Was tun nach mündl. Ablehnungsbescheid Polizei Berlin?
Hallo,
wie Ihr es dem Betreff entnommen habt, wurde ich nach Abschluss des Auswahlverfahrens für den mD, nachträglich abgelehnt. Ich wurde zunächst zum sogenannten "Leumundsgespräch" eingeladen.
(Da gegen mich in der Vergangenheit zwei Ermittlungsverfahren anhängig waren. Die wiederum beide gemäß Artikel 170 II. StPO eingestellt wurden.)
Ergänzung: habe auch keine Vorstrafen
Das erste Ermittlungsverfahren war eine harmlose Kleinigkeit, nichts wildes. Das zweite war ein schwerwiegender Vorwurf und hat sich auch nicht bestätigt, daher gemäß Art. 170 II. StPO eingestellt. (...)
Dort erschien ich dezent "unvorbereitet" bzw. konnte die Kommission nicht davon überzeugen, dass ich charakterlich doch geeignet bin. Als Vorwand wurde behauptet, dass meine Distanz zur vorgeworfenen Straftat fehle. Ich wollte mich auch nicht rechtfertigen, schließlich bin ich dort nicht zum Streiten hingegangen und man kann es meiner Ermittlungsakte, den ich auch gesichtet habe auch so entnehmen. Somit bestätigt sich meine Aussage in jeder Hinsicht.
Anmerkung: Die Kommission kennt mich privat garnicht, (woher denn auch?). Die haben bisher nur meine "negative Seiten" gesehen. Wieso orientieren die sich überhaupt immer nur anhand der Akte?! Ich denke nicht, dass ein krimineller sich bei der Polizei, erst recht nicht bei der Berliner Polizei bewirbt.
Wie auch immer, habt Ihr eigentlich Erfahrungen mit sowas gemacht oder könnt Ihr was empfehlen? Ich will nicht, dass mein Traum kurz vor dem Ziel platzt.
Anmerkung: Bitte NUR sachliche Kommentare! Andere Kommentare könnt Ihr mir und euch ersparen! Ich teile mein Anliegen nicht damit Ihr mich fertig macht oder euer Ego pusht.
Vielen Dank im Voraus!
LG
s19t
4 Antworten
Du solltest dich damit abfinden, dass das nix wird. Das Bewerbungsverfahren ist eine Bestenauslese. Wenn es andere Bewerber gibt, die keine Vorgeschichte haben, werden die vorrangig genommen. Da hat auch ein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg.
Ich habe nicht geschrieben, dass du schuldig bist/warst.
Aber auch jemand ohne Vorgeschichte hat keinen Anspruch auf Ernennung. Es ist eben eine Bestenauswahl. Da kann einem eben auch so ein dummes und eingestelltes Ermittlungsverfahren zum Verhängnis werden.
Hey ist zwar schon etwas her, aber hat es damals bei dir dann noch geklappt? Kannst du mir sagen wie genau dein leumundsgespräch ablief etc? Auf mich wartet demnächst auch eins. Lg
Hey, hast du bereits eine Einladung für ein Leumundsgespräch bekommen bzw. schon hinter dir ? LG
Ich reduziere meine Antwort mal auf die Frage.
Widerspruch einlegen. Gute Begründung ausarbeiten. Schlechte Vorbereitung auf das AC erklären. Fehlverhalten zugeben. Reflektieren.
Hoffen.
Gruß S.
Joa war halt nicht so schlau da unvorbereitet hinzugehen, wenn Beamte ne Straftat gemacht haben bzw. verdächtig worden sind wird halt mal genauer nachfragt. Hast du die 170 IIer Sachen bei der Bewerbungen vorher angegeben ?
tipp? Woanders nochmal bewerben.
Ja hab alles wahrheitsgemäß angegeben, samt Einstellungsverfügung.. das interessante dabei ist, dass ich bei der BPol auch im Auswahlverfahren bin und habe Angst, dass die auch am Ende so ankommen..
Ordentliche Begründung muss kommen, wieso wurdest du verdächtigt, was sind die Konsequenzen. 2x ist halt auffällig.
Um eines mal klarzustellen, nur weil ein Ermittlungsverfahren lief, heißt es lange nicht, dass man schuldig ist. Es wird -wie es im Namen schon steckt- erstmal ermittelt bzw. aufgeklärt was vorgefallen ist, wer beteiligt ist etc. Ich gehörte zu den besten und habe auch einen sicheren Rang belegt, die für eine Einstellung geplant ist. Wenn wir in einem Rechtsstaat leben, dann sollte ein Widerspruch Aussichten auf Erfolg haben. Es muss doch mal möglich sein, dass man als Polizeibehörde der Justiz glaubt, oder?! Schließlich wird ein Verfahren ja nicht einfach so eingestellt.
Ich muss mich bei dir auch nicht rechtfertigen. Also, wenn du Tipps hast, dann kannst Du sie gerne schreiben. Ansonsten einfach mal weiter scrollen, danke!