Fahren ohne Führerschein bzw. Lenkerlaubnis (Österreich)?

Kerner  12.08.2023, 12:19

Wart ihr auf der Fahrbahn?

Lucaa0 
Fragesteller
 12.08.2023, 12:23

Ja, waren wir.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

da ihr dummerweise auf der Fahrbahn wart,

haben die Beamten richtig gehandelt,

und eine Gefährdung von vorn herein verhindert.

Ob sie eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis,

durchsetzen können, kann nur ein Richter klären.

Aber ehrlich,
wenn du auf dem Moped sitzt, dann glaubt dir doch nicht mal deine Großmutter, dass du nicht gefahren bist, oder fahren wolltest.
Na wenigstens war der Motor aus, aber Zündschlüssel war gesteckt.
Das macht man außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs.
Jedenfalls brauchst du einen guten Rechtsanwalt.

Hansi

wiki01  12.08.2023, 13:27

Völlig wurscht, ob Fahrbahn oder Parkplatz. Es handelte sich um öffentlichen Verkehrsraum.

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Kerner  12.08.2023, 14:00
@wiki01

Naja,

am Parkplatz hätte er sagen können, dass er nur das Moped gehalten hat,

solange der Fahrer mal "ins Gebüsch musste".

Hansi

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wiki01  12.08.2023, 14:03
@Kerner

Man sollte die Polizei und deren Beobachtungsfähigkeit nicht für blöd halten. Die haben sicher schon dickere Bretter gebohrt.

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Kerner  12.08.2023, 14:12
@wiki01

Entschuldigung Herr Staatsanwalt,

aber mit Metaphern können sie diesen Fall nicht gewinnen!

Jedenfalls kann ein Prozess sehr viel teurer werden,

als die Strafe,

und ein Jahr Führerschein-Sperre.

Bei solchen Dummheiten kann man eben nur auf Einsicht aller Seiten hoffen.

Hansi

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Lucaa0 
Fragesteller
 12.08.2023, 14:52
@Kerner

Wegen der Strafe habe ich mich bereits informiert. Diese wäre, sofern es das erste Mal ist, dass sowas passiert, was es ist, "nur" eine Geldstrafe von mind. 363€.

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Kerner  12.08.2023, 15:15
@Lucaa0

Au, das ist verdammt hart.

Die können ja nicht beweisen dass du direkt gefahren bist.

Vielleicht kommst ihr mit einer Verwarnung davon.

Bei der zuständigen Gendarmerie mal anklopfen,

und Widerspruch einreichen.

Hansi

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Lucaa0 
Fragesteller
 12.08.2023, 15:35
@Kerner

Das ist gerade das! Niemand kann beweisen, dass der Motor lief. Genauso wenig können wir leider beweisen, dass er nicht lief.

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Lucaa0 
Fragesteller
 30.01.2024, 14:26
@Kerner

Bin grad wieder auf diese Frage gestoßen, wollte dir erzählen wies gelaufen ist! Habe Einspruch erhoben, einfach gesagt ich bin nicht gefahren ohne weitere Angaben, Brief der BH kam zurück: Anzeige sofort zurückgezogen, ohne Kommentar! Keine Verwarnung, keine Strafe, garnix :)

lg

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Lucaa0 
Fragesteller
 12.08.2023, 14:54

Verstehe. Wegen Rechtsanwalt... Es muss ja erstmal dazu kommen, dass einer gebraucht wird!

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weit entfernt von jeglichen Häusern oder anderen Straßen

.

Plötzlich kam die Polizei um die Ecke.

Finde den Fehler!

Haben die Polizisten richtig gehandelt?

Zu 100%.

Ist diese Anzeige berechtigt?

Das entscheidet der Staatsanwalt, ob er mangels ausreichendem Tatnachweis einstellt oder klagt.

um mich mal aufs Moped setzen zu lassen und vielleicht den Motor im neutralen Gang aufheulen zu lassen.

Ja nee, is klar.

Lucaa0 
Fragesteller
 12.08.2023, 14:50

Wo wir uns schließlich befanden, war in der Tat weit entfernt von Häusern und anderen Straßen. Auf dem Weg zu jenem Standort sind wir allerdings, logischerweise, an Häusern usw. vorbeigefahren.

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