Stimmt das wirklich dass man auch nicht mehr Fahrrad fahren darf, wenn der Führerschein eingezogen wurde?!

Nein 78%
Ja 22%

9 Stimmen

6 Antworten

Nein

Nein. Weil der Führerschein nur für Autos & Co. gilt – nicht fürs Fahrrad.

Du brauchst keine Fahrerlaubnis, um Fahrrad zu fahren.

Nur wenn du betrunken oder gefährlich fährst, kann dir das auch fürs Fahrrad verboten werden.

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, gilt das in aller Regel nur für Fahrzeuge, für die man eine Fahrerlaubnis benötigt - nicht jedoch für Fahrzeuge, die mit reiner Muskelkraft betrieben werden - z. B. Fahrräder - oder für Fahrzeuge, für die man keine Fahrerlaubnis benötigt - z. B. Mofas.

Auch wenn man gerne von einem "Mofaführerschein" spricht, so handelt es sich dabei nicht um eine Fahrerlaubnis, sondern nur um eine Prüfbescheinigung.

In bestimmten Fällen - z. B. wenn jmd sich und/oder andere in Gefahr bringt, mit dem Fahrrad öfter stark alkoholisiert fährt etc - kann jedoch auch ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge - z. B. Fahrräder, Mofas - ausgesprochen werden - dann wird die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt.

Das gilt dann jedoch nicht für Fußgänger.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Eichbaum1963  05.08.2025, 21:02

Na, Klasse, wieder kann ich mir meine Antwort sparen...😊

Denn hier wurde alles 1. Klasse erklärt!👍👍

VectraC20  05.08.2025, 08:08

Der Richter kann im Urteil auch ein Verbot von Mofas verhängen, so geschehen bei einem Bekannten vor Jahren.

JochenOWL  05.08.2025, 09:16
@VectraC20

Dann sind wir ja einer Meinung, denn das hatte ich bereits in meiner Antwort geschrieben.

LG

In bestimmten Fällen - z. B. wenn jmd sich und/oder andere in Gefahr bringt, mit dem Fahrrad öfter stark alkoholisiert fährt etc - kann jedoch auch ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge - z. B. Fahrräder, Mofas - ausgesprochen werden

Nein, aber die Teilnahme am Straßenverkehr kann auch für Fahrzeuge verboten werden, die keiner Fahrerlaubnis bedürfen. Grundlage dafür ist §3 FEV (Fahrerlaubnisverordnung). Ein einmalige Alkoholfahrt reicht für diese Beschränkung jedoch grundsätzlich nicht aus.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__3.html

Nein

Der Führerscheinentzug bezieht sich nur auf Kraftfahrzeuge, also Fahrzeuge mit einem Motor. Für Fahrräder, Tretroller benötigt man keine Fahrerlaubnis

Nein

Nein, nur wenn man schwere Verkehrsverstöße mit einem Fahrrad begangen hat. Kommt sehr selten vor.