Meine Meinung dazu:
- Beide Veranstaltungen sind öffentlich. Siehe dazu die Ausführungen von DonCredo.
- Die Quelle der Musik (vor allem bei der öffentlichen Aufführung von Musik) muss legal sein. Andernfalls setzt man sich der Gefahr massiver zivilrechtlicher Forderungen und eines Verstoßes gegen das UrhG aus.
- Ein gewerblicher Einsatz liegt hier noch nicht vor, weil dafür eine Tätigkeit auf Dauer darauf ausgerichtet sein muss Gewinn zu erzielen. Werden aus den zwei Terminen aber noch mehr, muss man sich über eine Gewerbeanmeldung dringend Gedanken machen.
- GEMA-Abgaben sind bei öffentlichen Veranstaltungen Sache des Veranstalters. Als DJ muss man nur Abgaben bei digitalen Kopien entrichten,
Fazit: Wenn Du mit dem Auflegen aus dem Schlafzimmer raus willst, musst Du anfangen mit legal erworbener Musik aufzulegen.