Bewerbung bei der Polizei Selbstauskunft schreiben. über ein Ermittlungsverfahren gegen einen berichten, obwohl dieses eingestellt und Akte gelöscht wurde?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Du solltest einfach mal ein Polizeiliches Führungszeugnis beantragen! Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Ausführliche Informationen, ein Erklärvideo und Tipps zum Online-Antrag findest du hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html;jsessionid=F43785D86FAE97104AD07C907ABDE75C.1_cid392

Du schreibst:

2019 wurde gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen btm eröffnet, weil ich in den Chats von einem jugendlichen Dealer aufgetaucht bin.

Chatten ist nicht verboten! Selbst die Vorbereitung einer Straftat ist nicht strafbar. Ich kann mir also problemlos Einbruchswerkzeuge beschaffen und sogar öffentlich mit meinem Vorhaben prahlen. Eine Strafanzeige für einen geplanten Einbruch gibt es nicht.

Ich habe mir einen Anwalt genommen und bin dagegen vorgegangen.

Anwälte haben Akteneinsicht. Du müsstest also wissen, weshalb gegen dich als Beschuldigter ermittelt wurde. Der Handel, sowie der Besitz von Betäubungsmitteln sind in Deutschland verboten. Beides lässt sich durch einen Chat-Kontakt jedoch kaum nachweisen.

Eine Vernehmung als Zeuge wäre hier eigentlicher wahrscheinlicher. Allerdings wären dann die Ermittlungen nicht eingestellt worden, da für Zeugen die Pflicht zur Aussage besteht.

Voraussetzung für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens

https://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/voraussetzung-fuer-die-einleitung-des-ermittlungsverfahrens/

Ablauf der Ermittlungsverfahren Einleitung des Verfahrens

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt regelmäßig voraus, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde oder noch andauert.

Durchführung der Ermittlungen

Unter Ermittlungen versteht man die Durchführung von Beweiserhebungen. Dazu gehören insbesondere Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen, zu denen auch die durch die angezeigte Tat Verletzten gehören, die Sicherung aller Spuren am Tatort und aller sonstigen Beweismittel.

Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts

Haben die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben und fehlen Ansätze für weitere Ermittlungen oder scheinen diese nach der Erfahrung nicht erfolgversprechend, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Ablauf/Ablauf_Ermittlungsverfahren/index.php

Du schreibst:

Ich bin nicht als Schuldig gesprochen worden und die Akte dürfte es bei der Polizei nicht mehr geben.

Du bist aber auch nicht freigesprochen worden.

Das restlos alles gelöscht wurde wage ich zu bezweifeln. Insbesondere bei Einstellung mangels Beweisen. Schließlich könnten neue Beweismittel auftauchen. In diesem Fall würden auch die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

Hast du einen Führerschein?

Üblich ist auch, dass bei Delikten im Zusammenhang mit BTM die Führerscheinstelle durch die Polizei informiert wird. Die entscheidet dann, ob begründete Zweifel an der Eignung des Fahrers bestehen und ordnet ggf. eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung an).

Also, muss ich davon berichten? Wenn ja, was muss ich preisgeben?

Angeben musst du überhaupt nichts!

Allerdings musst du damit rechnen, dass Vereinbarungen, die aufgrund falscher Voraussetzungen getroffen wurden, widerrufen werden können, wenn sich herausstellen sollte, dass du falsche Angaben gemacht hast.

Vor diesem Hintergrund ist es sicher hilfreich, im Bezug auf die Selbstauskunft auf ein Führungszeugnis verweisen zu können.

Am besten wäre es natürlich, wenn du deinen Anwalt diesbezüglich noch einmal kontaktieren würdest.

Fazit: Diese Informationen sollen ausschließlich eine Orientierungshilfe sein und können eine anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

Meine persönliche Meinung ist:

Mach dich nicht verrückt. Schließlich handelt es um allgemeine Bewerbungsfragen. Die Frage nach möglichen Strafverfahren gäbe es also auch dann, wenn es dein Ermittlungsverfahren nicht gegeben hätte!

Das Polizeiliche Führungszeugnis ist eine Selbstauskunft und wird durchaus auch von Arbeitgebern verlangt. Zum Beispiel im Handel, wo sich ein Eintrag wegen Diebstahl natürlich nicht so gut macht.

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Akte gibt es sehr wohl noch, bis zu 5 Jahre. Wenn du im Verfahren etwas verschweigst, dann bist du ganz sicher raus.

Bei uns (Bundespolizei) ist es so, dass du zu allen Ordnungswidrigkeiten + Anzeigen, egal ob einstellt oder fallen gelassen eine Auskunft geben musst.

BTM ist nicht gerade positiv, vor allem weil es mit 2 Jahren nicht lange her ist. Da kommen garantiert unangenehme Fragen.

Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg ! :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Frage ist gar nicht, was Du preisgeben mußt, sondern was sie wissen.

Die Polizei löscht nicht immer alles, beachtet Fristen nicht und Du kannst Dich nur manchmal wundern, weshalb da noch was da ist.

Das von Dir beantragte behördliches Führungszeugnis solltest Du vorher sehen, bevor die Polizei es bekommt. So erfährst Du mehr.

Ansonsten hast Du das Recht kostenloses Auskünfte zu bekommen.

https://www.datenschmutz.de/moin

Du solltest verlangen, dass nicht benötigte Daten gelöscht werden und Du eine schrifliche Bestätigung bekommst.

Vieles geht dabei regelmäßig schief.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Ich sag mal so: Wenn du es nicht angibst und es wie auch immer später rauskommt... kannst du dir sehr sicher sein das du entlassen wirst.

Man sollte bei solchen Sachen mit offenen Karten spielen. Im Gespräch wird es natürlich angesprochen, man sollte da auch die Wahrheit sagen.

und meine Akte habe ich löschen lassen. 

Sicher nicht. Ein eingestelltes Verfahren ist im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister gespeichert, für mindestens 2 Jahre.

Es gibt nicht nur Polizeidatenbanken. Ich würde das angeben. Ist doch kein Problem, das zuzugeben. Käme eh raus.