

OF ist bestimmt keine Kunst. Das ist als Gewerbe anzumelden.
OF ist bestimmt keine Kunst. Das ist als Gewerbe anzumelden.
Gebühren, Beiträge und Steuern.
Gebühren werden für den Kostenaufwand einer bestimmten Amtshandlung erhoben.
Beiträge werden zur Deckung eines Aufwandes erhoben, von dem mehrere etwas haben.
Steuern werden zur Finanzierung des Gesamtaufwandes von Bund, Land und Gemeinden erhoben.
Was hast Du denn dagegen, Steuern zu bezahlen? Tut gar nicht weh...
Ich verdiene lieber mehr Geld und zahle Steuern, als wenig zu verdienen und keine zahlen zu müssen.
Gewerbeanmeldung und Steuererklärung musst du in jedem Fall abgeben.
Die UG ist eine juristische Person. Die kann keine natürliche Person werden. Entweder liquidiert du sie und überträgst dir alle Werte oder du führst sie einfach alleine weiter .
Der Arzt braucht keine Kotprobe für den Patasitentest. Dann macht er einfach eine Kloakenspülung. Aber meist koten die Tiere beim Transport.
Und Schildkröten schlafen im Winter nicht. Sie starren! Dabei soll der Stoffwechsel möglichst ganz zum Stillstand kommen. Sie brauchen deshalb - im Gegensatz zu winterschlafhaltenden Säugetieren - keine Futter- oder Fettreserven. Ein leerer Darm ist daher ein Vor- und kein Nachteil.
Schön, aber langweilig.
Das Gewerberecht kennt weder Freibeträge noch Testphasen. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein. Und zwar ab dem ersten Angebot.
Es erst testen und dann ggf. anmelden, kann man machen, darf man aber nicht.
Das nennt man Kfz-Anmeldedienst.
Nach der Gewerbeanzeige musst du dich auch beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen.
Und dann musst du jährlich die Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn du die Ware online vertreibst, bist du sogar nach Artikel 246a des EGBGB verpflichtet, dem Kunden eine Widerrufsbelehrung zu erteilen, um ihn auf seine Rechte hinzuweisen. Dass sollte jeder gewerbliche Händler wissen.
Da dein Gewerbe nicht im Handelsregister eingetragen ist und du es alleine ausübst, kannst du in die Felder 1 und 2 nichts eintragen.
Und Feld 3 ist nur für Betriebe (z. B. Gaststätten) die vor Ort mit einem nicht eingetragenen Namen auftreten, z. B. "Dorfkrug" oder "Pizzeria Napoli".
Beim Dropshipping gibt es das nicht, also bleibt auch dieses Feld frei.
Dropshipping ist übrigens keine Tätigkeitsangabe, die dir das Gewerbeamt bestätigen wird. Du musst schon angeben, womit du handelst (Warenobergruppen, wie z. B. Handel mit Textilien, Elektroartikel, Lebensmittel, Fahrzeuge)
Landschildkröten halten keinen Winterschlaf, wie Igel, Bären und andere Säugetiere. Sie halten eine Kältestarre. Dabei wird der Stoffwechsel möglichst zum Stillstand gebracht. Deshalb müssen sich Schildkröten auch keinen Winterspeck anfressen.
Eine kurze Unterbrechung kann verheerende Folgen haben. Welchen Sinn soll so eine Aktion auch haben?
Üblicherweise braucht man bei einer Gewerbeanzeige per Post gar keine Ausweiskopie beifügen. Also reicht sw allemale.
Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuererleichterungsverfahren und keine Rechtsform.
Welche Rechtsform für dich die Richtige ist können wir nicht wissen, denn wir kennen weder deinen Kontostand noch den zu erwartenden Umsatz. Wenn du dir die Gründungskosten und Kosten für die Finanzierung leisten kannst, würde ich immer zur GmbH raten .
Ja, denn wenn du im Gewerberegister deines Gewerbeamtes erfasst bist und dir das bescheinigt wird, dann ist das ein Nachweis. aber wofür brauchst du denn einen Nachweis?
Wer ist denn nach deiner Meinung Millionär? Wer die Million auf dem Konto hat oder wer eine Immobilie im Wert von einer Million besitzt? oder wer einen kleinen Betrieb besitz, dessen Maschinen, Werkzeuge und Materialien eine Million gekostet haben?
Sollen die durch höhere Steuern ihr haus oder den Betrieb verlieren?
was ist mit Leuten, die alte Bilder geerbt haben? Willst du das alles schätzen lassen, ob so die Millionengrenze erreicht wird?
Den Nachweis bekommst du von deinem Gewerbeamt, bei dem du angemeldet bist. Dort beantragst du eine Kopie bzw. Ersatzausfertigung der Bestätigung deiner Gewerbeanzeige oder du beantragst eine Selbstauskunft.
Wenn du nur eine Betriebsstätte hast, ist das immer die Hauptniederlassung. Eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle kann es nur geben, wenn es auch eine Hauptniederlassung (Zentrale) gibt.
Während des Bundesfreiwilligendienstes bekommen deine Eltern Kindergeld. Das ist nicht von deinem Einkommen abhängig. Wenn du aber mehr als 485 € im Monat verdienst, fliegst du aus der Familienversicherung und musst dich selbst krankenversichern.
Wann und wieviel Steuern du zahlen musst, ergibt sich aus der Höhe des Gewinns.
Die Gewerbeanmeldung hat mit dem Finanzamt gar nichts zu tun.
Das Gewerbeamt muss - zwecks Verbraucher- und Konkurrentenschutz - wissen, WER WO WAS macht. Dementsprechend bist du nach § 14 GewO verpflichtet, eine Veränderung deiner gewerblichen Tätigkeit umzumelden.
4.000 € netto, wenn er gut und zuverlässig ist.