Bei Trade Republic (und generell bei deutschen Brokern) gilt: Die Kapitalertragsteuer fällt nur auf Gewinne an, die den jährlichen Freibetrag von 1.000 € übersteigen (für Einzelpersonen, bei Ehepaaren 2.000 €).

Konkret heißt das:

- Bis 1.000 € Gewinn pro Jahr: Keine Abzüge. Trade Republic berücksichtigt den sogenannten Sparerpauschbetrag automatisch, sofern du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.

- Über 1.000 € Gewinn: Auf den darüber hinausgehenden Betrag werden automatisch 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und ggf. Kirchensteuer abgeführt. In Summe sind das meist rund 26–28 % auf den Gewinn oberhalb des Freibetrags.

Beispiel: Du machst 1.400 € Gewinn im Jahr.

Dann fallen auf die 400 € über dem Freibetrag ca. 105–112 € Steuer an (je nach Kirchensteuerpflicht).

Wichtig:

- Du musst nichts selbst ans Finanzamt abführen, wenn du bei einem deutschen Broker wie Trade Republic bist – die führen die Steuer automatisch ab.

- Wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt, wird direkt ab dem ersten Euro Steuer einbehalten – du kannst das aber über die Steuererklärung zurückholen.

Tipp: Stell in der App sicher, dass du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast (z. B. 1.000 €), damit deine Gewinne bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben.

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Wahrscheinlich nicht – aus rationaler Sicht ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich der Bitcoin dauerhaft über 100.000 € halten wird, zumindest nicht in naher Zukunft.

Langfristig kann Bitcoin durchaus neue Höchststände erreichen, aber:

- Kursvolatilität gehört zur DNA von Bitcoin. Auch nach starken Anstiegen folgen in der Regel deutliche Korrekturen.

- Historisch hat sich gezeigt, dass Bitcoin nach Allzeithochs oft 30–80 % einbricht, bevor sich neue Trends bilden.

- Makroökonomische Faktoren wie Zinsen, Regulierung, geopolitische Spannungen oder Liquiditätsengpässe wirken stark auf Kryptowährungen.

- Psychologische Marken wie 100.000 € erzeugen spekulatives Verhalten – sobald erste Gewinnmitnahmen einsetzen, kann das starke Kettenreaktionen auslösen.

Fazit: Auch wenn der Kurs kurzfristig über 100.000 € steigen sollte, ist das kein stabiler Boden. Wer langfristig investieren will, sollte eher auf solide Einstiegsstrategien und Risikomanagement setzen als auf Euphorie.

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Interessante Idee – ein Mercedes auf Staatskosten. Da fragt man sich natürlich: Wozu noch „Selfmade-Millionär“ sein, wie in deinem Profil steht, wenn man einfach Bürgergeld beantragen und damit in die Oberklasse fahren kann?

Zur Realität: Bürgergeld ist zur Existenzsicherung gedacht – für Miete, Lebensmittel, Kleidung. Luxusgüter wie ein Mercedes fallen da nicht drunter. Selbst wenn du dir die monatliche Rate irgendwie schönrechnest: Das Jobcenter prüft größere Anschaffungen und würde dich ziemlich direkt fragen, ob du die Unterstützung überhaupt brauchst.

Aber vielleicht ist das auch nur ein Experiment für deinen nächsten „Selfmade“-Erfolg: Vom AMG zum Amt und zurück – ganz ohne Schulbank. 😅

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Vor dem Kapitalismus basierten Wirtschaftssysteme meist auf Subsistenzwirtschaft, Feudalismus oder Merkanitlismus – und sie funktionierten weitgehend ohne systemischen Wachstumszwang, wie wir ihn heute kennen.

1. Subsistenzwirtschaft (vorstaatliche Gesellschaften, Agrarökonomien)

- Ziel war die Selbstversorgung: Familien oder kleine Gemeinschaften produzierten nur so viel, wie sie zum Leben brauchten.

- Es gab kaum Geldwirtschaft, wenig Handel, keine Wachstumsziele.

- Überschüsse wurden getauscht oder gelagert – nicht reinvestiert, wie im Kapitalismus.

- Wachstum fand nur punktuell statt (z. B. durch technische Verbesserungen oder Bevölkerungszunahme), aber war kein systemischer Zwang.

2. Feudalismus (Europa im Mittelalter)

- Wirtschaftlich geprägt durch Lehenssystem: Bauern (Leibeigene) bewirtschafteten Land für den Adel und zahlten Abgaben.

