Ab wann ist man vorbestraft?
Ich hatte vor ca. 3 Jahren eine Fallengelassene Strafanzeige. Mittlerweile gab es ein Problem zum Thema Schwarzfahren weshalb die Polizei behauptete, dass dies zu einer Anhörung und vor die Staatsanwaltschaft käme. Wäre ich indem Fall vorbestraft oder nicht ?
5 Antworten
Maßgeblich für eine Vorstrafe ist eine Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft. Bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe gegeben.
Ab wann gilt man bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe ...
https://www.kanzlei-sbp.de › aktuelles › ab-wann-gilt-ma..
Vorbestraft wärst du, wenn du eine Strafe nach StGB bekommen hättest.
Siehe auch
Eine Person gilt in Deutschland als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt, diese Maßnahme rechtskräftig und nicht getilgt worden ist. Auch eine Verurteilung mit Strafaussetzung zur Bewährung gilt als Vorstrafe.
Als "vorbestraft" giltst du, wenn du zu mehr als 90 Tagessätze verurteilt wurdest.
Natürlich kann die Polizei auch die geringeren Vergehen einsehen.
Mit einer Anhörung bist du nicht vorbestraft. Erst wenn du tatsächlich verknackt wirst, egal ob im Vollzug oder auf Bewährung.
Eine Anhörung = keine Strafe ergo auch (noch) nicht vorbestraft
Es geht mich eigentlich nur darum, ob die fallengelassene Strafanzeige mich zur vorbestraften macht und ob sie bei diesem verfahren auftaucht