Eine pauschale Antwort kann es hier nicht geben. Die gesetzlichen Bestimmungen sind Ländersache. In NRW z.B. (und ich vermute auch in den anderen Bundesländern) ist nicht die Polizei ermächtigt die Entscheidung zu treffen wer eingewiesen werden muss. Das obliegt nur den Ordnungsbehörden, meist vertreten durch einen (Not-)Arzt. Zudem muss ein Richter im Nachgang über die Einweisung entscheiden. Das ist auch gut so, denn eine Zwangseinweisung gleicht einer Inhaftierung.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=4853&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=653882
Die Polizei leistet nur Amts- bzw. Vollzugshilfe. Das bedeutet: Der Arzt, der die Einweisung beschlossen hat, kann den Einzuweisenden körperlich nicht überwältigen. Deshalb macht das die Polizei in seinem "Auftrag".
Fazit: Nein, ist eine Einweisung beschlossen, darf sich die eingewiesene Person nicht dagegen wehren sondern muss sich (erst mal) fügen.