- Keine unternehmerische Dynamik: Wirtschaftlicher Status war vererbt, nicht erworben.

- Handel war erlaubt, aber oft eingeschränkt (Zölle, Zunftsystem).

- Ziel war Stabilität und Sicherung der Herrschaft, nicht Wachstum.

- Investitionen in Produktivitätssteigerung waren selten – daher stagnierende Wirtschaftsleistung über Jahrhunderte.

3. Merkantilismus (16.–18. Jh., Frühmoderne)

- Frühform staatlich gelenkter Wirtschaft mit dem Ziel, durch Außenhandelsüberschüsse Staatsmacht zu stärken.

- Förderung von Exporten, Verhinderung von Importen, Aufbau von Kolonien.

- Wachstum wurde erstmals strategisch angestrebt, aber nicht als Zwang innerhalb des Systems, sondern als Machtmittel für Fürstenstaaten.

- Unternehmen waren oft staatsabhängig (z. B. Ostindien-Kompanie).

4. Fazit – kein Wachstumszwang vor dem Kapitalismus

- In vor-kapitalistischen Systemen gab es kein strukturelles Prinzip, das dauerhaftes wirtschaftliches Wachstum verlangte.

- Produktion, Handel und Besitz waren meist starr reguliert oder traditionell organisiert.

- Erst mit dem Kapitalismus kam der systemische Wachstumszwang: Unternehmen müssen Gewinn machen und reinvestieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben – Stillstand bedeutet Marktaustritt.

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In deiner Situation gibt es tatsächlich Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen – auch wenn du aktuell keine Ersparnisse hast und deine Schufa negativ ist. Hier ein professioneller und logischer Überblick über die Optionen:

1. Wohngeld oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)

Da du bald eine Ausbildung beginnst, kannst du sehr wahrscheinlich BAB bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen, der Miete und ob deine Eltern unterhaltspflichtig sind. Alternativ oder ergänzend ist Wohngeld möglich, allerdings nicht gleichzeitig mit BAB.

2. Unterstützung vom Jobcenter (SGB II)

Wenn du trotz BAB nicht genug zum Leben hast, kannst du unter Umständen ergänzendes Bürgergeld beantragen (sog. "Aufstockung"). Auch eine Erstausstattung für die Wohnung (Möbel, Haushaltsgeräte etc.) kann in bestimmten Fällen übernommen werden.

3. Kaution und Mietvorauszahlung

Wenn du keine Kaution aufbringen kannst, ist auch hier das Jobcenter dein Ansprechpartner. Es kann die Kaution als Darlehen übernehmen, das du dann ratenweise zurückzahlst. Manche Vermieter akzeptieren auch eine Bürgschaft oder ein Kautionskonto, bei dem du langsam einzahlst.

4. Negative Schufa – trotzdem Wohnung möglich

Viele junge Menschen haben anfangs eine schwache oder negative Schufa. Suche gezielt nach Wohnungen von privaten Vermietern, da diese eher bereit sind, individuelle Absprachen zu treffen. Wichtig ist, transparent zu sein und z. B. eine Bürgschaft eines Elternteils oder einer dritten Person vorzulegen – wenn möglich.

5. Jugendamt & betreutes Wohnen (je nach Situation)

Wenn die familiäre Situation ernsthaft belastend ist, lohnt sich ein Gespräch beim Jugendamt oder der Erziehungsberatung. Mit 19 bist du grundsätzlich volljährig, aber wenn du z. B. durch die familiäre Belastung psychisch stark leidest, könnten Angebote wie betreutes Wohnen für junge Erwachsene infrage kommen.

6. Wohnungssuche: realistisch planen

Mit einem Ausbildungsgehalt von 1.300 € solltest du eine Warmmiete von maximal 500–550 € anstreben. Denk auch über eine Wohngemeinschaft (WG) nach – das reduziert die Kosten erheblich und erleichtert den Start.

Fazit:

Du bist mit deinem Anliegen nicht allein, und es gibt Unterstützung. Setze dich frühzeitig mit der Agentur für Arbeit (BAB), dem Jobcenter (ggf. Aufstockung), und bei Bedarf dem Jugendamt in Verbindung. So kannst du auch ohne Erspartes einen Weg in ein selbstständiges Leben finden – trotz schwieriger Ausgangslage.

