Ich hält davon gar nix, weil es macht offenbar doof im Kopf.

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Aber vielleicht hast ja gerade DU das Glück, dass Du solch ein Rad für weniger als 100€ bekommst. Klingt ja ganz logisch! Und super auch, dass man auf der Homepage nur per Kreditkarte bezahlen kann. Klingt extrem seriös! Bestell mir doch bitte 10 Stück mit! #NICHT!

In der Regel werden abgemeldete Domains mit samt der Homepage kopiert um Dir (und allen anderen gutgläubigen Dusseln) das Geld aus der Tasche zu ziehen.

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Das Bild fehlt. Dennoch kann ich sagen: Solche Ferritkerne lassen sich auch ohne Kabel kaufen und selbst "nachrüsten".

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In meinen Augen eine absolut nicht zielführende Frage. Niemand kennt Deinen Musikgeschmack oder den Deiner Freunde. Wenn ihr also eine gewisse Stilrichtung bevorzugt, dann gibt es gewiss eine zugehörige Playlist. Das kann aber alles sein: Pop, Techno, Rock, RnB...

Und noch ein Tipp nach rund 20 Jahren als DJ: Es wird dir niemals gelingen, dass jeder Gast jedes Lied gut findet. Es ist immer ein Kompromiss. Hab also den Mut dazu das zu akzeptieren.

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Es geht dabei nur um das Volumen der Hauptkammer. Das Volumen des Reflexkanals wird gesondert berechnet.

Ich empfehle WinISD. Damit kann man kostenlos sehr gut Gehäuse berechnen.

http://www.linearteam.org/

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Bevor Du große Pläne schmiedest, solltest Du Dir über die Fakten klar werden. Dazu gehört unter anderem, dass ein DJ keine eigene Musik macht sondern nur abspielt. Ich empfehle eine Berufsberatung, auch für die Details zum Werdegang als Fitnesskaufmann. Ohne Kontakte zu einem DJ (bzw. Producer in Deinem Fall) wird es schwer sich über dieses Berufsfeld zu informieren. Wenn Dir die Jobs am Ende noch zusagen, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen diesen Weg zu verfolgen.

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Viele kleine Controller geben sich mit der Stromversorgung über USB zufrieden. Insofern wäre lediglich eine Versorgung des Laptops notwendig.

Bei den Lautsprechern wäre meine Empfehlung eine LD Systems Maui 5 Go. Schönes Design, gute (Audio-)Qualität und eine Spielzeit von Locker 6 Stunden.

Für dieses Setup würde dann bereits eine kleine Powerstation ausreichen. Ich finde die Stations von Jackery ganz gut. Anbieter gibt es ja inzwischen aber wie Sand am Meer.

Soll es andere Technik werden, müsste man schlichtweg anhand des Verbrauchbedarfs ausrechnen wieviel Wh man benötigt.

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Ich tippe darauf, dass die Phase vertauscht ist. So löschen sie die Frequenzen aus. Das resultiert in einer geringer wahrgenommenen Lautstärke.

Zur Behebung müssen "+" und "-" wieder getauscht werden.

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  1. Downloads von YouTube taugen für gar nichts, außer dafür sich strafbar zu machen. (Nein, ich werde diese Diskussion jetzt hier nicht zum 1.000sten Mal führen!)
  2. Einen Anbieter, bei dem man jeden Song herunterladen kann, gibt es nicht. Es gibt Anbieter, die eine sehr große Bibliothek haben, aber kein Anbieter der Welt führt alle Titel.
  3. Selbst die Anbieter, die ein großes Spektrum haben, bieten kein Abomodell für lächerliche 10€ im Monat an. Das sollte jedem halbwegs vernunftbegabten Menschen einleuchten.
  4. Gängig ist inzwischen die Nutzung von Streaming-Diensten, auch wenn ich da nichts von halte. Rekordbox bietet neuerdings eine Integration von Apple-Music. Da man aber nicht weiß, mit welcher Software Du arbeitest, ist eine Empfehlung schwierig.

Fazit: Bis heute gibt es keine kostengünstige Lösung, um sich als "DJ" (so darf sich ja jeder nennen) mit beliebig viel Musik einzudecken. Ich bin froh darüber. Denn so bleibt wenigstens diese eine Möglichkeit, sich von Amateuren ohne Budget und Hingabe abzuheben. Wenn Du also wirklich als DJ arbeiten und gelten willst, musst Du Geld und Zeit investieren.

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"Brauchen" ist eindeutig relativ.

Ich gebe Dir Recht, dass eine gute Qualität der Audiodaten von Bedeutung ist. Es ist aber nur ein Element in der gesamten Kette. Zwischen (ich vermute mal) MP3-Datei und den Lautsprechern steht also mindestens noch ein Audiointerface. Auch das muss taugen. Ansonsten hilft alle übrige Mühe nicht.

Das zentrale Problem ist eigentlich die recht spezielle Stilrichtung. Hardcore und Hardstyle sind nicht so weit verbreitet wie andere Stile. Dementsprechend eingeschränkt sind auch die Bezugsquellen.

Dann stellt sich zusätzlich die Frage, mit welcher DJ-Software gearbeitet wird. Denn fast jede bietet eine unterschiedliche Integration von Streaming-Diensten. Rekordbox bietet z.B. neuerdings auch Apple-Music-Integration.

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Der zentrale Punkt ist hier eigentlich der:

Du fragst eine KI und bist der Meinung, dass diese Antwort richtiger ist als die Antworten von realen Menschen mit rechtlichem Grundverständnis hier. Vermutlich bevorzugst Du die Antwort der KI aber nur deshalb, weil sie näher an Deiner eigenen Meinung und Auffassung ist. Wenn Du der KI also glauben schenken magst, dann tu das doch einfach. Aber dann stell die Frage hier nicht. Das spart allen Beteiligten Zeit und Mühe.

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Nein. Und inzwischen genießen diese Fahrzeuge einen solchen Kultstatus, dass sie selbst als Unfallfahrzeuge in der Regel beim Eigentümer verbleiben und dann geschlachtet werden. Echte STIs gibt es aber nur selten als Schlachter. Häufiger kommen solch Möchtegern-Selbstbau-Projekte vor, bei denen z.B. ein 1,6er oder ein 2l mit Heckflügel und Hutze optisch gepimpt wird.

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Anrufen können sie. Kommen wird aber vermutlich niemand. Weder ist die Verweigerung der Unterschrift strafbar, noch gibt es etwas anders, weshalb die Polizei einschreiten müsste, vorausgesetzt der Auftraggeber ist dem Handwerker namentlich bekannt. Wüsste der Handwerker nicht, wer der Auftraggeber und somit der Rechnungsnehmer ist, könnte die Polizei für den Handwerker zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche die Personalien feststellen. Polizeirecht ist aber immer Ländersache und somit nie exakt gleich geregelt. Es kommt also am Ende auf den genauen Ort des Einsatzes an.

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Es gibt zwei denkbare Wege:

  1. Man wird direkt an den Anschluss der Hauptverhandlung festgenommen und sofort der JVA überstellt. Das kommt eher selten vor.
  2. Man wird zu einer Haftstrafe verurteilt. Dann bekommt man den Haftantrittsbescheid per Post und muss sich zum genannten Zeitpunkt an der JVA einfinden. Dort muss man selbst hin fahren. Zwischen Verurteilung und Haftantritt liegen aber deutlich mehr als bloß ein paar Tage. Erscheint man nicht, wird dann ein Haftbefehl erlassen. Auf dessen Grundlage wird man dann zur Not auch Zwangsweise der JVA zugeführt, egal wo man angetroffen wurde.
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