Eintrag Erziehungsregister auch im erweiterten Führungszeugnis?
Als ich 14 Jahre alt (2017) war habe ich in einem Chat (eigentlich eher im satirischen Sinne) und ohne persönlichen Grund eine ableistische Nachricht verfasst bzw. eine Bildunterschrift eines offensichtlich satirischen Bildes wiedergegeben. Schlussendlich kam es dann zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Richterin sah allerdings von einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung ab, da meine Schuld "als gering anzusehen" ist (Ich wurde also nicht verurteilt oder so). Das Verfahren wurde zum Glück eingestellt, allerdings kam es gemäß §60 Absatz 1 Nummer 7 Bundeszentralregistergesetz zu einer Eintragung in das Erziehungsregister. Ich möchte mich ehrenamtlich in der (jugendlichen) Migrant*innenhilfe einsetzen. Dafür wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, ich habe Angst, dass diese Tat (eben weil mein Wesen genau dem Gegenteil entspricht) auch darin vermerkt wurde. Wäre sehr lieb, wenn jemand da genaueres weiß und mitteilen könnte, ob auch ein Vermerk im erweiterten Führungszeugnis vorzufinden ist.
Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Im Führungszeugnis tauchen Verurteilungen ab 3 Monaten auf. Im erweiterten ganz bestimmte Straftaten auch schon, wenn das Strafmass geringer war.
Dein Kennzeichen-Dings gehört nicht dazu. Es geht um Straftaten gegen die körperliche Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung, die der Staat nicht an Kinder lassen will. "Pädophile" und Schläger quasi.
Eingestellte Verfahren zählen natürlich sowieso nicht dazu.