Oh mann. Du hast also einen normalen Kunden des Supermarkts in irgendeiner Weise angepisst und der hat sich das zu Herzen genommen und hat dir die Konsequenzen deines weiteren Handelns mit möglicherweise Knast aufzugeigt? Und du denkst, dass sei ein verd(r)eckter Ermittler?

Im Bezug auf deine anderen Fragen und Accounts: Bitte nimm die korrekte Anzahl der dir verschriebenen Medikamente. Und leb dein Leben weiter und nerv deine Mitbürger nicht weiter.

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Eine abgeschlossene Ausbildung wirst du schwer verlieren können.

Wenn du noch dabei bist, dürfte das auch kein Problem sein, solltest du keine Verurteilungen sammeln und die deinem Ausbilder bekannt werden (auf welchem Weg auch immer). Bei einer Anstellung wird aber, vor allem bei Personen, die die Obhut über Kinder haben, sehr genau geschaut. Und Eintragungen in das Führungszeugnis führen durchaus zur Nichteinstellung. Es wird natürlich auch bezüglich der jeweiligen Straftaten differenziert.

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Die Augen-OP hast du ja sicher auch angegeben und die Wartezeit zur Heilung ist um? Dann dürfte das kein Problem sein. Nicht angegeben und erst vor 2 Wochen gelasert - verdammt großes Problem.

Ansonsten wird halt dein Gesamtzustand gecheckt. Und da schaut man dir auch in die Augen, Kleines (^^) Liegt das alles im Rahmen der PDV300, ist alles gut. Kann man aber nur abwarten, was dabei rauskommt.

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Du dürftest einfach nur zu spät sein. Ende der Bewerbungsfrist für die Septembereinstellung eines Jahres ist wohl der 31.12. des Vorjahres. Wenn du erst einen Monat wartest, also seit Anfang März, warst du zu spät dran. Ist aber komisch, dass da kein Hinweis kam, wo und wie auch immer du dich beworben hast.

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Upps. Verlesen. Dachte ging um Versicherungskennzeichen.

Wenn das grüne Kennzeichen nicht ans Fahrzeug gehört, kommt schon mal die Frage, woher es kommt. Verstoß gegen das Steuergesetz dürfte hier nicht zählen, wenn das Fahrzeug nie das grüne bekommen hätte. Urkundenfälschung (Kennzeichenmissbrauch....verwechsel das immer), Verstoß Pflichtversicherung (wenn nicht anderweitig versichert) kommen mir in den Sinn.

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Entgegen der Meinung der anderen Schreiber:

Du könntest Glück haben und es kommt nichts mehr. Deine Daten sind nur für Interna bei H&M aufgenommen. Das bezweifel ich aber tatsächlich, zumindest bei H&M.

Eher wahrscheinlich:

Es kommt polizeiliche Post zu dir bzw. über deine Eltern für eine Vorladung zur Vernehmung. Zu der müsstest du nicht, wie dir 78,35% der GF-Antworter dir raten würden. Kann man halten wie ein Dachdecker. Das Jugendamt wird automatisch informiert. Bei einem Ersttäter wird dabei aber tatsächlich nicht viel passieren, aber man hat deinen Namen schon mal "auf dem Schirm".

Anrufen bei deinem Vater wird keiner, warum auch. Da man seltenst die Nummer eines unbescholtenen Bürgers hat und man am Telefon nicht 100%ig weiss, wen man an der Strippe hat, kommt halt Post.

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Lieblingseinsatzmittel: Sprache.

Schlagstock: Noch nie wirklich ernsthaft eingesetzt und Spaß ist sicher etwas anderes.

Gefühl beim Handschellenanlegen: Mäh, soviel Aufwand für einen Idioten....wie arretierte man die Scheißdinger nochmal, wenn derjenige noch zappelt? Mann, der jammert aber wieder rum, dass die zu eng sind.

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10x2 Meter ist eine Bodenplatte und keine Fliese.

Ergänzung nach der Änderung in cm ^^ : Das es da Vorschriften gibt, kann ich mir in Deutschland bzw. der EU schon vorstellen. Da müsste man aber einen Fliesenleger befragen, da ich keine Lust habe, mir 5000 DIN-Normen durchzulesen geschweige denn zu verstehen.

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Vorneweg, hier: ,,,,...??!!! Ein paar Satzzeichen zum Nutzen, macht die Frage um einiges einfacher zu lesen.

