Kann jemand der keinen Führerschein besitzt Punkte in Flensburg bekommen man?
Kann ich einfach meinen Vater als Fahrer angeben obwohl er keinen Führerschein hat
11 Antworten
Klar geht das. Und das könnte deinem Papa dann auch theoretisch passieren. Wenn er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt würde, bekäme er 3 Punkte in Flensburg.
Solltest du also nicht tun, denn es käme womöglich sowieso raus.
Ich hab festgestellt, dass man Punkte in Flensburg kriegen kann selbst wenn man nur einen ausländischen Führerschein hat. In anderen Ländern Europas sind Punkte jedoch unmittelbar an die Nummer des nationalen Führerscheins gekoppelt. Allerdings solltest du deine Vater nicht als Fahrer angeben! Am sicherstens ist es als Fahrer eine Person anzugeben die kürzlich verstorben ist (siehe Todesanzeigen in der Tageszeitung). Dann wird niemand geschädigt und die Behörden können nichts weiter unternehmen.
Auch Personen ohne Fahrerlaubnis bekommen bei Verkehrsdelikten Punkte eingetragen. Im Falle deines Vaters käme zur eigentlichen Strafe dann allerdings noch der Strafbestand des fahrens ohne Führerschein dazu
Wie feige bist Du denn?
Stehe zu Deinen Fehlern und reiße Deinen Vater nicht noch mit rein. Er würde weitaus größere Probleme bekommen, wie hier schon mehrfach angemerkt wurde.
Wenn du deinen Vater als Fahrer angibst und er keinen Führerschein besitzt, steht zunächst einmal die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gem. § 21 StVG im Raum.
Stellt sich dann heraus, dass du ihn zu Unrecht angegeben hast, ist das "Vortäuschen einer Straftat" (§ 145d StGB) und "Falsche Verdächtigung" (§ 164 StGB).
Es ist daher deutlich milder, wenn du einfach zugibst, dass du selbst Mist gebaut hast.
Hach, ich liebe es, wenn irgendein Hansel "Falsch" schreibt, aber nicht im Traum daran denkt, vielleicht auch mal eine Begründung oder Richtigstellung zu verfassen.
Stell Dir einfach mal vor das ich möglicherweise auch noch was anderes zu tun habe als mich ständig hier herumzutreiben.
Aber für Dich was denn darauf passt.
Es kommt hier allenfalls die Möglichkeit der Strafvereitelung in Betracht und hier ist der Vater straffrei wie § 248, Abs 6, StGB besagt.
Mir bleibt ja nichts anderes übrig, als zu "meinen", denn obwohl du die Rechtslage angegblich so gut kennst, möchtest du meine Nachfrage nicht beantworten, bei der ich wissen wollte, ob das gegenüber der Behörde vorgetäuschte Fahren ohne Fahrerlaubnis etwa keine Straftat sei.
Falsch.