Sieht die Polizei eingestellte Verfahren?

2 Antworten

Da ist was faul.

Gegen Minderjährige wird keine Auflage "Geldbuße" erhoben!

Wenn die Schuld bewiesen ist, kann das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden. Die Auflagen sind dann Sozialstunden, Erziehungsmaßnahmen/Zuchtmittel oder Jugendhaft. Geldstrafen sieht das Jugendstrafrecht nicht vor.

Das ist bei Abfrage des Erziehungsregisters oder/bzw BZR auch zu finden.

Gruß S.

dmx084 
Fragesteller
 05.12.2020, 12:08

Also zum Tatzeitpunkt minderjährig aber zum Zeitpunkt der Verurteilung volljährig mit Einkommen. Wie sind die Löschungsfristen für sowas?

Vielen Dank für die gute Antwort.

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Sirius66  05.12.2020, 12:37
@dmx084

Weiß ich nicht. In polizeilichen Verfahrensregistern steht das ewig.

Außerdem hinkt die Geschichte immernoch, weil IMMER die Umstände zur Tatzeit gelten.

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dmx084 
Fragesteller
 05.12.2020, 13:32
@Sirius66

Also ich entschuldige meinen Fehler, aber für Laien ist das schlichtweg zu kompliziert. Das Verfahren wurde nach 47 JGG endgültig eingestellt und die Auflage war eine Spendenzahlung.

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Sirius66  05.12.2020, 14:26
@dmx084

Spende ist ja nicht Geldbuße! Ihr könnt keine unachfechtbare Antwort erwarten, wenn ihr die Fragen derart sinnverändert.

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dmx084 
Fragesteller
 05.12.2020, 14:54
@Sirius66

Wie gesagt ich entschuldige mich noch einmal aber als Laie erscheint einem das Gleichwertig.

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Das kommt auf das Bundesland an. In Bayern: ja!

dmx084 
Fragesteller
 04.12.2020, 12:45

Das Bundesland ist Baden-Württemberg

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