Strafe ohne Führerschein Fahren bei Not?

13 Antworten

Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil es auf die Betrachtung der Gesamtumstände des Einzelfalles ankommt; insbesondere darauf, wie schwer die Gesundheitsbeeinträchtigung war und welche Handlungsalternativen es gab.

Die Höchststrafe ist ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Der Richter wird, wie in jedem anderen Strafverfahren auch, ein individuelles Urteil fällen. Wenn er zu dem Schluss kommt, dass der Transport zur Abwehr einer schweren Gesundheitsschädigung tatsächlich erforderlich war, wird er das ggf. als Rechtfertigungsgrund zulassen und von einer Strafe absehen.

Also ganz unter uns? es gibt kein Musterszenario in dem man sich darauf verlassen kann, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis rechtlich gedeckt ist, unter sehr engen Vorrausetzungen KANN die Polizei aber auch die Staatsanwaltschaft entscheiden, dass ein Verfahren im Falle des Vorwurfes des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis unter dem Gesichtspunkt einer absoluten Notwendigkeit fallen gelassen wird....

Aber das Szenario an sich ist so wie so bereits hochabsurd.

  • es gibt keine andere Möglichkeit, den Arzt zu einem schwer verletzten Patienten zu bringen
  • es ist zum wohle des Patiennten nicht schädlich, ihn selbst mit dem Auto zu transportieren
  • es besteht keine Möglichkeit Hilfe herbei zu rufen

Zu alle dem müsste ja dann noch dazu kommen, dass die Polizei nicht nur jemanden erwischt, sondern eben auch trotz der Notsituation sich die Zeit nimmt zu prüfen ob der Fahrer des Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis hat.

Ich sag mal, wenn erkennbar ein Kind hinterm Steuer sitzt und oder der Fahrer durch eine mangels Fahrpraxis extrem unsichere Fahrweise oder grobe Fahrfehler auffllt, dann ist das noch mal was anderes.

aber man denke auch mal darüber nach: wenn sonst keine Hilfe da sein sollte, wo kommt dann die Polizei her?

Außerdem bringt man ja nicht nur sich und den verletzten oder erkrankten in Gefahr, wenn man so eine Nummer abzieht, sondern auch unbeteiligte.

Unterm Strich ist es so! Wenn die Person, die das Auto ohne Fahrerlaubnis fährt, um eine andere Person zum Erhalt des Lebens und oder zur Abwehr von Folgeschäden ins nächste Krankenhaus bringt und diese Person in der Lage ist, ein Auto halbwegs sicher zu führen, dann wird KEINER auf die Idee kommen, nach einer Fahrerlaubnis zu fragen.

Wir hatten übrigens schon mal eine ganz ähnliche Situation. Wir waren feiern. meine Schwester und ich haben ohne drüber nachzudenken, dass wir in der Clique die beiden einzigen waren, die schon den Führschrein hatten, beide ordentlich getankt.

Schließlich hat eine Freundin aus der Clique, die schon dabei war den Führerschein zu machen gesagt sch... drauf! die 5 km, da passiert schon nix.

Pustekuchen - Allgemeine Verkehrskontrolle, Zeigen Sie mir doch bitte mal die Wagenpapiere, ihren Ausweis und ihren Führerschein.

Zum Glück hat sie extrem besonnen und schnell gehandelt und einfach behauptet, sie habe ihre Papiere zuhause gelassen... Das Auto war unseres. Das konnte ganz schnell gekärt werden. der nette Polizist hat sie dann noch dafür gelobt, dass sie so viel Verantwortungsgefühl zeigte, uns nicht mehr fahren zu lassen und eine gute Fahrt gewünscht.