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Nordkorea hat de facto keinen marktwirtschaftlichen Wachstumszwang, wie wir ihn aus kapitalistischen Systemen kennen – allerdings nicht aus einem funktionierenden Alternativmodell heraus, sondern aufgrund von internationaler Isolation, staatlicher Kontrolle und weitgehender wirtschaftlicher Ineffizienz. Die Bevölkerung leidet unter extremer Armut, Mangelwirtschaft und fehlender Innovation. Ein solches System kann also kein Vorbild für eine nachhaltige, gerechte oder stabile Wirtschaftsordnung sein.

China hingegen ist offiziell ein kommunistisches Land, wirtschaftlich aber seit Jahrzehnten stark marktwirtschaftlich geprägt. Das bedeutet: Auch China verfolgt Wachstum als zentrales Ziel – allerdings unter starker staatlicher Steuerung. Von China kann man unter Umständen lernen, wie ein Staat gezielt Branchen fördern kann (z. B. Infrastruktur, grüne Technologien). Aber auch dort gibt es soziale Ungleichheit, Schuldenprobleme und Umweltkosten durch Wachstum.

Ein System ohne Wachstumszwang wäre theoretisch denkbar – z. B. eine Postwachstumsökonomie oder doughnut economics – aber das setzt demokratische Stabilität, globalen Ausgleich und ein hohes Maß an politischer Einsicht voraus. Autoritäre Modelle liefern hier keine Lösung.

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Wer in Deutschland Prop Trading mit echtem Geld betreibt, ohne über die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG der BaFin zu verfügen, begeht eine unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen – das kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Mögliche Strafen laut Gesetz:

- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder

- Geldstrafe, je nach Schwere und Umfang der Tat (§ 54 KWG).

- Zusätzlich: Abschöpfung der Gewinne und mögliche zivilrechtliche Klagen.

- Die BaFin kann außerdem den sofortigen Stopp der Tätigkeit anordnen und Bußgelder verhängen.

Wichtig zu wissen: Auch wenn du kein eigenes Kapital nutzt, sondern als sogenannter "Trader für ein Prop-Unternehmen" handelst, kann es rechtlich problematisch sein, wenn du in Deutschland ansässig bist und das Unternehmen nicht reguliert ist. Die BaFin beurteilt solche Konstrukte sehr genau, vor allem bei revenue-share-basierten Modellen.

Fazit: Wer Prop Trading in Deutschland mit Echtgeld betreibt, sollte sich vorher unbedingt rechtlich absichern oder auf legale, lizenzierte Strukturen im Ausland zurückgreifen – sonst drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken.

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Mir nicht egal und ich tue was

Mir ist es definitiv nicht egal – im Gegenteil: Ich nutze meine Möglichkeiten als Investor gezielt, um Projekte zu unterstützen. Über Impact Investing, ESG-konforme Anlagen und nachhaltige ETFs kann man Kapital sinnvoll steuern, statt es passiv in beliebige Strukturen zu lenken. Ich glaube, wer finanzielle Verantwortung trägt, sollte auch Verantwortung für die Wirkung seiner Investitionen übernehmen.

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Der „Auszahlungsauftrag gemäß Fälligkeitsmitteilung des Notars“ bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem die Bank den Kreditbetrag an den Verkäufer oder Notar überweisen soll. In das Feld „Termin“ trägst du den Tag ein, an dem die Auszahlung laut Fälligkeitsmitteilung erfolgen soll.

Das ist meist der Tag, an dem alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind – z. B. Grundbucheintragungen, Verzichtserklärungen, Lastenfreistellung etc. Der Notar hat dir diesen Termin in seiner Fälligkeitsmitteilung konkret mitgeteilt. Falls dort kein konkretes Datum steht, sondern „sofort nach Vorliegen aller Voraussetzungen“, kannst du „nach Fälligkeitsmitteilung“ oder ein erwartetes Datum eintragen.

Wenn du unsicher bist: Ruf am besten direkt beim Notariat oder deiner Bank an, bevor du etwas Falsches einträgst. Es geht hier um eine größere Summe, also lieber kurz absichern.

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Beide Ansätze – Gerd Kommers ACWI IMI ETF und Andreas Becks Global Portfolio One – sind wissenschaftlich fundiert, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.

Der ACWI IMI ETF ist ein reines, global diversifiziertes Aktienportfolio. Es bietet langfristig (über 50 Jahre) tendenziell die höchste Rendite, bringt aber auch deutliche Schwankungen mit sich.

Das Global Portfolio One hingegen ist breiter über verschiedene Anlageklassen gestreut (Aktien, Anleihen, Rohstoffe etc.) und zielt auf ein stabileres Rendite-Risiko-Verhältnis. Die Volatilität ist geringer, die erwartete Rendite aber ebenfalls etwas niedriger.

