Sieht die Polizei eingestellte Verfahren?

2 Antworten

Da ist was faul.

Gegen Minderjährige wird keine Auflage "Geldbuße" erhoben!

Wenn die Schuld bewiesen ist, kann das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden. Die Auflagen sind dann Sozialstunden, Erziehungsmaßnahmen/Zuchtmittel oder Jugendhaft. Geldstrafen sieht das Jugendstrafrecht nicht vor.

Das ist bei Abfrage des Erziehungsregisters oder/bzw BZR auch zu finden.

Gruß S.


dmx084 
Beitragsersteller
 05.12.2020, 12:08

Also zum Tatzeitpunkt minderjährig aber zum Zeitpunkt der Verurteilung volljährig mit Einkommen. Wie sind die Löschungsfristen für sowas?

Vielen Dank für die gute Antwort.

Sirius66  05.12.2020, 12:37
@dmx084

Weiß ich nicht. In polizeilichen Verfahrensregistern steht das ewig.

Außerdem hinkt die Geschichte immernoch, weil IMMER die Umstände zur Tatzeit gelten.

dmx084 
Beitragsersteller
 05.12.2020, 13:32
@Sirius66

Also ich entschuldige meinen Fehler, aber für Laien ist das schlichtweg zu kompliziert. Das Verfahren wurde nach 47 JGG endgültig eingestellt und die Auflage war eine Spendenzahlung.

Sirius66  05.12.2020, 14:26
@dmx084

Spende ist ja nicht Geldbuße! Ihr könnt keine unachfechtbare Antwort erwarten, wenn ihr die Fragen derart sinnverändert.

dmx084 
Beitragsersteller
 05.12.2020, 14:54
@Sirius66

Wie gesagt ich entschuldige mich noch einmal aber als Laie erscheint einem das Gleichwertig.

Das kommt auf das Bundesland an. In Bayern: ja!


dmx084 
Beitragsersteller
 04.12.2020, 12:45

Das Bundesland ist Baden-Württemberg