In der ersten Woche als Anwärter von der Bundespolizei zur Landespolizei wechseln?
Hallo zusammen,
wie ihr oben entnehmen könnt bin ich als Anwärter für den 1.09.2021 bei der Bundespolizei im mittleren Dienst eingestellt. Dies ist jedoch nur mein Plan B. Mein eigentliches Ziel ist es im gehobenen Dienst bei der Landespolizei anzufangen. Soweit so gut. Ich bin bis dato jetzt mit der med. Untersuchung und dem Intelligenztest durch. Mir fehlt also nur noch das Assessment-Center. Zu diesem wurde ich aber am 10.9.2021 eingeladen. Meine Frage ist nun: Kann ich der Bundespolizei zusagen und dann falls ich es bei der Landespolizei schaffe, einfach wechseln? Gibt es bei der Bundespolizei eine Kündigungsfrist? Falls ja, muss ich die ersten Anwärterbezüge zurückzahlen?
Hoffe auf aufschlussreiche Antworten
5 Antworten

Leider habe ich auch keine Antwort. Ich würde bei der LaPo anrufen und denen die Situation schildern. Blöd nur, dass das jetzt alles so kurzfristig ist. Die Anreise ist ja schon am 31.8 für die BPol.
Bei welcher LaPo hast du dich beworben und für wann?
Ich war in einer ähnlichen Situation und hatte mich auch doppelt oder mehrfach beworben, aber bei mir war zum Glück noch nicht Studien Beginn, dann habe ich einfach meine Bewerbung (auch nach meiner Zusage) zurückgezogen.

Es war überhaupt ein Fehler sich bei der Bundespolizei zu bewerben, es gibt nur eine einzig wahre Polizei.

Kündigungsfristen gibt es nicht. Du hast eine Antrittsverfügung unterschrieben. Du musst also um Entlassung bitten (37, BBG. 33 ist Nonsens).
Dem kann man nachkommen und wird man auch. Die BuPo hält niemanden, der nicht bleiben will. Nachrücker gibt es genug.
Damit das nicht zum Eigentor wird, weil die LaPo denkt, du könntest es bei ihnen genauso machen, würde ich zumindest dort offen sein.
Da es auch ein Laufbahnwechsel ist, sehe ich keine großen Probleme.
Bezüge hast bis dahin nichtmal erhalten. Rückzahlungen fallen also nicht an, im MD sowieso nicht.
Gruß S.

Du kannst VIELLEICHT einen Antrag stellen. Es könnte aber auch sein, dass du dann ganz außen vor bist. Leute die nicht einmal das entscheiden können, werden vielleicht GAR NICHT gebraucht.

Hier redet niemand davon, dass ich mich nicht entscheiden kann zu welcher Behörde ich möchte. Ich weiß ganz genau in welche Behörde ich möchte, leider kann ich nichts dafür, dass man erst so spät zu den weiteren Bewerbungsblocks eingeladen wird.

Er kann ganz bestimmt um Entlassung bitten und dem wird man auch entsprechen.

Das hat ja nichts mit entscheiden zu tun. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass er da erst am 1.10 anfangen würde aber noch ein Tag im AC aussteht und die BPol schon am 1.9 anfängt. Entschieden hat er sich ja eigentlich, da Bpol nur ein Plan B ist.

Kurzfristig und "Einfach so" von einer Behörde zu einer anderen Behörde wechseln wird praktisch nicht gehen.
Für Dich wäre dann §33 Bundesbeamtengesetz interessant.

Warum? Was hat das mit Grundrechten und Wohlverhalten zu tun?
Hö? 'Entlassung auf Verlangen".

Ah, § 37 ist natürlich passender. 😁👍
"Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf"

Ich dachte du redest von BeamtenSTATUSgesetz .... Bzw ICH war dort ...
Warum? Was hat das mit Grundrechten und Wohlverhalten zu tun?