Kamera verleihen als Privatmensch?

13 Antworten

Deine Absicht ist sicher lobenswert, aber du mußt mit der Frechheit und Gier der Leute rechnen, d.h. du bekommst die Geräte nicht oder fehlerhaft zurück usw. Der damit verbundene Ärger dürfte größer sein als der mögliche Gewinn. Dazu kommen noch mögliche Kosten für Steuererklärung, Versicherung, Datenschutz und ein paar Behörden (IHK) die evt. auch etwas haben wollen.

Bei solcher sensibler Technik halte ich die ganze Sache für undurchführbar.

Aus mehreren Gründen Nonsens, wie hier schon ausführlich dargelegt wurde.

Natürlich musst du dann ein Gewerbe anmelden. Wenn du MwSt. In Rechnung stellst, musst du sie natürlich auch abführen. Zudem musst du erstmal klären, ob die Vermietung einer Kamera überhaupt mehrwertsteuerpflichtig ist. Die MwSt. Ist ja kein Preisbestandteil, den du behalten darfst. Steuern sind an das Finanzamt abzuführen.

Wenn du das regelmässig machst und damit Gewinne erzielen wilst, dann musst du ein Gewerbe anmelden, und nur dann bekommst du eine Steuernummer und kannst entsprechende Rechnjngen stellen.

Wenn du es nur machst, weil sich die Gelegenheit ergibt, ein teures Objektiv deiner Hobbyasurüstung mal einen Monat zu verleihen an jemanden der eine Afrikasafari macht z.B. dann wäre es Liebhaberei und du kannst auch eine Quittung schreiben und brauchst auch nichts zu versteuern, solange du nicht mehr einnimmst als das Objektiv gekostet hat.

Unabhängi all deiner anderer Frage: das ist ein Todgeborenes Kind.

Fotoapperate kommen gar nicht, bschädigt und oder mit sonstigen Mängeln zurück. Der Mieter bezahlt evtl. nicht und so weiter.

Willst du es dennoch machen, so musst du zwingend ein Gewerbe anmelden.

Da du die MwST ausweisen willst, must die die Regelsbesteurung wählen.

das kannst du auf dem Fragebogen des FA ankreuzen, den du nach der Gewerbeanmeldung erhälst.