Kann ich mein Gewerbe nachträglich anmelden?

4 Antworten

Ja geht auch nachträglich.

Natürlich kannst du das rückwirkend machen.

Bei einem Monat Verspätung wird das Amt wohl auch nix sagen.

Nein, der Erwerb ist noch nicht anmeldepflichtig. Du kannst jedoch für den Einkauf jetzt keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen.Der Gegenstand stammt aus Deinem Privatbesitz, da zwischen Kauf und Gewerbeanmeldung Zeit vergangen ist, in welcher der Gegenstand bereits in Dein Eigentum übergegangen war.

Alles klar vielen Dank. Dann werde ich das Gewerbe schnellstmöglich anmelden damit ich mit dem Verkauf starten kann. Sollte ich trotzdem den 19.12.2019 als Start nehmen, damit ich den Einkaufspreis vom Gewinn abziehen kann?

0
@Remix69

Hat sich schon erledigt. Gerade eine andere Antwort bekommen

0

Du mußt das Gewerbe spätestens an dem Tag haben, wenn du den ersten Artikel verkaufst.

Du kannst aber in deine Buchführung alles einfügen, was du vorher schon für dein Gewerbe besorgt oder investiert hast. Z.B. Ware, Werbung, Arbeitsmaterial usw.

Danke. Genau das wollte ich neben meiner eigentlichen Frage auch wissen!

1