Kann ich mein Gewerbe nachträglich anmelden?
Hallo,
ich habe am 19. Dezember 2019 ein Produkt gekauft welches ich nun verkaufen möchte. Davor möchte ich aber noch ein Gewerbe anmelden, da Gewinnabsicht besteht. Kann ich mein Gewerbe nachträglich anmelden?
Ich habe in anderen Posts gelesen, dass bereits der Erwerb von den Produkten mit zum Gewerbe dazuzählt. Könnte ich in das Feld dann trotzdem den 19.12.2019 eintragen oder ist es jetzt zu spät?
Danke im Voraus
4 Antworten
Ja geht auch nachträglich.
Natürlich kannst du das rückwirkend machen.
Bei einem Monat Verspätung wird das Amt wohl auch nix sagen.
Nein, der Erwerb ist noch nicht anmeldepflichtig. Du kannst jedoch für den Einkauf jetzt keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen.Der Gegenstand stammt aus Deinem Privatbesitz, da zwischen Kauf und Gewerbeanmeldung Zeit vergangen ist, in welcher der Gegenstand bereits in Dein Eigentum übergegangen war.
Du mußt das Gewerbe spätestens an dem Tag haben, wenn du den ersten Artikel verkaufst.
Du kannst aber in deine Buchführung alles einfügen, was du vorher schon für dein Gewerbe besorgt oder investiert hast. Z.B. Ware, Werbung, Arbeitsmaterial usw.
Danke. Genau das wollte ich neben meiner eigentlichen Frage auch wissen!
Alles klar vielen Dank. Dann werde ich das Gewerbe schnellstmöglich anmelden damit ich mit dem Verkauf starten kann. Sollte ich trotzdem den 19.12.2019 als Start nehmen, damit ich den Einkaufspreis vom Gewinn abziehen kann?