Du hast wahrscheinlich die Märklin 3098. Wenn du diese Artikelnummer auf www.maerklinshop.de eingibst, wird dir ein Link zur Explosionszeichnung angezeigt.

Da die Lok wohl schon viele Jahre auf dem Buckel hat, sollte sie mal gründlich gereinigt werden.

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Daran ist nichts freiberuflich. Du musst das beim Gewerbeamt anzeigen.

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Du und deine Mutter bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Da wird euer gemeinsames Einkommen eurem Bedarf gegenübergestellt. Da deine Mutter wohl den Kontakt (als Haushaltsvorstand) mit dem Amt hält, muss deine Mutter es erfahren, wenn du ein Gewerbe beginnst. Das ist doch aber kein Problem. Sie kann stolz auf dich sein, dass du dazu beitragen willst, euren Bedarf selbst zu decken.

Ihr müsst dem Jobcenter nur mitteilen, dass du (nebenbei) ein Gewerbe beginnen willst. Du wirst dann regelmäßig deine Gewinne mitteilen müssen. Da gibt es einen Grundfreibetrag, der anrechnungsfrei ist. Der Rest wird auf eure Sozialleistungen angerechnet.

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Beim Finanzamt kann man sein Gewerbe "ruhen lassen". Warum man dir eine entsprechende Meldung nicht bestätigt, weiß ich nicht. Frage doch mal nach.

Beim Gewerbeamt gibt es kein "ruhendes Gewerbe". Das Gewerberecht kennt nur Gewerbe, das betrieben wird. Wenn der Gewerbetreibende seine Tätigkeit eine gewisse Zeit aussetzen und dann fortsetzen will (z. B. Eisverkäufer im Winter), dann bleibt das Gewerbe bestehen. Weiß er nicht, ob er es wieder aufnehmen wird, muss er es abmelden.

In eurem Fall, würde ich raten - wenn ihr unbedingt einen Nachweis braucht -, das Gewerbe abzumelden. Dein Mann kann es ja später wieder anmelden.

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Gemäß § 15 Abs. 1 GewO hat das Gewerbeamt die vollständige Gewerbeanzeige innerhalb von 3 Arbeitstagen zu bestätigen. Das Problem bei Onlineanmeldungen ist nur, dass du erst spät erfährst, wenn nicht alle Unterlagen beigefügt sind.

Deshalb rate ich immer zur persönlichen Anmeldung, da bekommt man die Bestätigung (den sogenannten Gewerbeschein) gleich mit.

Du kannst natürlich die ausgefüllte Gewerbeanzeige auch hinfaxen oder per PDF schicken. Dann hast du einen Nachweis, dass du deiner Pflicht nach § 14 GewO nachgekommen bist.

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Der Verkauf von Replica-Produkten ist verboten, auch wenn du die Käufer aufklärst. Du verletzt nämlich damit die Markenrechte der Original-Hersteller.

Und mit 14 bist du strafmündig !

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Eher Respekt

Ich begegne fast jeden zweiten Abend, wenn ich noch mal mit dem Hund raus muss, Wildschweinen. Angst darf und braucht man nicht haben, nur Respekt und die Tiere nicht provozieren.

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Die Behörden machen alles super!

Jede Behörde hat ihre durch Gesetz zugewiesene Aufgabe. Und kaum eine hat zu viele Mitarbeiter, so dass Langeweile aufkommen kann. Meist reicht die Zeit nur, um die notwendigsten Kontrollen zu machen.

Dass da jemand den Mittelstand vernichten will, ist doch völlig absurd.

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Dann lies mal da:

https://www.zwerggeckos.info/dornschwanzagamen-haltung-im-terrarium/

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Ich will das Verhalten deines Vaters nicht entschuldigen, aber für ihn war das heute sicher eine riesige Überraschung. Lass ihm mal etwas Zeit, um über die (für ihn neue) Situation nachzudenken. Wahrscheinlich werden deine Eltern auch mal darüber reden. ..

Er wird sich bestimmt besinnen.

Wenn nicht, wird das Jugendamt dir helfen.

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Kleine Landschildkröten, die im Terrarium einfach zu halten sind, gibt es nicht.

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"Vertrieb und Betreuung digitaler Medien sowie Werbung"

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Kindergeld ist nicht von deinem Einkommen abhängig. Du musst nur noch zur Schule gehen, eine Ausbildung oder ein Studium machen, bzw. einen solchen Platz suchen.

Pass aber auf, dass du die Einkommensgrenze von der Familienversicherung nicht überschreitest, sonst fliegst du da raus und musst dich selbst versichern.

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Nicht immer, nur wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist, wie z. B. der Verkauf von Canva Vorlagen. Da du aber nicht voll geschäftsfähig bist, kann du noch keine selbständige Tätigkeit betreiben, es sei denn, dass dich das Familiengericht für voll geschäftsfähig erklärt hat.

Als Jugendliche kannst du aber schon als Arbeitnehmerin Geld verdienen, z. B. im Supermarkt an der Kasse.

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