Große Autos, die neu teuer waren, sind auch im Unterhalt und der Reparatur teuer. Ich würde zu einem Golf greifen. Solide Technik und massenhaft Ersatzteile verfügbar.
Wie immer beim Auflegen: Alles Geschmackssache und eine Frage des Budgets! Beides kennen wir leider nicht.
Grundsätzlich unterscheidet man in Einzel- und Doppellaufwerke, sowie Tabletop- und Einbau-Bauweise.
Ein Klassiker wäre die Baureihe der CDJ800 und CDJ1000. Immer noch gut und brauchbar wäre z.B. der CDJ1000 MK3. Solle es wirklich 90er sein, dürfte es aber kein Modell nach dem CDJ-1005 werden. Hier eine Übersicht:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10151510563194955&id=214287729954&set=a.278834299954
Ein "DJ Pad" gibt es nicht. Ich vermute, es ist ein DJ-Controller gemeint. So etwas gibt es -zumindest bei Einsteigergeräten- nicht mit Bluetooth. Ich empfehle eine (telefonische) Beratung im Fachhandel.
Ja. Und er kann einen Elefanten anwerfen.
Ach nee, umwerfen heißt es ja.
Ein absolut gängiges Auto, und eine S-Line-Stoßstange ist auch nix besonderes. Insofern stehen die Chancen nicht schlecht, dass man bei einem Verwerter im Umkreis fündig wird.
Wenn der Ölstand am Messstab stimmt, ist alles in Ordnung. Bitte auch darauf achten, dass der Ölstand nicht zu hoch ist! Das kann auch zu einem Defekt führen.
Theoretisch könnte die Warnleuchte aber auch auf einen anderen Fehler hinweisen. Die Anzahl der Warnleuchten im Display ist ja nunmal begrenzt. Deshalb nutzen einige Hersteller eine Leuchte zur Ausgabe mehrerer Fehler. Ein Blick in die Anleitung hilft. Endgültige Auskunft kann aber nur ein Auslesen des Fehlerspeichers geben.
Denkbar ist auch, dass man erst mal wieder einige Kilometer fahren muss, bevor die Sensorik den Fehler wieder löscht.
Nein. Heute ist in Köln kein Parkplatz mehr frei. #kopfschuettel
Gab es alles schon. Die Funktion ist allerdings unterirdisch. Ist also nur was für ein cooles Foto oder die Wand in der Garage.
https://www.youtube.com/watch?v=LKP3IB-cTcE
Von Nelly und Kelly Rowland? Gut.
Es gibt in Köln keine Clubs ab 16. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung des Jugendschutzes streng und verhängt hohe Bußgelder gegen die Clubbetreiber.
- Meine Meinung: Das Verhalten stellt eine bewusste und völlig überflüssige Provokation dar. Was soll sowas?? Wenn Du klar im Kopf wärst, würdest Du auch die Polizei anrufen, wenn Du mit Deinem kleinen Kind auf den Spielplatz kommst und da einer mit Maske und Schutzweste sitzt. Wenn das hier also keine Spaßfrage ist: Ich finde es armselig, dass Du Dich so benimmst und Menschen ein ungutes Gefühl gibst.
- Rechtlich: Das dürfte regelmäßig nicht legal sein. Ohne den genauen Ort zu kennen, ist eine rechtliche Bewertung aber nicht abschließend möglich, da sich Kommunal- und Landesrecht teils deutlich unterscheiden. Denkbar sind Verstöße gegen die Nutzungsordnung des Spielplatzes aufgrund von Uhrzeit und Alter, ein Verstoß gegen die Gemeinde- oder Stadtordnung und ein Verstoß gegen §118 OWiG, der somit auch polizeirechtlich sanktioniert werden kann. Dein Verhalten verstößt vielleicht gegen kein konkretes Gesetz aber in jedem Fall gegen die guten Sitten bzw. die öffentliche Ordnung. Das sind die ungeschriebenen Gesetzte für ein friedliches Zusammenleben. Und genau auf eine Provokation gegen eben diese Regeln legst Du es ja an.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html
https://www.juracademy.de/polizeirecht-ordnungsrecht-nrw/schutzgut-oeffentliche-ordnung.html
Es gibt keine internationale Briefmarke. Die bezahlst bei dem deutschen Versandunternehmen, in diesem Fall der Post, eine Briefmarke, die den Versand bis Italien abdeckt. Deswegen hat "der junge Mann" Dich auch nicht verstanden, weil es sowas schlichtweg nicht gibt.