Klassischer Fall von Glück gehabt :-D

IANAL: In Zeiten wo fast jeder immer ein Handy dabei hat, die Mobilfunk-Abdeckung kaum noch Löcher hat (Achtung, bei 112 gibt's quasi nationales Roaming, d.h. du kann die 112 auch anrufen, wenn ein anderes dt. Mobilfunknetz als das was du eigentlich mit deiner SIM nur nutzen kannst im Empfangsbereich ist!) etc., müsstest vermutlich du beweisen, dass du auf der kompletten Strecke die du gefahren bist keines der 4 dt. Mobilfunk-Netze empfangen konntest bzw. angehalten hast um 112 zu wählen, als du das Ende eines Funklochs wo keines der 4 dt. Mobilfunk-Netze erreichbar war angekommen bist bzw. du mit dem Auto viel schneller diesen Punkt erreicht hast als zu Fuß etc. pp.

Das muss dann schon eine sehr besondere Situation sein.

notting

Woher ich das weiß:Hobby
Was sagt das Gesetz zum Autofahren?
In Deutschland ist es klar geregelt: Wer keinen Führerschein der Klasse B besitzt, darf sich nicht ans Steuer eines Autos setzen. Das ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Sollte dennoch jemand ohne gültigen Führerschein fahren, macht er sich strafbar und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Notfahrt: Gibt es Ausnahmen?
In besonderen Ausnahmefällen, bei denen Leib und Leben in Gefahr sind, könnte es allerdings eine rechtliche Grauzone geben. Hier kommt der Begriff des „Übergesetzlichen Notstands“ ins Spiel. Wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, als selbst zu fahren, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden, könnte ein Gericht eine Ausnahme machen und von einer Strafe absehen. Wichtig ist jedoch, dass wirklich keine andere Option zur Verfügung steht, um die Gefahr abzuwenden.
Rechtsgrundlage dafür ist § 16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG):
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig..."
Ein solcher übergesetzlicher Notstand könnte zum Beispiel bei einem medizinischen Notfall vorliegen, in dem schnelles Handeln lebensrettend ist und keine andere Transportmöglichkeit vorhanden ist. Oder wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht, die nur durch sofortiges Eingreifen abgewendet werden kann.
Letztlich entscheidet jedoch immer ein Gericht im Einzelfall, ob eine solche Notfahrt gerechtfertigt war. Dabei wird abgewogen, ob der Schutz von Leib und Leben in der Situation wirklich schwerer wog als die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Was ist der Unterschied zu einem Notfall?
Ein Notfall, wie er im Alltag verstanden wird, tritt bereits dann ein, wenn beispielsweise der Fahrer eines Autos aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterfahren kann. In einem solchen Fall könnte ein anderer Fahrer einspringen, der zwar einen Führerschein besitzt, aber nicht in der Kfz-Versicherungspolice des Fahrzeugs eingetragen ist. Die meisten Versicherungen akzeptieren es in der Regel, wenn dieser Fahrer in einem Notfall übernimmt, selbst wenn es zu einem Unfall kommt.
Doch aufgepasst: Ein Fahrer ohne Führerschein darf auch in einem solchen Notfall nie ans Steuer. Hier gibt es keine Ausnahmen, denn der Besitz eines gültigen Führerscheins bleibt die Grundvoraussetzung für das Führen eines Fahrzeugs.
Insgesamt ist das Thema „Notfahrt“ also ein rechtlich komplexes und heikles Thema, bei dem immer sorgfältig abgewogen werden muss

https://www.kfzportal24.de/de/blog/notfahrt

Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Es gibt in Deutschland überall die Möglichkeit die 112 anzurufen, "da wird sie geholfen". Ein rechtfertigender Notstand, der strafbefreiend wäre, kommt also nicht in betracht.


Hondamann651  11.05.2025, 10:53

Nicht immer und nicht überall. In den Ländlichen Gegenden gibt es immer noch nur Mangelhafte oder gar gar keine Netzabdeckung. Was willst du dann machen, Rauchzeichen geben wie die Indianer?

Artus01  11.05.2025, 16:32
@Hondamann651

In der Regel gibt es dort Netzanschlüsse, irgendein Nachbar wird schon noch einen haben. Zudem macht man sich dazu rechtzeitig Gedanken.