Ab wann Gewerbe anmelden?
Hey Leute , und zwar ich verkaufe auf Vinted und willhaben sogenannte replica Produkte regelmäßig , aber nicht falsch verstehen , ich betrüge keine meiner Käufer , ich sage es ihnen immer direkt und ehrlich das es sich um Fake Produkte handelt , das interessiert sie aber nicht und kaufen es trotzdem , nun das Problem ist das ich ja ein Gewerbe machen muss , aber man darf ja keine Fake Sachen verkaufen , habt ihr eine Idee was ich machen soll ?
6 Antworten
Ab wann Gewerbe anmelden?
Ab dem ersten Tätigwerden. Weder das Gewerberecht in § 14 GewO noch das Steuerrecht in § 138 AO kennen für die Anmeldepflicht einen Freibetrag oder eine Freigrenze. Man kann sich das wie einen Führerschein vorstellen. Da darf man auch nicht erstmal ohne diesen Auto fahren, um zu schauen, ob man doch einen Führerschein macht, sondern muss den von Anfang an haben.
nun das Problem ist das ich ja ein Gewerbe machen muss , aber man darf ja keine Fake Sachen verkaufen , habt ihr eine Idee was ich machen soll ?
Dem Steuerrecht ist es vollkommen egal, ob du Fakesachen verkaufst. Auch Einkünfte aus illegalen Handlungen unterliegen dem Steuerrecht, § 40 AO. Von daher ganz eindeutig: Dein Gewerbe anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln.
Dann wird auffliegen, dass er erst 14J ist und dass er dadurch noch weitere Verstöße begangen hat...
Der Verkauf von Replica-Produkten ist verboten, auch wenn du die Käufer aufklärst. Du verletzt nämlich damit die Markenrechte der Original-Hersteller.
Und mit 14 bist du strafmündig !
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wenn du regelmäßig Waren verkaufst, betreibst du damit eine gewerbliche Tätigkeit und musst ein Gewerbe anmelden – unabhängig davon, ob die Produkte „echt“ oder „Replica“ sind. Der wichtige Punkt ist, dass das Anbieten und Verkaufen von Nachahmungen („Fakes“) in Deutschland rechtlich problematisch ist, weil es gegen Markenrechte und das Wettbewerbsrecht verstößt.
Auch wenn du ehrlich zu deinen Käufern bist und klar kommunizierst, dass es sich um Replikas handelt, ist der Verkauf solcher Produkte rechtlich riskant und kann Konsequenzen nach sich ziehen, wie Abmahnungen, Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Ermittlungen.
Mein Tipp: Überlege dir gut, ob du mit solchen Produkten wirklich weitermachen möchtest. Eine legale Alternative wäre der Handel mit erlaubten Produkten oder selbst hergestellten Waren, bei denen keine Markenrechte verletzt werden.
Was das Gewerbe betrifft: Sobald du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, musst du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden – am besten bevor du mit dem Verkauf startest, um Probleme zu vermeiden.
Wenn er tatsächlich erst 14 ist, hätte man das vielleicht zuerst klar sagen können – ich kann nicht hellsehen. Meine Antwort bezog sich auf die rechtliche Lage für gewerbliches Handeln im Allgemeinen. Und ja, selbstverständlich dürfen Minderjährige nicht ohne Zustimmung der Eltern gewerblich handeln oder Plattformen wie Vinted nutzen, da sie beschränkt geschäftsfähig sind (§106 BGB).
ABER: Wenn ein Jugendlicher echtes Interesse am Verkauf und Unternehmertum hat, gibt es legale Wege. Zum Beispiel über ein sogenanntes 'Gewerbe mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten' und in Absprache mit dem Jugendamt (§113 BGB – „Teilgeschäftsfähigkeit durch Genehmigung“). Es gibt sogar junge Gründer, die mit Unterstützung von Eltern und Behörden ein legales Mini-Business starten konnten. Das setzt natürlich voraus, dass man sich an geltendes Recht hält – und keine Markenfälschungen verkauft. Also: erst informieren, dann (legal) starten – statt nur zu provozieren.
Dein zweiter Absatz ist leider völlig falsch. Kein Jugendlicher kann ein Gewerbe ohne Zustimmung des Familiengerichts führen (§ 112 BGB). Das Jugendamt hat damit überhaupt nichts zu tun.
§ 113 BGB regelt nur Verträge zu nichtselbständigen Beschäftigungen. Also nicht für Gewerbe.
Und Mini-Business kennen weder das BGB noch die GewO.
Dein Versuch, mich schulmeisterlich zu korrigieren, verfehlt nicht nur den Ton, sondern auch die Sachebene. Wer hier „völlig falsch“ ruft, sollte sich selbst erst einmal vollständig informieren. Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet, ein 14-Jähriger könne ohne gerichtliche Zustimmung ein Gewerbe führen. Die gesetzliche Grundlage – § 112 BGB – ist mir sehr wohl bekannt. Der von dir zitierte § 113 BGB bezog sich auf den ergänzenden Aspekt der beschränkten Geschäftsfähigkeit im Arbeitskontext – was ich auch deutlich gemacht habe.
Dass das Jugendamt in der Gesetzgebung formal nicht die Entscheidungsinstanz ist, heißt noch lange nicht, dass es praktisch keinerlei Rolle spielt. Wer mit der Realität zu tun hat – und nicht nur Paragrafen googelt – weiß, dass bei minderjährigen Gründungsanfragen oft das Jugendamt beratend eingebunden wird. Du kannst dich also gern weiter an juristischer Spitzfindigkeit festhalten – ich liefere lieber vollständige Antworten mit Bezug zur Praxis.