Alternativ kann man den Brief nur in einem Paket oder mit einem anderen Anbieter, z.B. UPS schicken. Dann gibt es auch eine Sendungsverfolgung.
Z.B. deshalb: https://www.youtube.com/watch?v=Ka0qkRdA4Dk
Wenn es gut läuft, stirbt nur der Fahrer. Wenn es schlecht läuft, auch noch Andere.
Die eine, ultimative Antwort, kann es hier nicht geben. Zumal sich die Frage stellt, welche 208er genau gemeint sind. Laut anderer Nutzererfahrung spielen die Tops nicht wirklich unter 150Hz. Das macht eine sinnvolle Trennung schwierig. Entweder sind die Tops überfordert oder die Subs fangen an zu dröhnen. Also kommt es aufs Ausprobieren an, irgendwo um 130Hz mit hoher Flankensteilheit und einem Bandpass im Sub.
Wenn der DJ tatsächlich nur 550€ haben will, aber dafür brauchbare Technik stellt und abliefert, würde ich das Komplettpaket nehmen. Wenn das DJ Klaus aus Buxtehude oder ein Kumpel eines Kumpels mit einer Bluetooth-Box ist, würde ich auch nur Essen und Getränke nehmen.
- Der zweite Schaden stammt zu 99,9% nicht von einem Zusammenstoß mit einem Fahrrad. Der dritte Schaden zu 705 auch nicht. Welches Bauteil eines Fahrrads sollte solch einen Schaden denn auch verursachen, und wie sollte der Zusammenstoß abgelaufen sein?????
- Anklagen? Weswegen denn? Weil er Staatsanwalt ist und neuerdings eine fahrlässige Sachbeschädigung strafbar??
- Wenn Du wissen möchtest, was die Reparatur des Autos kostet, dann frag doch einfach freundlich nach, ohne Dir so eine blöde Geschichte dazu auszudenken.
Die Beurteilung der Qualität eines Lautsprechers hängt immer auch vom Benutzer ab. Hat man keine hohen Ansprüche, oder hatte vorher gar keinen Sub, ist der Lautsprecher bestimmt annehmbar. Allgemeingültig gesagt ist das aber gewiss kein guter Lautsprecher. Das ergibt sich schon aus dem geringen Preis. Die Produktionskosten liegen vermutlich deutlich unter 30€.
Ich schließe mich der Meinung Deiner Mutter an und ergänze: Für VW Golf gibt es mit am meisten Zubehör, Tuningteile und Verfügbarkeit an gebrauchten PKW und Ersatzteilen. Insofern ist die Entscheidung absolut plausibel. Das Fahrzeug muss ja auch noch versichert, getankt und repariert werden. Ein Fahrzeug für 20.000€ zu kaufen, damit es dann schnell an Wert verliert und kein Geld für den notwendigen Unterhalt mehr da ist, macht hingegen keinen Sinn. Auch wenn es schwer fällt, versuche ein wenig mehr mit dem Kopf als mit dem Bauch zu entscheiden und suche einen Kompromiss.
Nein, aber die Teilnahme am Straßenverkehr kann auch für Fahrzeuge verboten werden, die keiner Fahrerlaubnis bedürfen. Grundlage dafür ist §3 FEV (Fahrerlaubnisverordnung). Ein einmalige Alkoholfahrt reicht für diese Beschränkung jedoch grundsätzlich nicht aus.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__3.html
Maximal 39€. Zeitwert dürfte 10-15€ betragen.