falsch geparkt Fotos vom Ordnungsamt Mitarbeiter aus PKW zulässig?

1 Antwort

  1. Wenn es ein privater PKW war, woher weißt Du dann, dass es ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes war?
  2. Es liest sich seltsam, dass lediglich ein Parken "nicht ganz in den Linien" Auslöser für den Vorfall gewesen sein soll. Wird der Verstoß so heruntergespielt, steckt in der Regel mehr dahinter.
  3. Ja, das Ordnungsmat darf zu Beweiszwecken Fotos machen.
  4. Zum "Abfahren der Straßen" braucht das Ordnungsamt keine Sonderrechte, da es sich um "schlicht hoheitliches Handeln" handelt, so wie das Streife fahren der Polizei.
  5. Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt ist für den Fahrer gemäß §37 StVO verboten. Eine Nutzung kann zulässig sein, wenn die Legitimation des §35 StVO erfüllt ist. Sollte die Geschichte so stimmen, wie geschrieben, ist das fraglich.