Ist eine Einstellung trotz Straftat bei der Polizei möglich?

7 Antworten

Eine Verurteilung wäre ein Hinderungsgrund

Hallo hallo123189,

gegen Dich wurde kein Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO durchgeführt, sondern ein gegen Dich eingeleitetes Strafverfahren (zum Beispiel wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB) wurde aufgrund der folgenden Rechtsgrundlage eingestellt.

§ 170 StPO - Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Dien Polizei will nun Akteneinsicht nehmen, um herauszufinden warum das Verfahren eingestellt wurde.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Das Strafverfahren gegen Dich wurde eingestellt, weil die Ermittlungen ergeben haben, dass Du schlichtweg unschuldig bist oder
  2. das Strafverfahren gegen Dich wurde eingestellt, weil die Ermittlungen zwar nicht ergeben haben, dass Du wirklich unschuldig bist, aber nicht genügend Beweise vorgelegen haben um Klage erheben zu können

Im ersten Fall steht einer Einstellung bei der Bundespolizei nichts entgegen. Im zweiten Fall in der Regel auch nicht, aber im Einzelfall, kann tatsächlich auch ein eingestellte Strafverfahren nach § 170 (2) StPO ein Einstellungshindernis darstellen.  

Ich an Deiner Stelle, würde aber davon ausgehen, dass das eingestellte Strafverfahren kein Einstellungshindernis ist.

Allerdings kann die Akteneinsicht ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

Schöne Grüße
TheGrow

Saal10  11.08.2022, 18:26

Was ist eigentlich, wenn die Einträge bereits gelöscht wurden?

Bei der Bundespolizei müssen eingestellte Ermittlungsverfahren angegeben werden, aber in diesem Fall würden doch keine Akten mehr existieren.

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hier kann niemand hellsehen, mach alles, was verlangt wird und warte ab.

polizist wird man nur mit "weißer weste"

p.s. und poste niemals mit klarnamen; und du willst zur polizei?

Ja, du kannst trotzdem angenommen werden. Es hängt von dem eingestellten Strafverfahren ab.

Die Polizei will wissen, ob du beispielsweise nur falsch geparkt hast oder Fahrerflucht begangen hast. Fahrerflucht würde einer Einstellung sicherlich entgegenstehen, Falschparken natürlich nicht.

Außerdem will man sich die "Tatumstände" ansehen. Wie hoch war deine kriminelle Energie, aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung?

Was hast du denn angestellt?

Ich schätze dass kommt auf die schwere der Straftat an. Und ob das Verfahren noch läuft. Wenn die Polizei sagt aufgrund dieser Straftat können sie dir nicht vertrauen dann ists vorbei. Aber ich weiß nicht genau.
Österreichische Polizei? Und wie waren die Testungen? Habe mich nämlich auch beworben.