Ab wann muss ich welches Gewerbe anmelden?
Hey ich will ab und zu Lautsprecher verleihen allerdings um regelmäßig und 1bis 2 mal im Monat wären im Monat wenn es Klapp 100€ Einkommen muss Mann da Gewerbe anmelden wenn ja welches was kostet das?
4 Antworten
Wenn du vor hast, es hin und wieder zu machen, bist du schon ein Gewerbetreibender ! Und du musst es von Anfang an beim Gewerbeamt anzeigen. Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Gemeinde zwischen 20 und 30 €.
Vermieten wäre besser, weil "verleihen" unentgeltlich wäre. Dann empfehle ich eine Versicherung beim www.vdmv.de mit Unterschlagungsklausel
Wenn der Mieter mit der Musikanlage verschwindet, bist Du froh, wenn Du das hast
Vermietung von Veranstaltungstechnik im Gewerbeschein. Stadtverwaltung & das kostet 20 €
Dann wirst Du aber gefragt mit einem Schreiben vom Finanzamt, ob Du dann die Buchhaltung selbst machst
Nebengewerbe, Kleinunternehmen evtl. nach § 19,1 USTG. Relativ simpel ist dann Wiso mit dem EKR Kontenrahmen. Sonst mußt Du zu einem Steuerberater
Du musst kein Gewerbe anmelden aber ab einem Betrag X musst du dass bei der Steuer mit angeben. Den Betrag weiß ich nicht genau. Um die 700 € im Jahr ist das wohl.
Wenn du keine Verluste absetzen willst, musst du kein Gewerbe anmelden. Nebeneinkünfte bis zu einer gewissen Höhe, sind jederzeit erlaubt. Auch ohne Gewerbe.
Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man die Finger von der Tastatur lassen ;-)
Verluste absetzen ist Steuerrecht. Das hat aber mit Gewerberecht absolut nichts zu tun. Und nach § 14 GewO ist die gewerbliche Tätigkeit von Anfang an anzuzeigen, egal ob da Gewinne erzielt werden oder nicht. Gewerberecht ist schließlich Konkurenten- und Verbraucherschutz. Deshalb muss das Gewerbeamt wissen, WER WO WAS macht.
- die Tätigkeit muss selbstständig sein (eigenverantwortliches Handeln, keine Weisungsgebundenheit)
- Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
- Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob nur ein Punkt erfüllt sein muss? Weil, dauerhaft und langfristig muss nicht sein...?!
Wo hast du denn die Langfristigkeit her? Die muss nicht sein. Und die Dauerhaftigkeit ist nicht nur auf Zeit bezogen, sondern auf die Wiederholung. Deshalb müssen auch die Pyro-Verkäufer, die nur 3 Tage im Jahr Knallzeug verkaufen ihr Gewerbe anmelden und wieder abmelden. Auch jemand, der mehrere Dinge zum Weiterverhauf mit Gewinn erwirbt, ist schon Gewerbetreibender. Und der Fragende hat vor, die Vermietung reglemäßig anzubieten. Also ist da nichts fraglich.
Zweiter Punkt, Kriterium der Nachhaltigkeit... "...dauerhaft und langfristig..."
Ja, du hast recht. Bei Regelmäßigkeit stimme ich dir zu und das ist wohl bei ihm der Plan.
Was für ein Blödsinn....