Deine Beschreibung ist nicht so recht nachvollziehbarIn der Regel wird ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monate verhängt.
......weil ich zu schnell gefahren bin.
Wo bist du wie schnell gefahren?
1 Monat Fahrverbot für überhöhte Geschwindigkeit:
- Außerorts: 41 Km/h - 60 km/h zu schnell
- Innerorts: 31 km/h - 50 km/h zu schnell
Du schreibst:
Das Ende vom Lied bin jetzt wieder Arbeitslos da die Firma den Arbeitsvertrag zurückgenommen hat
Hast du mal mit deinem Fall-Manager beim Jobcenter gesprochen, ob und in welchem Umfang das Jobcenter dich finanziell unterstützen kann. Wenn der P-Schein aus der Arbeitslosigkeit führt, ist da sicher etwas zu machen.
Du möchtest wissen:
Da ich den PSchein ja jetzt nicht mehr brauche und die MPU verweigere, verliere ich dann meinen normalen PKW Führerschein ??
Nein.
Du schreibst:
Er meinte ich müsse jetzt MPU machen...obwohl ich seit dem Vorfall nicht mehr geblitzt wurde oder sonstiges.
Genau deshalb solltest du nicht gleich die Flinte ins Korn werfen und sorgfältig abwägen, was für dich das Beste ist.
Psychische und physische Eignung (Gesundheitszeugnis)Neben den genannten Voraussetzungen müssen Sie, wenn Sie den P-Schein erwerben möchten, nicht nur die persönliche, sondern auch die geistige und körperliche Eignung nachweisen (§ 48 Absatz 4 Nr. 3 FeV). In einem ärztlichen Gutachten müssen Sie sowohl Ihre gesundheitliche Eignung auf den Prüfstand stellen lassen als auch psychische Aspekte, die für die Fahrgastbeförderung von großer Bedeutung sind, wie z. B. Belastbarkeit, Orientierungssinn, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit.
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/personenbefoerderungsschein/
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung(8) Begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde hat der Inhaber der Erlaubnis seine Fachkunde erneut nachzuweisen, wenn Tatsachen Zweifel begründen, ob er diese Kenntnisse noch besitzt. Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden.
Was kostet ein Personenbeförderungsschein? Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich wie folgt zusammen:
- Kosten für den Antrag auf Erteilung von einem Personenbeförderungsschein: ungefähr 40 Euro
- Kosten für die Erteilung des Führungszeugnisses: 13 Euro
- ärztliches Gesundheitszeugnis (wird nicht von den Krankenkassen übernommen): ungefähr 80 bis 140 Euro
- Gesundheitszeugnis in der Nachprüfung für die Fahrerlaubnisverlängerung: ungefähr 70 Euro
- Ortskundeprüfung: ungefähr 50 Euro
https://www.bussgeldkatalog.org/taxischein-kosten/
Meine persönliche Meinung ist:
Spekulationen und Halbwahrheiten bringen dich nicht weiter!
Aufgeben kannst du immer noch. Zunächst solltest du dich aber einfach mal kompetent und unverbindlich beraten lassen.
Verlässliche Informationen hält zum Beispiel der Tüv-Nord bereit:
HABEN SIE FRAGEN ODER ANMERKUNGEN? KONTAKTIEREN SIE UNS!
Tel.: 0800 888-3369
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/psychologie-medizin-mpu/mpu/mpu-gutachten/?gad_source=1&gbraid=0AAAAADoqDakErTSMQgmsxalbX40gX6ppO&gclid=EAIaIQobChMI7pTH_8j8jAMVJEJBAh3PEQbvEAAYASAAEgLkKPD_BwE
Tipp:
Wenn bereits das erforderliche, ärztliche Gesundheitszeugnis erstellt wurde, ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine MPU zu einem völlig anderen Ergebnis kommt.
Zudem ist die MPU nicht vergleichen mit einer Begutachtung, wo Alkohol- und Drogenkonsum eine Rolle spielen.
Tipp:
Der einzig nachvollziehbare Grund, warum du die MPU nicht machen kannst, sind offensichtlich die zusätzlichen Kosten, die du nicht mehr hast.
Wenn du jedoch nachweisen kannst, dass du bisher alles selber bezahlt hast, ist dies ein eindeutiger Beleg für deine Bemühungen, deine Arbeitslosigkeit zu beenden.
Insbesondere, wenn du bereits länger arbeitssuchend gemeldet bist, hast du gute Chancen auf Unterstützung durch das Jobcenter.
Tipp:
Informiere dich erst einmal über die MPU und die zu erwartenden Kosten. Das ist schnell erledigt und kostet dich nichts.
Wenn das geklärt ist, besprichst du mit deinem Fall-Manager, welche Optionen es für dich gibt.
Erst nachdem das Jobcenter eine Kostenübernahme, bzw. ein Darlehen abgelehnt hat, solltest du dich tatsächlich dagegen entscheiden.
Viel Erfolg!