falsch geparkt Fotos vom Ordnungsamt Mitarbeiter aus PKW zulässig?
Wegen Corona konnte ich in ein Geschäft nicht sofort eintreten es kommt ein privater PKW die Straße lang besetzt mit einer Person hinter den Lenkrad bei laufendem Motor und auf der Straße stehend öffnet die Person hinter dem Lenkrad sitzend die Scheibe der Fahrertür und knipst mit einem Handy meinen am Straßenrand nicht ganz in den Linien stehenden PKW. Hat das Ordnungsamt Sonderrechte die Straßen abzufahren und mit dem Handy vom Fahrersitz aus die falsch abgestellten PKW zu knipsen und dann weiterfahren bei laufendem Motor.Soweit ich weiß ist doch die Nutzung eines Handys für den Fahrer eines PKW während der Fahrt vollständig verboten geht doch normal nur über sie Freisprecheinrichtung oder liege ich da falsch was sagt ihr was tun mit dem Knöllchen?
1 Antwort
- Wenn es ein privater PKW war, woher weißt Du dann, dass es ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes war?
- Es liest sich seltsam, dass lediglich ein Parken "nicht ganz in den Linien" Auslöser für den Vorfall gewesen sein soll. Wird der Verstoß so heruntergespielt, steckt in der Regel mehr dahinter.
- Ja, das Ordnungsmat darf zu Beweiszwecken Fotos machen.
- Zum "Abfahren der Straßen" braucht das Ordnungsamt keine Sonderrechte, da es sich um "schlicht hoheitliches Handeln" handelt, so wie das Streife fahren der Polizei.
- Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt ist für den Fahrer gemäß §37 StVO verboten. Eine Nutzung kann zulässig sein, wenn die Legitimation des §35 StVO erfüllt ist. Sollte die Geschichte so stimmen, wie geschrieben, ist das fraglich.