Muss ich bei Vermietung verleih eines partykühlschrankes Gewerbe anmelden?
Muss ich bei Vermietung verleih eines partykühlschrankes Gewerbe anmelden ?
6 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja du musst.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbe
Machst du es einmal, dann nicht. Beabsichtigst du es öfters zu machen = ja, von Anfang an.
Ja, du handelst mit Gewinnabsicht und nachhaltig auf dem Markt.
Natürlich.
Mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.
Ja, musst du machen. Ist ein Gewerbe.
Also keine Vermietung, lieber im Keller lassen verstehe