Nein nicht einfach so. Auch vom Fahrer darf der Ausweis nicht einfach so kontrolliert werden. In der allgemeinen Verkehrskontrolle gem. §36/V StVO sind nämlich nur die mitzuführenden Dokumente beinhaltet. Und der Ausweis fällt eben nicht darunter. Das bezieht sich nur auf den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Anderst steht die Situation, wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit festgestellt wird. Dann darf der Ausweis des Fahrers kontrolliert werden und ggf. auch der des Beifahrers, wenn der eben auch etw. begangen hat (bsp. war nicht angeschnallt, Beleidigung etc.)
Wieder anders sieht es aus, wenn die Kontrolle nicht als allgemeine Verkehrskontrolle sondern bsp. als eine Fahndungskontrollstelle ausgewiesen ist. (Erkennt man daran, ob der Polizist sagt: Allgemeine Verkehrskontrolle; oder ob er eben etwas anderes sagt, wie Wir suchen nach ...) Dann dürfen die Ausweise aller Personen im Fahrzeug kontrolliert werden. Ebenso wenn der konkrete Verdacht auf eine Straftat/ Owi vorliegt.
Außerdem gibt es noch bestimmte Orte an denen jederzeit der Ausweis von allen Personen kontrolliert werden darf, die sich dort aufhalten. Das wäre beispielsweise an einem Bahnhof, Flughafen, etc. der Fall.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit einer Vorkontrollstelle vor einer Veranstaltung oder Versammlung. Auch hier darf von jeder Person, der Ausweis kontrolliert werden.
Also so grundsätzlich ohne weitere Informationen kann man die Frage nicht beantworten. Generell gilt aber, dass die Polizei für jede Maßnahme eine Befugnis braucht. Diese kann sie dann aber auch unter Zwang durchsetzen.
Auf freiwilliger Basis geht aber alles. Da muss dann auch keine Rechtsgrundlage gegeben sein.