Notarzteinsatzfahrzeug fährt mich fast um?

tomaushamburg  13.11.2024, 12:28

Und was ist jetzt Deine Frage?

ClarsenClamond 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 12:29

Ob ich den Fahrer anzeigen kann? Einsatz schön und gut, aber auf Teufel komm raus zu fahren?!

18 Antworten

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden
§35/Va,VIII VStVO
1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
§38/I StVO

Was ich aber nicht verstehe: Warunm hast du das NEF-Fahrzeug nur aus dem Augenwinkel gesehen und nicht gehört. Vorallem für Fußgänger ist die Sirene, gut und rechtzeitg zu höhren. Somit hättest du entweweder schenller über die Straße gehen müssen, dich wieder umdrehen und zurückgehen oder erst gar nicht loslaufen dürfen.

Trotzdem muss natürlich wie in §35/VIII die öffentliche Sicherheit und Ordung auch bei einer Einsatzfahrt berücksichtigt werden. Das würde eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen. Dein Verhalten aber auch, da du ja sofort freie Bahn zu schaffen hast. Also lass es am Besten einfach gut sein und schau nächstes mal besser auf den Verkehr.

Natürlich darfst du nicht umgefahren werden aber a) ist nichts passiert und b) ist es deine Pflicht auf die SIrenen zu achten auch wenn du nichts siehst in dem Moment und abzuwarten und auch bei grün nicht einfach über die Straße zu gehen.

Anzeige wird hier realistisch nichts bringen weil der Einsatzwagen bei Akutfällen berechtigt ist mit Vollkaracho durchzupreschen und es steht Aussage gegen Aussage dass es für eine "Bremsung vielleicht nicht mehr gereicht hätte".

Hätt er jetzt einen Gehörlosen erwischt, müsste der Fall natürlich trotzdem aufgerollt werden, aber eine Anzeige deinerseits macht hier keinen Sinn.

Ich gehe jetzt aber im Moment nicht davon aus, dass das Fahrzeug wirklich so nach an dir dran war, dass es für die Bremsung tatsächlich nicht mehr gereicht hätte wenn du nicht ausgewichen wärst - falls doch wirds halt hier eher schwierig werden deine Aussage allein glaubhaft zu machen wenn du keine direkten Zeugen hast (also auch wenn du bei Fußgänger bei rot drüberläufst, umfahren darf man dich deswegen natürlich auch als Rettungsdienst im Einsatz nicht)


ClarsenClamond 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 12:33

Ich hatte grün! Es gab eine langgezogene Kurve vor der Ampel und ich habe sogar zur Sicherheit noch geschaut, ob sich ein Fahrzeug nähert! Scheinbar dürfen die alles! Das nächste Mal spring ich nicht und lass mich überfahren

Willy41  13.11.2024, 14:16
@ClarsenClamond

Geht's noch? Wenn die Sirene oder Blaulicht an ist, hast du stehen zu bleiben und wenn du 100 mal grün hast.

Das sind keine Mantafahrer, die machen das jeden Tag.

Die fahren zwar Zügig und etwas schneller, aber vernünftig und Vorrausschauend.

Außerdem Tasten die sich langsam in eine Kreuzung hinein um sich zu Gewissern, das sie Bemerkt wurden und die anderen Platz machen.

Das Horn Hallt und hat Echo; Besonders in der Stadt kann man zwischen den Häusern kaum Erkennen von wo das Signal kommt.

Vermutlich hast du dich nur Erschreckt, wil der NEF gefühlt aus der falslchen Richtung kahm und Du ihn spät gesehen hast.

Man bleibt halt auch bei grün Stehen, bis man erkennt, wo der Herkommt und hin Will.

Du kannst jeden Anzeigen, Sinn wird es nicht machen und bringen wird es erst recht nicht.

Eine richtige Einschätzung ist nicht möglich da ich nur deine Seite kenne und die Situation nicht kenne, den Ort nicht vor Augen haben und nicht weiß wie die Geschwindigkeiten dann doch waren. 100 km/h sind schnell geschätzt.

Eine Frage stellt sich mir, nach deinen Angaben war das Signalhorn an, somit erschließt sich mir nicht sie man das nicht gehört haben kann. Wenn du Blaulicht siehst oder ein Signalhorn hörst bleibst du stehen, da darfst du nicht über die Ampel gehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Selbstverständlich hat der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs auch im Einsatz unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten dafür Sorge zu tragen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

Allerdings haben andere Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug auch Vorfahrt zu gewähren und sofort "freie Bahn" zu schaffen.

Und da passt ehrlich gesagt in Deiner Beschreibung des Vorgangs für mich eines nicht ganz zusammen: Auf der einen Seite sagst Du, dass das Fahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn gefahren ist. Auf der anderen Seite sagst Du, dass Du das Fahrzeug sehr spät und nur "aus dem Augenwinkel" wahrgenommen hast.
Das Signalhorn hört man eigentlich schon von Weitem. Daher an dieser Stelle einmal die Frage: Hast Du evtl. Kopfhörer genutzt, warst Du durch ein Handy abgelenkt o.ä.? Oder wie kann es sein, dass Du das Signalhorn nicht oder erst so spät wahrgenommen hast?