Brauchst du nicht. Das fällt noch unter Fotograf.

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1. Ob du die Einkünfte versteuern musst, kommt auf die Summe deiner Einkünfte an.

2. In jedem Fall musst du diese Tätigkeiten von Anfang an beim Gewerbeamt als Gewerbe anmelden.

3. Und dann musst du dich mit deinem Unternehmen über ELSTER beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen.

4. Um gewerblich an Steckdosen basteln zu dürfen, bräuchstest du eine Zulassung von der Handwerkskammer. Und die bekommst du nur als Elektromeister oder Ingenieur

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Wer selbst hergestellte Dinge zum Verkauf (mit Gewinnerzielungsabsicht) anbietet, betreibt ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Freibeträge, Freimengen oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht.

Wenn du deine Ebay-Geschäfte jetzt noch über einen privaten Account abwickelst, betrügst du deine Kunden um ihre Verbraucherschutzrechte.

Ob du für deine gewerblichen Einnahmen Steuern zahlen musst, ergibt sich nach der Einkommensteuererklärung, die jeder Gewerbetreibende jährlich abgeben muss.

Und ob du deinen AG informieren musst, ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag.

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Bei der Haftung gibt es keinen Unterschied zwischen GmbH und UG.

Ein Geschäftsführer haftet bei beiden Kapitalgesellschaften persönlich nur in den seltensten Fällen, da ihm die Gesellschaft auch gar nicht gehören muss. Er haftet nur für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die er als Verantwortlicher der Gesellschaft begeht.

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Ich hatte mir in meiner Junggesellenwohnung begonnen, eine kleine Z-Anlage zu bauen. Dann heirate ich, es kamen Kinder und dann gab es nie genug Platz, um eine ansprechende Anlage zu bauen.

Erst als die Kinder aus dem Haus waren, gab es Zeit und Platz, um etwas Neues zu planen. Vor 1,5 Jahren habe ich dann begonnen, im Dach eine H0-Anlage zu bauen.

Das geht auch ganz schön ins Geld...

Es verwundert mich daher nicht, das junge Leute weder das Geld noch den Platz für eine schöne Anlage haben.

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Minijob als Gewerbe geht nicht, denn ein Minijob ist ein Beschäftigtenverhältnis. Da bist du Mitarbeiter und dein AG muss dich bei der Minijobzentrale anmelden.

Ein Gewerbe nedeutet, dass du mit einem eigenen Unternehmen ztog bist und keinen AG hast.

Oder willst du für dein Gewerbe einen Mitarbeiter anmelden?

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Ein Finanzam kannst du nicht verklagen, sondern nur das Bundesland zu dem es gehört, denn es ist ja nur eine Organisationseinheit der Gebietskörperschaft. Und dir fehlt jede Anspruchsgrundlage, um gegen dein Bundesland eine Forderung für deinen Aufwand geltend machen zu können.

Du hast aber die in Gesetzen verankerte Pflicht, die Unterlagen beizubringen, die für deine Steuererklärung erforderlich sind, so wie alle anderen Bürger auch.

PS: Behörden sind für die Bürokratie nicht verantwortlich. Die müssen die von den Parlamenten erlassenen Gesetze und Rechtsverordnungen nur ausführen.

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Ersteinmal: Es gibt keine Gewerbescheine. Das ist Umgangssprache. Dieser Begriff taucht auch in keinem Gesetz auf.

Mit "Gewerbeschein" meint man meist die Eingangsbestätigung der Gewerbeanzeige für ein stehendes Gewerbe (14 GewO). Niemand braucht diese Bestätigung, es ist aber der Nachweis, dass man der Pflicht zur Anmeldung nachgekommen ist.

Und dann gibt es noch das Reisegewerbe. Das betreibt man, wenn man ohne vorherige Terminvereinbarung seine Waren außerhalb eine festen Betriebsstätte anbietet. Dann braucht man eine Reisegewerbekarte (55 GewO). Diese muss man auch nicht abmelden oder zurückgeben, wenn man das Reisegewerbe nicht mehr ausübt. Die behält man ein Leben lang, wie einen Führerschein.

In deinem Fall brauchst du beides. Steuerlich kannst du beides zusammen führen.

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An den Schwänzen kann ich das nicht erkennen. Nach Form der Afterschilde sollte das obere Tier ein Männchen und das untere ein Weibchen sein. Bilder von der Seite wären hilfreich.

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  1. Wenn du den vollständig ausgedruckten Vordruck GewA1 an dein Gewerbeamt schickst, dann solltest du die Bestätigung gemäß § 15 Abs. 1 GewO innerhalb weniger Tage zusammen mit dem Gebührenbescheid bekommen.
  2. Die Verwaltungsgebühr ist in den Städten und Gemeinden unterschiedlich, zwischen 25 und 40 €.
  3. Du musst bei der Gewerbeanzeige aber wenigstens du Oberbegriffe der Warenarten angeben, mit denen du handeln willst. Eine Anmeldung für den "Verkauf von Produkten auf Etsy" wird dir kein korrekt arbeitendes Gewerbeamt bestätigen. Die Plattform ist zumal völlig unwichtig. Du meldest also an "den Einzelhandel mit (z. B.) Textilien, Elektroartikeln, Haushaltswaren, Geschenkartikel.
  4. Danach musst du dich noch bei ELSTER anmelden und dich dort steuerlich erfassen lassen.
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Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das weder im Gewerbe- noch im Steuerrecht gibt. Du meldest ein Gewerbe an.

Du meldest das Gewerbe bei dem für deinen Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt (gehört in vielen Städten zum Ordnungsamt) an. Den Vordruck GewA1 (kannst du googeln) füllt man da mit dir aus.

Dann meldest du dich bei ELSTER an und lässt dein Unternehmen darüber steuerlich erfassen.

Dann kann es losgehen...

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Ein Kleingewerbe kann man nicht anmelden, nur ein Gewerbe.

Und da das Gewerberecht keine Freibeträge kennt, ist das Gewerbe von Anfang an anzumelden. Auch Vetriebe, due Verlust machen, müssen angemeldet sein.

Ob du sonst noch einen Job hast, ist völlig bedeutungslos. Es zählt nur die Gewinnerziehlungsabsicht, und die hast du.

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Das sind Algen. Irgendwann wird sie sich schon sonnen. So kleine Kröten leben aber noch sehr versteckt. Mach dir keine Sorgen.

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Bei den meisten Gewerbeämtern passiert bei 1 Monat Verspätung noch gar nichts.

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Wer schon lange in Märklin baut, hat diese Lok sicher schon. Sie war ja keine Ratität.

Wer erst in den letzten 10 Jahren begonnen hat, fährt sicherlich digital. Für den ist diese Lok uninterressant.

Daher glaube ich nicht, dass jemand mehr als 50 € dafür zahlt.

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