Trotz deiner umfänglichen Beschreibung gibt es ein paar Dinge, die mir nicht schlüssig erscheinen.
Du schreibst:
Vor einiger Zeit habe ich auf Ebay bei einem privaten Anbieter ein Buch erworben, bezahlt und erhalten.
Zwischen dir und dem eBay-Verkäufer ist somit ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen.
Du schreibst:
Ein halbes Jahr später bekomme ich Post von einem Inkassounternehmen. Nach teils schwieriger Recherche habe ich folgendes herausgefunden:
Der Ebay-Verkäufer hat mit meinen Adressdaten aber seiner Emailadresse einen Account bei einem großen deutschen Internet-Buchhändler eröffnet und dort das Buch auf meinen Namen bestellt.
Es wundert mich ehrlich gesagt, dass ein großer Online-Händler es Betrügern so einfach macht. Offensichtlich hatte der eBay-Verkäufer ja nicht mal dein Geburtsdatum, das jedoch Voraussetzung für die übliche Bonitätsprüfung ist.
Das Wichtigste in Kürze:Warum wird eine Bonitätsprüfung beim Kauf auf Rechnung durchgeführt?
Grundlegend ist es so, dass Online-Händler und Payment-Anbieter eine Bonitätsprüfung durchführen dürfen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dieses ist gegeben, sobald das Unternehmen ein kreditorisches Risiko eingeht. Das ist der Fall, wenn der Kunde Waren auf Rechnung bestellen möchte.
Wie läuft die Bonitätsprüfung ab?
Oft bekommen Verbraucher gar nicht mit, dass Online-Händler oder Payment-Dienstleister die Bonität prüfen. Das liegt daran, dass der Prozess im Hintergrund in wenigen Sekunden erfolgt. Wurden Produkte im Online-Shop in den Warenkorb gelegt und der Kunde hat als gewünschte Zahlungsoption “Kauf auf Rechnung” ausgewählt, erfolgt die Bonitätsprüfung automatisch.
Wann ist eine Bonitätsprüfung rechtswidrig und wann nicht?
Jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist unzulässig, es sei denn die Datenverarbeitung ist gesetzlich erlaubt oder der Betroffene hat in sie eingewilligt.
Anders ausgedrückt heißt das, dass beim Rechnungskauf der Kunde der Bonitätsprüfung durch den Online-Händler zustimmen muss.
Sonderfall “Berechtigtes Interesse”
Wie bereits kurz angesprochen, ist eine Bonitätsprüfung nur zulässig, wenn entweder eine Einwilligung des Nutzers oder ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung seitens des Online-Händlers bzw. Payment-Dienstleisters vorliegt. Dies ist in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO geregelt.
Ein solches berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Händler in Vorleistung geht, wie etwa beim Kauf auf Rechnung. In diesem Fall kann eine Bonitätsprüfung auch ohne die vorherige Einwilligung des betroffenen Kunden datenschutzrechtlich zulässig sein.
Wo die Top-10-Onlinehändler die Bonität prüfen und weitere Informationen zum Thema findest du hier:
https://www.bonify.de/kauf-auf-rechnung-online-haendler-bonitaet
Du schreibst:
Die Verpackung war neutral, der Inhalt kam ohne Rechnung, nichts war auffällig.
Ein großer deutscher Online-Buchhändler, der seine Waren in neutraler Verpackung, ohne Logo, Firmen-Name oder einen Absender verschickt ist recht ungewöhnlich. Ich frage mich, welcher namhafte Online-Händler unauffällig bleiben will und auf diese Werbung verzichtet?
Du schreibst:
Ein halbes Jahr später bekomme ich Post von einem Inkassounternehmen.
Wenn dich das Buch, sowie die Post vom Inkassobüro erreicht hat, hätte dies auch bei einer Zahlungserinnerung oder anschließender Mahnung der Fall sein müssen. Wie erklärst du dir, dass dich diese Post nicht erreicht hat?
Du schreibst:
Die Bestellung erfolgte gegen Rechnung, die nicht bezahlt wurde. Rechnungen werden vom Internetbuchhändler nur per Email verschickt, damit nicht an mich.
Was aber garantiert mitgeschickt wird, ist ein Lieferschein, auf dem alle Artikel dieser Sendung, sowie Bestell-Nr. - Kunden-Nr. usw. aufgeführt sind.
Du behauptest:
Der Buchhändler möchte nun zwar keine Bezahlung mehr, aber das Buch zurückhaben.
Zu welchem Zweck sollte der Händler das Buch zurück haben wollen? Das ergibt eigentlich keinen Sinn.
Du behauptest:
Er hätten den Kaufvertrag mit dem Ebay-Verkäufer gekündigt, damit käme ein Eigentumsvorbehalt in seinen AGB zum tragen, (die ich mangels Geschäftsbeziehung natürlich nie akzeptiert habe).
Wenn jetzt plötzlich der eBay-Vertragspartner ist, kann der der Händler seine Ansprüche auch nur gegenüber diesem geltend machen.
Und wer sagt denn, dass der vermeidliche eBay-Verkäufer auch tatsächlich für den Betrug zum Nachteil des Buchhändlers verantwortlich ist?
Verdächtigen reicht nicht. In Deutschland muss eine Straftat nachgewiesen werden.
Du schreibst:
Andererseits hat mir der Buchhändler das Buch geschickt, dass ich dort nie bestellt habe und möchte mich nun ein ein Schuldverhältnis drängen, dass vorher nicht bestanden hat.
Und ein Schuldverhältnis besteht auch jetzt nicht.
Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis (Vertrag) das eine Person (den Gläubiger) berechtigt, von einer anderen Person (dem Schuldner) eine Leistung zu fordern (§ 241).
Du schreibst:
Zudem finde ich die Einschaltung eines Inkassounternehmens aus heiterem Himmel extrem aggressiv, obwohl doch die Möglichkeit bestanden hätte, mit einem Brief Aufklärung zu suchen.
Schulden einzutreiben ist aufwendig und teuer. Du kannst dich darauf verlassen, dass ein Inkassodienst deshalb nicht aus heiterem Himmel eingeschaltet wird.
Da eine Forderung zudem immer begründet werden muss, kannst du dich auch darauf verlassen, dass der Gläubiger belegen kann, die die Möglichkeit gegeben hat die Rechnung zu bezahlen.
Die Mahnung wird dir per Post zugestellt. Es gibt nämlich kein Gesetz, dass dich verpflichtet einen Internetanschluss zu betreiben. Für den Erhalt der Post ist hingegen der Empfänger verantwortlich.
Einer ist am Ende der Geschädigte, der Buchhändler oder ich.
Mal ehrlich. Diese Geschichte ist doch nicht so passiert, wie du sie hier beschrieben hast.
Deine Beschreibung ist widersprüchlich und lässt sich mit den typischen Abläufen im professionellen Online-Handel nicht vereinbaren.
Auch unter Berücksichtigung, dass es deine 1. Frage auf diesem Portal ist, ist deine Beschreibung leider nicht nachvollziehbar.
Um welchen großen Online-Buchhändler geht's denn überhaupt?