Wer langfristig denkt und Schwankungen aushält, ist mit dem ACWI IMI gut bedient. Wer mehr Wert auf Stabilität legt und defensiver aufgestellt sein möchte, findet im GPO eine solide Alternative.

Beide Portfolios basieren auf modernen Kapitalmarkttheorien – es hängt letztlich von deiner Risikobereitschaft ab.

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Wenn ich 90 Millionen Euro zur Verfügung hätte, würde ich den Großteil davon gezielt und strategisch anlegen. Als jemand, der im Trading und Investieren tätig ist, sehe ich darin nicht nur ein enormes Potenzial zur weiteren Vermögensmehrung, sondern auch zur langfristigen Absicherung.

Ein möglicher Ansatz wäre:

- Ein Teil in breit gestreute ETFs und Fonds, um eine solide Basis mit langfristigem Wachstum zu schaffen.

- Ein aktiver Teil in Aktien, Kryptowährungen, Rohstoffen und Indizes, dort wo ich Marktvorteile sehe.

- Ein Anteil in Immobilien, zur Diversifikation und als Inflationsschutz.

- Ein unternehmerischer Anteil, zum Beispiel Beteiligungen an Start-ups oder Aufbau eigener Projekte.

- Und natürlich ein Liquiditätspolster für Marktchancen oder Krisen.

Ich würde das Geld also nicht einfach „ausgeben“, sondern gezielt einsetzen, um es für mich arbeiten zu lassen.

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Die Bilder von Menschen vor großen Monitorwänden in Börsensälen wie in Frankfurt oder an der New York Stock Exchange (NYSE) zeigen meist sogenannte Händler, Market Maker, Analysten oder technische Börsenmitarbeiter. Auch wenn heute der Großteil des Handels elektronisch und automatisch über Algorithmen läuft (z. B. via Xetra oder über Hochfrequenzhandel), gibt es dennoch mehrere wichtige Aufgaben, die vor Ort von Menschen übernommen werden:

1. Marktbeobachtung & Liquiditätssicherung:

Speziell an Präsenzbörsen wie der NYSE gibt es sogenannte Designated Market Maker (DMMs), die dafür sorgen, dass bei stark schwankenden Kursen oder geringer Liquidität dennoch faire Preise gestellt und Aufträge ausgeführt werden können.

2. Institutionelle Aufträge:

Große Banken oder Fonds geben manuell gesteuerte Großaufträge (Blocktrades) auf, die oft über Händler direkt am Handelsplatz platziert oder verhandelt werden, um Kursverzerrungen zu vermeiden.

3. Überwachung & Fehlererkennung:

Auch wenn vieles automatisiert ist, müssen Systeme überwacht, Orderbücher kontrolliert und technische Probleme (z. B. Fehlausführungen) manuell geprüft werden. Gerade bei Volatilität ist schnelles menschliches Eingreifen wichtig.

4. Kommunikation mit Kunden & Analysten:

Viele Händler stehen in engem Kontakt mit institutionellen Investoren, Analysten und Tradern, um Marktbewegungen zu besprechen, Risiken abzusichern oder Informationen weiterzugeben.

Zur BRK.A-Aktie (Berkshire Hathaway):

Ja, das stimmt teilweise. Die Aktie ist extrem teuer, wird selten gehandelt und daher oft über manuelle Prozesse abgewickelt, auch wenn das mittlerweile auch überwiegend elektronisch funktioniert.

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Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wenn du regelmäßig Waren verkaufst, betreibst du damit eine gewerbliche Tätigkeit und musst ein Gewerbe anmelden – unabhängig davon, ob die Produkte „echt“ oder „Replica“ sind. Der wichtige Punkt ist, dass das Anbieten und Verkaufen von Nachahmungen („Fakes“) in Deutschland rechtlich problematisch ist, weil es gegen Markenrechte und das Wettbewerbsrecht verstößt.

Auch wenn du ehrlich zu deinen Käufern bist und klar kommunizierst, dass es sich um Replikas handelt, ist der Verkauf solcher Produkte rechtlich riskant und kann Konsequenzen nach sich ziehen, wie Abmahnungen, Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Ermittlungen.

Mein Tipp: Überlege dir gut, ob du mit solchen Produkten wirklich weitermachen möchtest. Eine legale Alternative wäre der Handel mit erlaubten Produkten oder selbst hergestellten Waren, bei denen keine Markenrechte verletzt werden.

Was das Gewerbe betrifft: Sobald du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, musst du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden – am besten bevor du mit dem Verkauf startest, um Probleme zu vermeiden.

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Ja, Herr Müller kann grundsätzlich Bürgergeld (früher: Hartz IV) beantragen, auch wenn er wegen einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eine Leistungskürzung erfährt. Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (in diesem Fall 3 Monate) führt dazu, dass Herr Müller in dieser Zeit keine Zahlungen vom Arbeitslosengeld erhält.

Um in dieser Phase seine Existenz zu sichern, kann er Bürgergeld beantragen. Allerdings gilt hier die sogenannte „Sperrzeitkürzung“: Die Leistungen beim Bürgergeld werden in der Regel um 30 % gekürzt, weil die Sperrzeit vom Jobcenter als Mitverschulden gewertet wird.

Da Herr Müller weniger als 2000 € Erspartes hat, ist eine Bedürftigkeit gegeben – das ist Voraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld. Auch sein Alter (50 Jahre) oder sein alleiniger Haushalt sind dabei kein Hindernis.

Fazit: Herr Müller hat gute Aussichten, Bürgergeld trotz Sperrzeit zu erhalten, muss aber mit einer Kürzung von etwa 30 % rechnen. Es ist wichtig, den Antrag schnellstmöglich beim zuständigen Jobcenter zu stellen, um finanzielle Lücken zu überbrücken.

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Ja

Ich habe mir durch konsequente Eigenverantwortung, diszipliniertes Lernen und smarte Strategien im Bereich Trading und Investieren eine solide Existenz aufgebaut. In der Leistungsgesellschaft zählt nicht nur „viel arbeiten“, sondern auch effizient und zielgerichtet zu handeln – und genau das mache ich seit Jahren. Wer bereit ist, sich weiterzubilden und Verantwortung für sich zu übernehmen, kann sehr wohl mithalten – auf seine eigene Art.

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Eine kluge Anlage des Cashflows einer GmbH erfordert eine Kombination aus Liquidität, Sicherheit und ggf. etwas Rendite. Wichtig ist: Unternehmensgeld ist nicht Privatgeld – also gelten andere Spielregeln.

Folgende Optionen sind gängig und sinnvoll für 100–200 TEUR:

1. Tagesgeldkonto für GmbHs:

Die erste Stufe der Liquidität. Sehr flexibel, täglicher Zugriff. Mittlerweile gibt es auch für Firmenkunden wieder 2–3 % Zinsen bei ausgewählten Banken.

2. Kurzfristiges Festgeld (3–12 Monate):

Falls das Geld nicht sofort gebraucht wird, ist Festgeld eine gute Möglichkeit, etwas höhere Zinsen zu erhalten – mit planbarer Laufzeit.

3. Geldmarktfonds:

Ja, sie können sinnvoll sein, insbesondere wenn man auf tägliche Verfügbarkeit achtet. Manche GmbHs parken so kurzfristig Mittel, wenn sie etwas mehr Rendite als Tagesgeld möchten – bei jedoch etwas höherem Risiko.

4. Unternehmensanleihen oder sehr konservative ETF-Lösungen:

Nur bei längerem Anlagehorizont und in Abstimmung mit einem Steuerberater oder Finanzberater. Wichtig: Eine GmbH darf nicht spekulativ anlegen (Thema GmbH-Satzung und Risiko).

Wichtig:

- Rücksprache mit Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer halten (z. B. wegen Abgeltungsteuer, Bilanzierung, Liquiditätsplanung).

- Keine spekulativen Investments wie Einzelaktien, Krypto etc., wenn die GmbH kein Anlagevehikel ist.

- Liquiditätsbedarf der GmbH immer an erster Stelle: Rücklagen, Löhne, Steuern etc. müssen jederzeit gedeckt sein.

Fazit:

Tagesgeld, kurzlaufendes Festgeld und evtl. Geldmarktfonds sind für operative GmbHs ein guter und professioneller Anfang.

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Nein

Ich finde nicht, dass Deutschland dieses 452-Milliarden-Euro-Problem übernehmen sollte.

Deutschland steht selbst vor enormen finanziellen Herausforderungen – ob im Gesundheitswesen, bei der Rente, in der Infrastruktur oder im Bildungsbereich. Es ist meiner Meinung nach nicht verantwortbar, in dieser Größenordnung für ein anderes Land zu haften oder Mittel bereitzustellen, während im eigenen Land immer mehr Menschen das Gefühl haben, abgehängt zu werden.

Solidarität darf nicht bedeuten, sich wirtschaftlich zu übernehmen oder das Vertrauen der eigenen Bevölkerung in den Staat zu verlieren. Verantwortung ja – aber mit Maß, klaren Bedingungen und ohne nationale Interessen völlig zu vernachlässigen.

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Schnelles Geld im Internet zu verdienen klingt verlockend – doch in der Realität sollte man zwischen kurzfristigem „Geld machen“ und langfristigem Vermögensaufbau unterscheiden. Wer seriös und nachhaltig online Geld verdienen will, kommt an einem soliden Fundament nicht vorbei.

Ein bewährter Weg ist das Investieren an den Finanzmärkten – z. B. über Aktien, ETFs oder Krypto. Auch Trading (also kurzfristiges Handeln von Finanzinstrumenten) ist möglich, erfordert aber deutlich mehr Wissen, Disziplin und Risikomanagement.

Gerade im Trading ist es entscheidend, nicht mit der Erwartung „schnell reich“ zu werden anzufangen, sondern strategisch zu denken:

- Man muss Charttechnik, Marktpsychologie und Risikoanalyse verstehen,

- sich mit Strategien wie Daytrading oder Swing-Trading beschäftigen,

- und einen realistischen Plan entwickeln, wie man Schritt für Schritt profitabel wird.

Es ist kein einfacher Weg, aber mit Geduld, Bildung und dem richtigen Mindset definitiv einer der spannendsten.

Wenn dich das Thema Trading & Investieren interessiert, kannst du mir gerne eine Freundschaftsanfrage schicken – ich tausche mich gerne aus.

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Ob das Bürgergeld gesenkt werden sollte, ist eine viel diskutierte Frage – mit Argumenten auf beiden Seiten. Aus wirtschaftsliberaler Sicht wird häufig argumentiert, dass zu hohe staatliche Leistungen die Motivation zur Arbeitsaufnahme verringern können. Wer kaum mehr Geld durch Arbeit zur Verfügung hat als durch Bürgergeld, für den ist der finanzielle Anreiz zum Arbeiten oft gering. Das betrifft insbesondere gering bezahlte Tätigkeiten.

Aus dieser Sicht heraus wäre eine moderate Senkung des Bürgergelds – oder eine stärkere Staffelung nach Einsatzbereitschaft – ein möglicher Ansatz, um mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wichtig dabei ist: Die Kürzung sollte nicht in Armut führen, sondern gezielt Anreize setzen.

Gleichzeitig zeigen Studien auch, dass Sanktionen oder pauschale Kürzungen nicht automatisch zur Arbeitsaufnahme führen – insbesondere bei Menschen mit gesundheitlichen oder sozialen Belastungen. Es besteht die Gefahr, dass man so ein dauerhaftes Prekariat schafft, ohne die Ursachen zu bekämpfen.

Fazit: Wer dauerhaft leistungsfähig ist, sollte durch gezielte Reformen motiviert werden, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern – idealerweise durch bessere Lohnanreize, weniger Bürokratie und gezielte Qualifizierung. Eine pauschale Kürzung des Bürgergelds allein greift zu kurz, aber eine klare Verbindung zwischen Leistung und Unterstützung wäre sinnvoll.

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Ja, grundsätzlich kannst du die wöchentliche Arbeitszeit, die du der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehst, jederzeit anpassen – insbesondere wenn sich deine persönlichen Umstände geändert haben. Wichtig ist: ALG 1 bemisst sich nicht nur nach deinem früheren Verdienst, sondern auch nach der sogenannten Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.

Wenn du bei Antragstellung nur 20 Stunden pro Woche als verfügbar angegeben hast, berechnet sich dein ALG 1 anteilig – also nur für diese reduzierte Stundenzahl. Sobald du wieder mehr Stunden arbeiten kannst, zum Beispiel 30 statt 20, solltest du dies unbedingt sofort der Agentur für Arbeit mitteilen. Damit kann auch dein Leistungsanspruch neu berechnet werden – im Rahmen der geltenden Höchstsätze.

Am besten meldest du die Veränderung schriftlich oder direkt über dein Benutzerkonto bei der Agentur für Arbeit, damit sie dokumentiert ist. Es kann sein, dass eine erneute Prüfung oder ggf. auch eine Bestätigung durch deinen Betreuer erforderlich ist.

Tipp: Änderungen bei der Verfügbarkeit wirken sich meist erst ab dem Zeitpunkt der Mitteilung aus – also je früher du Bescheid gibst, desto besser.

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