es absichtlich in Bewegung gesetzt und gehalten wird. In dem Fall ging es eben nicht darum, dass jemand ohne FE auf dem Fahrersitz sitzt, sondern dass jemand besoffen auf dem Fahrersitz sitzt - beides kein Führen im Sinne von §21 StVG, da das Fahrzeug nicht bewegt wurde.
Wo bitte macht der §21 StVG da zwischen Besitz und Eigentum einen Unterschied, ausser das der Halter des Fahrzeuges es zulässt, das jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt, was in diesem Fall ja nicht gegeben ist?
Man sitzt nicht mit laufendem Motor auf dem Fahrersitz wenn man gar nicht fahren will / gefahren ist, wer soll Dir das glauben? Und selbst wenn ist das allein schon strafbar - der Motor darf nur laufen wenn man auch fährt.
der Motor darf nur laufen wenn man auch fährt
Was hast Du daran nicht verstanden? Hast Du keinen Füherschein oder warum weißt Du nicht, daß der Motor nur laufen darf, wenn man auch losfahren will? Andernfalls ist das eine OWI. Warum man auf dem Fahersitz eines KFZ mit laufendem Motor sitzt erklär ggf. dem Richter, das müßen wir nicht diskutieren. EoD.
Offenbar hast Du nicht in der Fahrschule aufgepasst! Der Motor darf nicht grundlos laufen, es gibt aber auch andere Gründe als Fahren!
Legal ist es nicht wenn der Motor läuft. Aber wenn du nicht gefahren bist sollte nicht viel passieren.
Ja tatsächlich ist dies nicht erlaubt, nur wenn der Motor aus ist.
Der BGH hat zu diesem Fall laut Frage gar nichts gesagt, lese ich.