Was kann mich im schlimmsten Fall noch erwarten?
Hallo,
ich wurde am 26.12.2020 von der Polizei angehalten und musste eine Blutprobe abgeben, da der Verdacht des canabiskonsumes bestand.
Da ich kurz zuvor welches konsumiert hatte ging ich direkt vom schlimmsten (mpu) aus.
Nun habe ich heute einen Brief erhalten, indem folgendes drinstand:
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„Ermittlungsverfahren gegen sie wegen Besitzes von btm ohne besitzerlaubnis“
sehr geehrter Herr....,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 01.03.2021 folgende Entscheid getroffen:
das ermittlungsverfahren wird gemäß Paragraf. 170 abs. 2 stPO eingestellt.
das Verfahren wird gemäß Paragraf 43 Owig zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en) an die Verwaltungsbehörde abgegeben.
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kann mir jemand sagen was jetzt passiert?
Bitte um dringende hilfe
3 Antworten
Drogenkonsum kann auf mehrere Weisen sanktioniert werden:
Zum einen ist der Besitz von BtM ohne Erlaubnis strafbar.
Deswegen wurde ein Strafverfahren gegen dich eröffnet.
Dieses Strafverfahren wurde jetzt mit Hinweis auf §170 (2) StPO eingestellt. Im Klartext: Der Staatsanwalt wird in dieser Sache keine Klage erheben, das Verfahren wird eingestellt, Akte zu.
Als nächstes wäre eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (ja, da fällt auch Drogenkonsum darunter) gemäß §316 StGB oder als Qualifizierung die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß §315c StGB in Betracht zu ziehen.
Das ist in deinem Fall aber anscheinend nicht passiert, sonst hättest du noch weitere Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten.
Statt dessen bleibt als letzte Alternative noch ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren. Das ergibt sich aus dem Hinweis auf §43 OWiG.
Die Staatsanwaltschaft gibt das Verfahren damit an die Bußgeldstelle ab.
Was dich jetzt erwartet:
Zuerst erhältst du einen Bußgeldbescheid: 500€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen und die Laborkosten für die Blutentnahme. Macht in Summe etwa 750 bis 800€.
Dazu kommen noch 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im FAER.
Das war aber noch nicht alles: Auch die Fahrerlaubnisbehörde wird informiert. Ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis ist zwar nicht zu erwarten, du wirst aber die Aufforderung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) erhalten.
Für eine erfolgreiche MPU musst du mindestens 6 Monate Abstinenz nachweisen, die Fahrerlaubnisbehörde setzt aber meist nur eine Frist von 2 Monaten.
Folge: Die MPU wird negativ, deine Fahrerlaubnis wird entzogen.
Wenn du also deinen Führerschein behalten willst, solltest du a) sofort den Konsum einstellen, falls noch nicht passiert und b) hoffen, dass das Bußgeldverfahren möglichst lange dauert.
Weißt du wie deine Blutwerte am Tattag waren?
Es steht eigentlich beschrieben, was passiert/passieren wird. Aus strafrechtlicher Nummer bist du raus. - Da Verfahren eingestellt wird/wurde.
Des Weiteren wird’s erstmal an die Bußgeldstelle gehen, sofern noch nicht geschehen, da diese für Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. Ggfs. wird sich die Führerscheinstelle auch noch bei dir melden. Erst dann weißt du gewiss, was passieren wird.
Liebe Grüße
Ich bin kein Fachmann.
Wenn ich es richtig verstehe, bekommst du keinen Prozess, also keine Anzeige sondern eine Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit. Aber du kannst ja den Paragraf mal nachschauen.