Eingestelltes Ermittlungsverfahren - Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Zolldienst?

2 Antworten

Hi,

das Erziehungsregister ist hierbei nicht relevant.

Was relevant ist, ist das "zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister", dort wird dieses eingestellte Ermittlungsverfahren für in der Regel zwei Jahre gespeichert.

Es steht ggf. (eher ziemlich sicher) noch in einem Informationssystem der Landespolizei oder der Bundespolizei.

Da du bei Einstellung verbeamtet werden sollst, ist es wahrscheinlich, dass man dich mindestens nach den Standards der "einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ1)" überprüfen wird. Dort ist eine Abfrage im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sicher, im jeweiligen polizeilichen Informationssystem eigentlich auch.

Wieso hast du es den nicht angegeben? Die sind doch nicht blöd.

XY fliegt ohne große Diskussion achtkantig raus, § 14 I BBG.