Hast du ein Beispiel, an dem du den "Druck" mal beschreibst, den du meinst? Was sind physiologische Test und für wen sollen die gut sein? Wenn du normale Befragungsmethoden meinst, die nach der Standardbelehrung eines Tatverdächtigen kommen, das ist kein Druck, sondern gehört zur Arbeit der Polizei dazu.

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Da wird die Leitzentrale der Bahn angefunkt und mitgeteilt, dass die Züge entweder komplett still stehen (eher unwahrscheinlich) oder in dem Bereich Schritt zu fahren haben. Das minimiert die Gefahr schon immens. Und dann schauen die Polizisten natürlich auch, ob/wann ein Zug sich nähert.

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Ohne die erste Frage anzuschauen: Du willst also betrügen, wirst dabei erwischt und willst nun auf Krampf etwas finden, mit dem du der Kollegin eine reinwürgen willst? Wird nicht passieren. Sie hat den gefälschten Bon als Beweis an den Chef geschickt, da greift kein Urheberrecht, Briefgeheimnis, Datensch(m)utz wasauchimmer.

Doch nochmal die erste Frage gelesen: Da du deine Zigaretten bezahlt hast, mildert das höchstwahrscheinlich die Auswirkungen. Aber das entscheidet schlussendlich der Chef. Auf jeden Fall ist es mehr als semioptimal gewesen, wie du reagiert hast.

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Zur Eingangsfrage: Ja, die Polizei darf das Verwarngeld persönlich abholen. Machen sie nicht in allen Bundesländern, aber in einigen. Manchmal bar, manchmal per Karte. Kommt darauf an, wie fortschrittlich man ist bzw. welche rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Der Ablauf bei dir ist schon ein wenig komisch, aber durchaus begründbar. Polizei war zum Unfall gerufen und hat dich festgestellt (waren doch bestimmt im silber-blauen Auto und hatten Uniformen an). Der Schaden am Schild wurde festgestellt und deine Daten wurden aufgenommen. Damit bist du im Ordnungswidrigkeitenverfahren drin. Die 35 Euro ist das reguläre Verwarngeld bei einem Standardunfall. Bezahlst du das nicht, wirds unter Umständen zum Bußgeld und du bezahlst noch einmal 28,50 Euro Verfahrenskosten zusätzlich. Sie könnten das auch mit dem höherwertigen Verstoß der nicht angepassten Geschwindigkeit schulterzuckend an die Bußgeldstelle leiten und dann wird es richtig teuer, um die 100 Euro sind schon drin.

Warum die Polizisten nicht gleich vor Ort das Verwarngeld erhoben haben? Keine Ahnung. Vielleicht hatten sie ihre Verwarngeldblöcke nicht dabei. Bezahlst du die 35 Euro, ist das Verfahren durch und nur noch Versicherungen regulieren.

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Irgendein Verfahren wird laufen, bei dem du Zeuge/Beschuldigter/Wasauchimmer bist und sollst vielleicht zu einer Einvernahme von der Polizei oder am Ende zu Gericht geladen werden. Das Verfahren muss noch nicht mal bei dir vor Ort laufen, sondern könnte auch von einem anderen Bundesland ausgehen (gerne bei Betrug). Damit dich dann die amtlichen Schreiben also ohne Probleme erreichen können, wird eben geschaut, wo bzw. ob du dort gerade wohnst. Und da du gerade erst deinen Wohnort gewechselt hast, ist das die schnellste Prüfung vor Ort.

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Dann bekommst du drei separate Diebstahlsanzeigen, da du dreimal den Tatenschluss zum Klauen hattest. Die Sachen werden an die jeweiligen Geschäfte zurückgebracht, denen sie zugeordnet werden können, und geschaut, ob sie tatsächlich von dort kommen.

Lebenslanges Hausverbot in allen drei Geschäften ist dann auch noch drinne.

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Dieses Prozedere finde ich auch grenzwertig. Die gerichtsfeste Beweisbarkeit des Besitzes ist nahezu null, wenn man "nur" etwas im Blut findet. Die Beschuldigung steht aber erst mal für lange Zeit im Raum und ist in den Systemen recherchierbar.

Anderseits ist es selten, dass immer nur ein ominöser Joint in einem Kreis rumgeht. Du wirst das Zeug ja sicher erworben haben, was man dir jetzt eben vorwirft. Falsch ist es ja unter Umständen nicht.

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Bissele spät, aber: Zu Fuß unterwegs? Mit dem Auto? Wollte sie von ner Brücke springen? Was heisst auseinandergenommen?

Viel zu viele "Rest"-Fragen offen, weswegen man nicht wirklich viel antworten kann.

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