Und nur weil du den Begriff „Mini-Business“ nicht im BGB findest, heißt das nicht, dass er bedeutungslos ist. Er stammt aus real existierenden Förderkonzepten, z. B. im Rahmen wirtschaftspädagogischer Initiativen – falls dir das neu ist, gerne nachlesen, bevor du urteilst.
Kurz gesagt: Unterstellungen und halbkorrekte Besserwisserei helfen niemandem.
Ich habe viele Jahre das Gewerbeamt einer Großstadt geleitet und dieses in Verwaltungsrechtlichen Prozessen vertreten. Daher kann ich behaupten, vom Thema Gewerbeausübung etwas mehr als Halbwissen zu haben ;-)
...und auch wirtschaftspädagogischer Initiativen müssen dem geltenden Gewerberecht entsprechen.
Wenn du tatsächlich „viele Jahre das Gewerbeamt geleitet“ hast, dann lässt deine Aussage umso mehr Zweifel an deiner fachlichen Kompetenz zu. Denn was du hier behauptest, ist nicht nur veraltet, sondern schlicht unzureichend recherchiert und realitätsfern.
Du verwechselst behördliche Praxis mit juristischer Wahrheit – und beides mit eigener Unfehlbarkeit. Der § 112 BGB regelt die eigenständige Gewerbeführung durch Minderjährige mit familiengerichtlicher Genehmigung – das ist bekannt. Was du aber völlig ignorierst: In der Realität wird vor einer solchen Genehmigung sehr wohl das Jugendamt eingebunden – nicht, weil es gesetzlich muss, sondern weil es in der Praxis geschieht. Wer jemals einen solchen Antrag begleitet hat, weiß das. Du offenbar nicht.
Noch absurder wird es, wenn du versuchst, Begriffe wie „Mini-Business“ ins Leere zu argumentieren, nur weil sie nicht im BGB stehen. Das ist juristisch naiv und bildungspolitisch ahnungslos. Wirtschaftspädagogische Initiativen wie Startup Teens, JUNIOR, NFTE oder Schülerfirmen arbeiten genau mit diesen Strukturen – rechtlich begleitet, pädagogisch fundiert und bundesweit anerkannt.
Wenn du das alles nicht kennst – was dein Kommentar klar erkennen lässt – solltest du dich vielleicht fragen, ob dein „Wissen“ nicht längst von der Wirklichkeit überholt wurde. Paragraphentreue allein ersetzt kein Verständnis für heutige Gründungsrealität – das zeigen deine Aussagen geradezu exemplarisch.
Also: Weniger Amtsstolz, mehr fachliche Tiefe. Wer wirklich vom Thema etwas versteht, erkennt das.
In D zählen noch immer Gesetze. Und deine fantasievolle Gründungsrealität kommt auch nicht am geltenden Recht vorbei, auch nicht für bildungspolitischen Experimente.
Du wiederholst gebetsmühlenartig Selbstverständlichkeiten, als wären sie eine Offenbarung – ja, in Deutschland gelten Gesetze. Dass du das für eine bahnbrechende Erkenntnis hältst, spricht bereits Bände.
Was du offenbar nicht verstehst: Zwischen Gesetzestext und gelebter Praxis klafft eine Lücke, die du mit deiner rein verwaltungstechnischen Tunnelperspektive weder erkennst noch einordnen kannst. Während du dich an Paragraphen klammerst wie ein Buchhalter im Blindflug, findet außerhalb deines Aktenordners eine Realität statt, in der Projekte mit Jugendlichen, familiengerichtlicher Zustimmung und pädagogischer Begleitung völlig legitim aufgebaut werden. Genau das habe ich beschrieben – du hast es weder begriffen noch widerlegt.
Deine abfällige Bemerkung über „bildungspolitische Experimente“ zeigt letztlich nur eines: dass du dich lieber an formale Abläufe klammerst, als Bildung, Unternehmergeist und Förderung junger Menschen auch nur im Ansatz zu verstehen. Es ist leicht, aus dem Büro heraus mit dem Finger zu zeigen – schwieriger ist es, komplexe Zusammenhänge zu erfassen.
Kurz: Wer jahrelang Formulare abgestempelt hat, sollte nicht versuchen, Leuten mit fundiertem Überblick Nachhilfe zu geben. Das wirkt nur überheblich – und peinlich.
Lies mal deine eigenen Beiträge. Vielleicht erkennst du dann, wer hier überheblich ist.
Der Unterschied ist: Ich argumentiere – du reagierst. Du wiederholst Gesetzeslagen, als wäre das allein schon ein Gegenargument. Statt dich mit dem Inhalt meiner Aussagen auseinanderzusetzen, weichst du auf persönliche Sticheleien aus. Das ist kein Zeichen von Kompetenz, sondern von Unsicherheit.
Wenn du sachlich etwas beizutragen hast, tu das gern. Aber wenn dein gesamter Beitrag darin besteht, meine Tonlage zu kritisieren, während du selbst im selben Atemzug belehrst und herablassend wirst, wirkt das eher wie ein klassisches Eigentor.
Übrigens: Wer sich auf seine berufliche Vergangenheit beruft, sollte umso besser wissen, dass man Diskussionen nicht mit Status, sondern mit Substanz gewinnt.
Du hättest dieses Gewerbe anmelden müssen, bevor du damit angefangen hast. In dem Moment, wo du den Plan geschmiedet und die Entscheidung getroffen hast, ihn in die Tat umzusetzen.
Aber das machen dann 95% aller Vinted oder Kleinanzeigen Nutzer nicht
Da das eine Straftat ist, werde ich dir leider nicht helfen. Und ich hoffe die anderen auch nicht!
Der kleine Betrüger ist erst 14J.
"Legal" geht da gar nichts; als Minderjähriger darf er Vinted oder willhaben überhaupt nicht benutzen.