Handelt es sich hierbei um eine private- öffentliche- oder halböffentliche Straße?

1 Antwort

Auch wenn ich der Meinung bin, dass man da erst einmal ein Zettel dran machen könnte ... denn der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Querulant.

Dennoch ...

  • Öffentliche Straßen gehören der öffentlichen Hand und umfassen verschiedene Arten von Verkehrswegen, von Bundesautobahnen bis hin zu Gemeindestraßen. Durch eine spezielle Widmung unterliegen Sie dem Straßen- und Wegerecht und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
  • Eine halböffentliche Straße befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.

Quelle