Selbstständig auch mit Sozialleistungen?

Geochelone  13.07.2025, 18:15

Wie alt bist du?

Raizyy122 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 19:05

18

4 Antworten

Deshalb kann ich das Gewerbe nicht einfach anmelden, ohne mögliche Konsequenzen.

Welche Konsequenzen?

Dass du deine Einnahmen gegenüber dem Jobcenter offenlegen musst?

Außerdem möchte ich ungern, dass meine Mutter davon direkt erfährt 

Das wirst du nicht vermeiden können, da du jegliche Änderung in deinen Einkünften unverzüglich mit den entsprechenden Unterlagen an das zuständige Jobcenter für die Berechnung der Leistungen zu übermitteln hast. Deine Mutter wird das also mitbekommen müssen.

ich möchte mich im Bereich Dropshipping selbstständig machen

Du willst in ein Haifischbecken springen, in dem du nicht der Hai, sondern das Futter bist? Dann brauchst du eine verdammt gute Idee, die dich von den globalen Playern in dem Bereich komplett abhebt und dir eine Alleinstellung verschafft. Sonst wirst du nur sehr geringe bist nicht vorhandene Überlebenschancen haben.

Wer schwimmen gehen möchte, der wird nass, normalerweise wird das Trocken nicht möglich sein. Also wenn Du Dich selbstständig machen möchtest, dann musst du ein Gewerbe anmelden und muss dieses auch dem Amt mitteilen Punkt auch vor deiner Mutter dieses zu verheimlichen wird nicht funktionieren. Also spiele mit offenen Karten und Hampel da nicht so rum


Raizyy122 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 17:42

Was redest du mir von rumhampeln ich habe bereits erwähnt ich möchte es anmelden

Du und deine Mutter bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Da wird euer gemeinsames Einkommen eurem Bedarf gegenübergestellt. Da deine Mutter wohl den Kontakt (als Haushaltsvorstand) mit dem Amt hält, muss deine Mutter es erfahren, wenn du ein Gewerbe beginnst. Das ist doch aber kein Problem. Sie kann stolz auf dich sein, dass du dazu beitragen willst, euren Bedarf selbst zu decken.

Ihr müsst dem Jobcenter nur mitteilen, dass du (nebenbei) ein Gewerbe beginnen willst. Du wirst dann regelmäßig deine Gewinne mitteilen müssen. Da gibt es einen Grundfreibetrag, der anrechnungsfrei ist. Der Rest wird auf eure Sozialleistungen angerechnet.

Du bist Volljährig? Wen Ja, dann kannst du ein Gewerbe anmelden. Achte darauf dein Kreuz an der richtigen Stelle zu setzen. Da wird gefragt ob du das als Haupteinnahmequelle hast.

Du meldest es dem Jobcenter und mußt dann eine vorläufige EKS erstellen. Nach sechs Monaten dann eine Abschließende EKS.

Du läßt dich am besten von der IHK (Industrie und Handelskammer) in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung