Alg 1 aufstocken?
Hallo habe ALG 1 beantragt da mein Vertrag ausgelaufen ist und Ich sonst nicht über die Runden komme habe 2.000€ Netto verdient womit mir ungefähr 1.000€ +- zustehen würden jedoch habe ich angegeben aufgrund von Pflege nur 20 Std die Woche arbeiten zu können und erhalte dadurch ca 550€ jetzt zu meiner Frage ist es möglich aufgrund veränderter Umstände und neuer Absprachen die Wochenstunden wieder auf 30 zu erhöhen und somit auch mehr ALG 1 beziehen zu können?
Vielen Dank im Vorraus!
3 Antworten
Entweder aufstocken mit Bürgergeld oder Wohngeld oder Pflegegeld beantragen oder rklären, das du wieder 40 Std arbeiten kannst.
Evtl auch alles zusammen
Dann teilst Du das der Agentur für Arbeit mit, dann wird je nach erhöhter Verfügbarkeit dein ALG - 1 Anspruch neu berechnet.
Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder dann Bürgergeld als Aufstockung vom Jobcenter kann geprüft werden.
Kostenlose Rechner findest Du im Internet.
Ja, grundsätzlich kannst du die wöchentliche Arbeitszeit, die du der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehst, jederzeit anpassen – insbesondere wenn sich deine persönlichen Umstände geändert haben. Wichtig ist: ALG 1 bemisst sich nicht nur nach deinem früheren Verdienst, sondern auch nach der sogenannten Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.
Wenn du bei Antragstellung nur 20 Stunden pro Woche als verfügbar angegeben hast, berechnet sich dein ALG 1 anteilig – also nur für diese reduzierte Stundenzahl. Sobald du wieder mehr Stunden arbeiten kannst, zum Beispiel 30 statt 20, solltest du dies unbedingt sofort der Agentur für Arbeit mitteilen. Damit kann auch dein Leistungsanspruch neu berechnet werden – im Rahmen der geltenden Höchstsätze.
Am besten meldest du die Veränderung schriftlich oder direkt über dein Benutzerkonto bei der Agentur für Arbeit, damit sie dokumentiert ist. Es kann sein, dass eine erneute Prüfung oder ggf. auch eine Bestätigung durch deinen Betreuer erforderlich ist.
Tipp: Änderungen bei der Verfügbarkeit wirken sich meist erst ab dem Zeitpunkt der Mitteilung aus – also je früher du Bescheid gibst, desto besser.